Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/751 7. Wahlperiode 20.07.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Situation der Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2017 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung fördert auch im Jahr 2017 Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in unveränderter Höhe. Darüber hinaus finanzieren die Landkreise und kreisfreien Städte entsprechende Stellen in der Schulsozialarbeit nach eigenem Ermessen aus Restmitteln des Bildungs- und Teilhabepaktes. Die unterschiedliche Intensität der Förderung von Stellen in der Schulsozialarbeit unter Zuhilfenahme von Restmitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) obliegt der alleinigen Verantwortung der Kommunen. 1. Wie viele Stellen in der Schulsozialarbeit gab es in Mecklenburg- Vorpommern zum Stichtag 31.12.2016 sowie im ersten und zweiten Quartal des Jahres 2017 unterteilt nach ESF- und BuT-geförderten Stellen sowie Stellen mit sonstiger Förderung (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten und Förderung auflisten)? Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden in der aktuellen ESF-Förderperiode bis 2022 insgesamt 35 Millionen Euro für die anteilige Förderung der Schulsozialarbeit vom Land zur Verfügung gestellt. Zum Stichtag 31. Dezember 2016 wurden aus diesen Mitteln insgesamt 226 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter (200 Stellen) gefördert. Angaben zum Umfang der von den Landkreisen und kreisfreien Städten geförderten Stellen liegen der Landesregierung nicht vor. Drucksache 7/751 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 In Vorbereitung des Programmes zur Unterstützung der Kommunen bei der Finanzierung von bisher aus unverbrauchten BuT-Restmitteln geförderten Stellen in der Schulsozialarbeit ist eine solche Abfrage per 31. Dezember 2016 erfolgt. Nach Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte wurden im Jahr 2016 130 Stellen (110,65 Vollzeitäquivalente) in der Schulsozialarbeit aus BuT-Restmitteln gefördert. Der nachfolgenden Übersicht sind die Anzahl der ESF-geförderten Stellen in der Schulsozialarbeit im Jahr 2016 und in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2017 (Stand: Juni 2017) sowie die Anzahl der BuT-geförderten Stellen in der Schulsozialarbeit im Jahr 2016 aufgeteilt auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu entnehmen. Landkreis/ kreisfreie Stadt BuTgeförderte Stellen* ESF-geförderte Stellen** 2016 2016 I/2017 II/2017 Hansestadt Rostock 8 23 25 25 Landeshauptstadt Schwerin 3 14 13 13 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 27 31 29 29 Landkreis Rostock 14 25 26 26 Landkreis Vorpommern-Rügen 21 27 28 28 Landkreis Vorpommern- Greifswald 20 33 34 34 Landkreis Nordwest- Mecklenburg 16 19 19 19 Landkreis Ludwigslust-Parchim 21 28 31 31 Gesamt 130 200 205 205 * Angaben der LK/kfS auf Anfrage des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung zum 31.12.2016. ** Datenquelle: Informationssystem für Arbeitsmarktpolitik-internetgestützte Datenerfassung (ISAP-iDE). 2. Wie viele Stellen der Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern, die aus nicht verbrauchten Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert wurden, sind seit dem Jahr 2016 weggefallen (bitte konkrete Gründe angeben)? Die Förderung von Stellen in der Schulsozialarbeit unter Zuhilfenahme von Restmitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes obliegt der alleinigen kommunalen Verantwortung. Über den Erhalt der aus nicht verbrauchten BuT-Mitteln temporär zusätzlich eingerichteten Stellen und die Beantragung der Zuwendungen entscheiden die örtlichen Träger der Jugendhilfe im Rahmen der fachlichen Notwendigkeit auf der Basis der Jugendhilfeplanung beziehungsweise im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Angaben zur Zahl der von den Landkreisen und kreisfreien Städten nicht mehr geförderten Stellen und zu den jeweiligen Gründen liegen der Landesregierung nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/751 3 3. Wie viele ungebundene Mittel aus welchen Haushaltstiteln stehen im aktuellen Haushaltsjahr auf Grundlage des Beschlusses zum Antrag der Fraktionen der SPD und CDU „Schulsozialarbeit in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommunen fortführen“ (Drucksache 7/85) für die Schulsozialarbeit zur Verfügung? a) In welcher Höhe werden die Mittel anteilig auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt? b) Wie viele Stellen mit welchem Stundenumfang werden aus diesen ungebundenen Mitteln finanziert? c) Wird damit die Aufrechterhaltung der Stellen in der Schulsozialarbeit erreicht (bitte erläutern)? Zu 3, a) und b) Aus dem Landesprogramm „Schulsozialarbeit in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommunen fortführen“ stellt das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten zusätzlich zur ESF-geförderten Schulsozialarbeit im aktuellen Haushaltsjahr bis zu 1,8 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit zur Verfügung. Im aktuellen Haushaltsjahr erfolgt die Finanzierung der Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Beschlusses zum Antrag der Fraktionen SPD und CDU „Schulsozialarbeit in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommunen fortführen“ (Drucksache 7/85) aus dem Einzelplan 06 Kapitel 0608 Maßnahmegruppe 30 Titel 683.30 (ehemals Kapitel 1004). Auf der Basis des seit Jahren in der Jugendhilfeförderung und der ESF-Förderung etablierten Verteilungsschlüssels (Anteil der 10- bis 26-jährigen Einwohner und Einwohnerinnen jedes Landkreises beziehungsweise jeder kreisfreien Stadt im Land) und unter Einhaltung des Niveaus der aus BuT-Restmitteln geförderten Vollzeitäquivalente in der Schulsozialarbeit in 2016 ergibt sich die nachfolgende Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte in 2017. Landkreis/kreisfreie Stadt Maximales Mittelvolumen gemäß Verteilungsschlüssel Bewilligte Mittel förderfähige Vollzeitäquivalente in 2017 Hansestadt Rostock 204.348,90 € 204.348,90 € 7,75 Landeshauptstadt Schwerin 65.919,00 € 0,00 €* - Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 285.372,00 € 253.609,62 € 9,62 Landkreis Rostock 240.818,40 € 171.700,00 € 6,51 Landkreis Vorpommern-Rügen 237.535,20 € 237.535,20 € 9,01 Landkreis Vorpommern-Greifswald 265.318,20 € 265.318,20 € 10,06 Landkreis Nordwest-Mecklenburg 180.968,40 € 180.968,40 € 6,86 Landkreis Ludwigslust-Parchim 242.395,20 € 242.395,20 € 9,19 Gesamt 1.722.675,30 € 1.555.875,52 € 59,01 * Keinen Antrag gestellt. Die Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden über die bedarfsgerechte Aufteilung der förderfähigen Vollzeitäquivalente auf Stellen und Stundenumfänge eigenverantwortlich. Drucksache 7/751 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu c) Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt in der Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 8. Dezember 2016 „Schulsozialarbeit in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommunen fortführen“ den Landkreisen und den kreisfreien Städten jährlich zusätzlich Mittel in Höhe von bis zu 1,8 Millionen Euro zur Verfügung, um so den Kommunen die Finanzierung der bereits 2016 aus unverbrauchten BuT-Restmitteln geförderten Stellen (Vollzeitäquivalente) in der Schulsozialarbeit zu erleichtern. Da der BuT-Restmitteleinsatz in alleiniger Verantwortung der Kommunen liegt und sie im Rahmen der fachlichen Notwendigkeit auf der Basis der Jugendhilfeplanung entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit über den Erhalt der bisher BuT-finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit entscheiden, ist eine abschließende Einschätzung der Landesregierung zum Grad der Aufrechterhaltung der Stellen in der Schulsozialarbeit nicht möglich. Der Landesregierung liegen keine Angaben zum bedarfsgerechten Einsatz der kommunalen Mittel vor. 4. Welche Vorplanungen und Zielsetzungen zur auskömmlichen Finanzierung und flächendeckenden Sicherstellung der Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern haben bisher zum geplanten Doppelhaushalt 2018/2019 stattgefunden? Die Mittel aus dem Landesprogramm „Schulsozialarbeit in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommunen fortführen“ sind in den Haushaltsplanungen 2018/2019 berücksichtigt. Es wurde ein neuer Haushaltstitel eingefügt. Weiterhin stehen die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds wie geplant vollumfänglich zur Verfügung. 5. Wie steht die Landesregierung zum erarbeiteten Gesetzentwurf der Landesinitiative Schul- und Jugendsozialarbeit Mecklenburg- Vorpommern mit Ziel der Verankerung der Schulsozialarbeit als pflichtige Aufgabe des Landes? Ein Gesetzesentwurf der Landesinitiative Schul- und Jugendsozialarbeit Mecklenburg- Vorpommern liegt der Landesregierung noch nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/751 5 6. Welche mittel- und langfristigen Zielsetzungen bzw. Visionen verfolgt die Landesregierung zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern? Die Landesregierung hat sich in der aktuellen Koalitionsvereinbarung zur Fortführung der Förderung der Schulsozialarbeit bekannt und festgeschrieben, dass das ESF-finanzierte Landesprogramm für Schulsozialarbeiter in dieser Legislaturperiode ausfinanziert ist. Für die Vorbereitung der ab 2021 beginnenden ESF-Förderperiode gilt entsprechend Nummer 9 der aktuellen Koalitionsvereinbarung, wonach die Fortsetzung des Programmes für Schulsozialarbeit von dem Grundsatz ausgenommen wird, dass wegfallende EU-Mittel grundsätzlich nicht durch Landesmittel ersetzt werden können. Beim zukünftigen Einsatz der EU-Mittel hat das Programm Schulsozialarbeit außerdem oberste Priorität. Unter dieser Zielsetzung soll die Schulsozialarbeit evaluiert werden. Die Ergebnisse der Evaluierung sollen unter anderem in die in mittel- und langfristigen alle Ebenen zu intensivierenden Beratungen zur Verortung der Schulsozialarbeit einfließen. Im Zentrum wird hier die Frage nach der Bedeutung der Schulsozialarbeit für die Bewältigung der schulischen Aufgaben und damit als Bestandteil des Schulsystems beziehungsweise die wichtige jugendhilfepolitische Bedeutung als primäre Jugendhilfeleistung stehen. Derzeit zeigen sich hier in allen Bundesländern, Kommunen und unter den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern durchaus sehr differenzierte Ansichten.