Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/754 7. Wahlperiode 28.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Unternehmensnachfolge in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Viele kleine und mittelständische Betriebe in Deutschland finden oft nur schwierig einen Nachfolger, wenn sich der Senior-Unternehmer zur Ruhe setzt. 1. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Landesregierung Unternehmen, die vor dem Problem der Unternehmensnachfolge stehen? Falls es welche gibt, wie hoch sind die finanziellen Mittel des Landes, die zu diesem Zweck jährlich zur Verfügung gestellt werden? Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) das Projekt „Koordinierungsstelle Unternehmensnachfolge“. Ferner können im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei gewerblichen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern (Beratungsrichtlinie)“ auch Beratungen zur Unternehmensnachfolge gefördert werden. Darüber hinaus werden Unternehmensnachfolgen im Handwerk mit einer einmaligen Prämie in Höhe von 7.500 Euro im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Unternehmensnachfolgen im Handwerk (Meisterprämie)“ unterstützt. Für die Beratungsrichtlinie insgesamt, deren Bestandteil unter anderem die Beratung zur Unternehmensnachfolge ist, wurden für die Förderperioden 2007 bis 2013 beziehungsweise 2014 bis 2020 jeweils rund fünf Millionen Euro aus dem ESF bereitgestellt. Drucksache 7/754 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Für das Förderprogramm „Meisterprämie“ wurden finanzielle Mittel aus dem ESF beziehungsweise Mittel des Landes in den Jahren 2011 bis 2016 entsprechend der Bedarfe (Anzahl der vorliegenden Anträge) zur Verfügung gestellt; ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Für 2017 wird mit einem Bedarf von 100.000 Euro gerechnet. 2. Was unternimmt die Landesregierung, um das Leitbild des Unternehmers wieder positiv in der Gesellschaft zu verankern? Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um das Bild des mittelständischen Unternehmers in den Schulen und Universitäten attraktiv zu gestalten und aufzuwerten? Mecklenburg-Vorpommern hat viele erfolgreiche und engagierte Unternehmerinnen und Unternehmer, die Arbeitsplätze bereitstellen, das Land wirtschaftlich voranbringen und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Mit dem jährlichen Landeswettbewerb „Unternehmer des Jahres in MV“ ist das Ziel verbunden, diese unternehmerischen Leistungen zu würdigen und im Sinne einer Vorbildfunktion bekannt zu machen. Der Landeswettbewerb ist Werbung für die Wirtschaft, für die Unternehmen und für das Unternehmertum. Unternehmerpersönlichkeiten, Erfolge, Ideen und beispielhafte Konzepte sollen Mut für unternehmerisches Engagement sowie zur Gründung der eigenen Selbstständigkeit, auch im Rahmen einer Nachfolgeregelung, machen. An den regionalen Schulen und Gymnasien nehmen Unternehmen in ihren unterschiedlichen Facetten breiten Raum im Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT)/Wirtschaft ein (vergleiche Rahmenpläne unter http://www.bildung-mv.de/schueler/schule-und-unterricht/faecher-undrahmenplaene /rahmenplaene-an-allgemeinbildenden-schulen/awt-werken/ und http://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver/downloads/Wirtschaft.pdf.). Derzeit existieren 124 Schülerfirmen an Schulen des Landes. Die Schülerinnen und Schüler agieren in Schülerfirmen wie im realen Wirtschaftsleben. Sie setzen ihre eigene Geschäftsidee in die Praxis um und erhalten so erste Einblicke in die Tätigkeit eines Unternehmens. Gemeinsam im Team Ideen entwickeln und zusammen umsetzen, Erfolg und Misserfolg teilen, das macht nicht nur Spaß, sondern führt auch zu wichtigen Erfahrungen. Unsere Gesellschaft benötigt mündige, verantwortungs- und selbstbewusste Bürgerinnen und Bürger, gerade auch im wirtschaftlichen Kontext. Neben der Förderung von Unternehmensgründungen geht es dabei auch um effizientes Handeln in allen Unternehmensebenen. Die Schülerinnen und Schüler gewinnen Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und üben sich darin, wirtschaftlich zu denken und zu handeln. Dabei entwickeln sie eine positive Einstellung zu der Gesellschaft, in der sie leben, und erfahren, dass sie diese auch wirtschaftlich mitgestalten können (https://www.schuelerfirmen-mv.de/schuelerfirmen/schuelerfirmen.html.). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/754 3 Das „Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf“ vom 26.05.2014 legt die Basis für die weitere Stärkung des Entrepreneurships (= Gründung von Unternehmen basierend auf innovativen Geschäftsideen) an Schulen, vergleiche http://www.bildung-mv.de/export/- sites/bildungsserver/downloads/Landeskonzept_Uebergang_Schule-Beruf_-_26.051.pdf). Dort heißt es auf Seite 43: „Das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik und Informatik orientiert sich zukünftig an den drei grundlegenden Lernfeldern der beruflichen Bildung - Gewerbe/Technik, Gesundheit/Soziales sowie Wirtschaft. In diesen drei Bereichen werden anwendungsbezogen grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt und Inhalte des Entrepreneurships sowie der Schülerfirmen aufgenommen.“ Entsprechend des im Landeskonzept vorgesehenen Fahrplans wird derzeit mit 21 Schulen ein Modellvorhaben durchgeführt. Komplettiert werden die schulischen Bemühungen, das Bild des mittelständischen Unternehmers attraktiv zu gestalten, durch lokale Arbeitskreise Schule-Wirtschaft. Hierbei handelt es sich um regionale ehrenamtliche Netzwerke (zum Teil Vereine), die den Austausch zwischen Schulen und Unternehmen als Schwerpunkt haben. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 3. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Personen in Mecklenburg-Vorpommern für eine Unternehmerkultur zu begeistern, damit die Bevölkerung des Landes wirtschaftliche Verantwortung übernimmt und das Wagnis des selbstständigen Unternehmers ergreift? Wie wird dies an Schulen und Hochschulen vermittelt? An den Universitäten und Fachhochschulen sind Zentren beziehungsweise Büros eingerichtet, in denen Fragen der Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge bearbeitet werden und entsprechende Kurse und Beratungen für Studierende sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stattfinden. Als Beispiel sei das Zentrum für Entrepreneurship an der Universität Rostock genannt. Diese Einrichtungen bringen Ideen und Impulse auch in die entsprechenden Fachbereiche der Hochschulen, insbesondere in die Gestaltung der dort angesiedelten wirtschaftsaffinen Studiengänge ein und fördern damit den Unternehmergeist in Mecklenburg- Vorpommern. Darüber hinaus fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Entrepreneurship mit Unterstützung des ESF Projekte insbesondere im Zusammenhang mit Hochschulen und Technologiezentren, die das Klima für wissensbasierte Gründungen verbessern und zur Selbständigkeit anregen sollen. Hauptzielgruppe für Projekte nach dieser Richtlinie sind Studentinnen und Studenten sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes. Beispielhaft seien hier die Projekte SPiNNOFF, TechnoStartup MV 2020, der Ideenwettbewerb „inspired“ an den Hochschulen sowie das Gründerportal „www.gruendermv .de“ genannt. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Drucksache 7/754 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 4. Wie viele Unternehmen haben in den vergangenen Jahren seit 2011 eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge durchgeführt (bitte auflisten nach Jahr, Zahl der erfolgreichen Unternehmensnachfolgen und nicht erfolgreichen Unternehmensnachfolgen)? Wie hoch war der Anteil an familieninternen, gemischten und an familienexternen Unternehmensnachfolgen jeweils bei erfolgreichen und bei nicht erfolgreichen Unternehmensnachfolgen in dem Zeitraum seit 2011? Konkrete Zahlen zum Gesamtumfang aller erfolgreichen beziehungsweise nicht erfolgreichen Unternehmensnachfolgen liegen der Landesregierung nicht vor. Soweit die erfolgreiche Unternehmensnachfolge mit öffentlichen Finanzmitteln unterstützt wurde (Förderprogramm „Meisterprämie“), können Zahlen wie folgt genannt werden: Jahr Anzahl der Förderungen Höhe der Förderungen in Euro 2011 11 82.500 2012 22 165.000 2013 26 165.000 2014 40 292.500 2015 25 187.500 2016 26 195.000 2017 (Stand: 29.06.) 3 22.500 Gesamt 153 1.110.000