Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/758 7. Wahlperiode 17.07.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Wirkung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Bereich der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landes und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Aufgaben des Bildungs- und Teilhabepakets obliegen in Mecklenburg-Vorpommern den Landkreisen und kreisfreien Städten und werden von ihnen in eigener Verantwortung wahrgenommen. Für Personen mit Ansprüchen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) nehmen die Kommunen ihre Aufgaben im eigenen Wirkungskreis und im Rahmen der gemeinsamen Trägerschaft in den Jobcentern wahr, soweit sie die Aufgaben nicht ganz oder teilweise rückübertragen haben. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald nimmt als zugelassener kommunaler Träger die Aufgaben des SGB II vollständig in eigener Verantwortung wahr. In den Rechtskreisen des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG), des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und des Asylbewerberleistungsgesetzes obliegt die Zuständigkeit vollständig den Landkreisen und kreisfreien Städten. 1. Welche Informationen zu Leistungen, Voraussetzungen und Antragsverfahren zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) werden der Bevölkerung durch die Landesregierung im Jahr 2017 zur Verfügung gestellt? 2. Auf welchen Wegen werden die Informationen über das BuT für potenziell betroffene Erziehungsberechtigte zugänglich gemacht? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Drucksache 7/758 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Aufgrund der gesetzlichen Regelungen obliegt es den Landkreisen und kreisfreien Städten in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, das Bildungs- und Teilhabepaket durchzuführen. Dazu gehört auch, Eltern und alle übrigen Beteiligten zu beraten und zu informieren. Dies erfolgt - neben den auch sonst in sehr breitem Umfang vorhandenen, öffentlich zugänglichen Informationen - auf verschiedenen Wegen, wie zum Beispiel über das Internet, Flyer, Leistungsanbieter, Schulen, Kindertageseinrichtungen und Pressearbeit. Darüber hinaus werden die Anspruchsberechtigten im Jobcenter beziehungsweise bei der Beantragung von Sozialleistungen persönlich auf mögliche Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket angesprochen und informiert. Zu beachten ist, dass es sich bei Ansprüchen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket grundsätzlich um individuelle Ansprüche im Einzelfall handelt, für die auch die jeweiligen individuellen Voraussetzungen vorliegen müssen und die Leistungen nur auf Antrag gewährt werden. 3. In welcher Höhe wurden im Kalenderjahr 2015 und 2016 Mittel aus dem BuT für die Nachhilfe an anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler gewährt (bitte nach Kalenderjahren, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Nach § 28 Absatz 5 SGB II haben anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler grundsätzlich Anspruch auf eine die schulischen Angebote ergänzende angemessene Lernförderung, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulischen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Die Landkreise und kreisfreien Städte hatten in den Jahren 2015 und 2016 im Rechtskreis des SGB II und BKGG folgende Ausgaben für entsprechende Lernförderung: 2015 2016 Rostock 373.662,19 € 293.894,41 € Schwerin 283.777,61 € 204.958,54 € Ludwigslust-Parchim 26.846,24 € 25.819,54 € Mecklenburgische Seenplatte 480.664,06 € 663.506,00 € Nordwestmecklenburg 116.377,12 € 113.318,87 € Landkreis Rostock 64.121,97 € 117.634,25 € Vorpommern-Greifswald 530.005,86 € 970.960,07 € Vorpommern-Rügen 152.015,60 € 291.719,60 € Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlAG) 26.107,36 € 30.975,74 € Summe: 2.053.578,01 € 2.712.787,02 € Datengrundlage: Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte Zu den Ausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte in den übrigen Rechtskreisen liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/758 3 4. In welcher Höhe wurden im Kalenderjahr 2015 und 2016 Mittel aus dem BuT als Hilfe für ein- und mehrtägige Schulausflüge in Anspruch genommen (bitte nach Kalenderjahren, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Nach § 28 Absatz 2 SGB II haben anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler grundsätzlich Anspruch auf Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, gilt diese Regelung entsprechend. Die Landkreise und kreisfreien Städte hatten in den Jahren 2015 und 2016 im Rechtskreis des SGB II und BKGG folgende Ausgaben für diese Leistungen: 2015 2016 Rostock 240.945,51 € 250.810,35 € Schwerin 139.345,02 € 128.611,00 € Ludwigslust-Parchim 143.896,91 € 130.489,41 € Mecklenburgische Seenplatte 322.521,47 € 295.685,58 € Nordwestmecklenburg 143.452,08 € 116.222,18 € Landkreis Rostock 213.392,10 € 207.197,25 € Vorpommern-Greifswald 299.347,48 € 323.273,81 € Vorpommern-Rügen 273.657,08 € 255.277,61 € Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlAG) 12.776,38 € 8.300,49 € Summe: 1.789.334,03 € 1.715.867,68 € Datengrundlage: Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte Zu den Ausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte in den übrigen Rechtskreisen liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 5. In welcher Höhe wurden im Kalenderjahr 2015 und 2016 Mittel aus dem BuT als Hilfe für Lernmittel ausgezahlt (bitte nach Kalenderjahren , Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Lernmittel sind nicht Bestandteil des Bildungs- und Teilhabepaketes. Nach § 28 Absatz 3 SGB II haben anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler grundsätzlich für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf einen Anspruch in Höhe von 70,00 Euro zum 1. August und in Höhe von 30,00 Euro zum 1. Februar eines Jahres. Drucksache 7/758 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Die Landkreise und kreisfreien Städte hatten in den Jahren 2015 und 2016 im Rechtskreis des SGB II und BKGG folgende Ausgaben für persönlichen Schulbedarf: 2015 2016 Rostock 510.384,21 € 457.775,99 € Schwerin 237.983,11 € 253.829,99 € Ludwigslust-Parchim 343.703,15 € 345.219,91 € Mecklenburgische Seenplatte 605.337,59 € 611.341,83 € Nordwestmecklenburg 281.076,36 € 278.634,48 € Landkreis Rostock 350.856,04 € 356.273,94 € Vorpommern-Greifswald 532.259,19 € 540.146,92 € Vorpommern-Rügen 393.011,56 € 383.836,13 € Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlAG) 12.140,00 € 13.015,16 € Summe: 3.266.751,21 € 3.240.074,35 € Datengrundlage: Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte Zu den Ausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte in den übrigen Rechtskreisen liegen der Landesregierung keine Angaben vor.