Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/760 7. Wahlperiode 20.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Landesgrundgesetz des Freistaates Mecklenburg-Strelitz vom 29.01.1919 und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung vom Landesgrundgesetz des Freistaates Mecklenburg-Strelitz? Wie ordnet die Landesregierung dies politisch-historisch ein? Das Landesgrundgesetz als Verfassung des Freistaates Mecklenburg-Strelitz war bereits wiederholt Gegenstand historischer Darstellungen zur Landesgeschichte. Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern (Landesarchiv und Landesbibliothek) verwahrt in seinen Beständen einschlägige Publikationen zum Gegenstand sowie im Landesarchiv, in der Bestandsgruppe 4 „Mecklenburg-Strelitz mit Landesteil Fürstentum Ratzeburg (1701 - 1933)“, auch die archivische Überlieferung des Freistaates Mecklenburg- Strelitz, unter anderem auch zu dessen Landesgrundgesetz, und stellt diese auf Bestellung für Nutzerinnen und Nutzer bereit (Recherche und Bestellungen sind über www.kulturwerte-mv.de möglich). Das Landesgrundgesetz war nach hier vorliegendem Kenntnisstand die erste neue Verfassung eines deutschen Landes nach der Revolution von 1918/1919. Drucksache 7/760 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Pläne hat die Landesregierung, den 100. Jahrestag der Wiederkehr des Beschlusses des Landesgrundgesetzes des Freistaates Mecklenburg-Strelitz zu würdigen? Die Landeszentrale bereitet derzeit zum Thema „100 Jahre demokratische Verfassungen und Landtage in Mecklenburg“ eine Publikation vor, in der auch das Landesgrundgesetz des Freistaates Mecklenburg-Strelitz gewürdigt wird. 3. Welche Absichten verfolgt die Landesregierung darüber hinaus zu einer etwaigen Integration des Landesgrundgesetzes des Freistaates Mecklenburg-Strelitz in die politische Bildungsarbeit? Die oben genannte Publikation wird interessierten Bürgerinnen und Bürgern wie auch Einrichtungen der politischen Bildung zur Unterstützung ihrer politischen Bildungsarbeit auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. 4. Wie steht die Landesregierung zur Nutzung der Überreste des ehemaligen Schlosses in Neustrelitz als historischer Ort bedeutsamer politischer, wie auch technisch-technologischer Entwicklungen? 5. Wie steht die Landesregierung zur Installation eines politischhistorischen Lehrpfades auf dem Neustrelitzer Schlossberg, um auf die seinerzeitige Verabschiedung des Landesgrundgesetzes des Freistaates Mecklenburg-Strelitz hinzuweisen? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung ist sich der historischen und baugeschichtlichen Bedeutung der Fläche des ehemaligen Residenzschlosses bewusst. Zur Aufwertung der Fläche laufen derzeit in Abstimmung mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern die Planungen auf Grundlage eines durchgeführten Realisierungswettbewerbes zur Gestaltung dieser. Auf dem Areal soll eine Struktur geschaffen werden, die die Erinnerung an das verlorene Ensemble wachhält und im historischen, mittlerweile weitgehend restaurierten Schlossgarten den Ziel- und Ausgangspunkt der barocken Hauptachse wieder erlebbar macht. Zudem ist vorgesehen, das Thema „Freistaat Mecklenburg-Strelitz, Ort der ersten demokratischen legitimierten Volksvertretung“ im Rahmen einer Kunst-am-Bau-Maßnahme am Standort zu behandeln.