Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/770 7. Wahlperiode 21.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bert Obereiner, Fraktion der AfD „Zweiter Frühling“ des NSU auch in Mecklenburg-Vorpommern? und ANTWORT der Landesregierung Nach Recherchen des „Spiegel“ hat eine Gruppe von neun Neonazis bereits ein Jahr nach der Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) im November 2011 darüber nachgedacht, eine Gruppe nach dessen Vorbild zu gründen. Die Aktion sollte „Zweiter Frühling“ heißen. Auf DVDs mit dem Titel „Frühling“ bekannten sich dessen Mitglieder zu einer rassistischen Mordserie (Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/terrorismus-nach-nsu-vorbild-zweiterfruehling -a-1145537.html) 1. Welche Kenntnisse zu möglichen Ersatzorganisationen für den „Nationalsozialistischen Untergrund“ und personellen Kontinuitäten in Mecklenburg-Vorpommern sind vorhanden (bitte aufschlüsseln nach Organisationsname, Personenzahl und Ort)? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Drucksache 7/770 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Hat es nach dem Auffliegen des „Nationalsozialistischen Untergrunds “ im November 2011 in Mecklenburg-Vorpommern Ermittlungsverfahren oder Durchsuchungen bei Nachfolgestrukturen und Einzelpersonen, die im Umfeld des NSU zu verorten sind, gegeben? a) Wenn ja, wie viele? b) Mit welchen Ergebnissen? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Ermittlungen zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ werden durch die Generalbundesanwaltschaft geführt. In ihrer Zuständigkeit liegt auch die Entscheidung über Information zum Ermittlungsverfahren. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche Quellenmeldungen existieren im Landesamt für Verfassungsschutz und im Landeskriminalamt zu möglichen Nachfolgestrukturen des NSU seit dem Jahr 2011 (bitte aufschlüsseln nach Beobachtungsgegenstand , Jahr und Anzahl der Quellenberichte)? Die Landesregierung kann im Rahmen der Beantwortung Kleiner Anfragen unabhängig vom Anfragegrund nicht auf die operative Informationsgewinnung der Sicherheitsbehörden des Landes eingehen, da eine Veröffentlichung entsprechender Daten die Wahrnehmung des jeweiligen gesetzlichen Auftrags erheblich beeinträchtigen könnte. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.