Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/771 7. Wahlperiode 17.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bert Obereiner, Fraktion der AfD „Combat 18“ und „Honour and Pride“ in Mecklenburg-Vorpommern? und ANTWORT der Landesregierung Das Bundesministerium des Innern hatte mit Verfügung vom 12. September 2000 die Organisation „Blood & Honour Division Deutschland“ verboten. Wie aber aus einer Antwort der Bundesregierung vom 21. Dezember (Bundestagsdrucksache 18/19757) auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervorgeht, existiert bereits seit 2013 wieder ein Netzwerk mit dem Namen „Combat 18“. Demnach soll das Netzwerk Mitglieder vor allem in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben. Zudem habe es in der Vergangenheit aber auch „Einzelhinweise auf regionale ,Combat 18‘-Strukturen“ gegeben. 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zu möglichen Ersatzorganisationen für „Blood & Honour“ und personellen Kontinuitäten in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Organisationsname , Personenzahl und Ort angeben)? 2. Welche „Combat-18“-Gruppen existieren nach Kenntnis der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Organisationsname, Personenzahl und Ort)? 3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zu regionalen „Combat- 18“-Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Organisationsname, Personenzahl und Ort)? Drucksache 7/771 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 4. Hat es nach dem bundesweiten Verbot von „Blood & Honour“ in Mecklenburg-Vorpommern Ermittlungsverfahren oder Durchsuchungen bei Strukturen und Einzelpersonen, die für „Combat 18“ aktiv waren oder sind, gegeben? Wenn ja, wie viele und mit welchen Ergebnissen? Der Landesregierung liegen zu Ermittlungsverfahren oder zu Durchsuchungen im Sinne der Anfrage keine Erkenntnisse vor. 5. Welche Quellenmeldungen existieren im Verfassungsschutz zu „Combat 18“ seit dem Jahr 2000 (bitte aufschlüsseln nach Beobachtungsgegenstand , Jahr und Anzahl der Quellenberichte)? 6. Welche Quellenmeldungen existieren im Verfassungsschutz zudem mit Bezug auf etwaigen Vernetzungsbemühungen von „Combat 18“ mit „Honour and Pride“ seit dem Jahr 2000 (bitte aufschlüsseln nach Beobachtungsgegenstand, Jahr und Anzahl der Quellenberichte)? 7. Welche Quellemeldungen existieren im Landeskriminalamt mit Bezug zu „Blood and Honour“, „Combat 18“ oder „Honour and Pride“ aus den Jahren seit 2000 bis heute (bitte aufschlüsseln nach Beobachtungsgegenstand , Jahr und Anzahl der Quellenberichte)? Die Fragen 5, 6 und 7 werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 3 wird verwiesen.