Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/772 7. Wahlperiode 17.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bert Obereiner, Fraktion der AfD „Nationale Bewegung“ auch in Mecklenburg-Vorpommern? und ANTWORT der Landesregierung Zwischen dem 30. Januar 2000 und dem 30. Januar 2001 verübt eine Neonazi-Gruppierung unter dem Namen „Nationale Bewegung“ in und um Potsdam rassistische und antisemitische Anschläge und Propagandaaktionen (Quelle: https://brandenburg.nsu-watch.info/dossiernationale -bewegung). Die bekannt gewordenen Anschläge, die der „Nationalen Bewegung“ zugeschrieben werden, endeten abrupt. Es folgten auch Aktionen und Anschläge in Mecklenburg-Vorpommern, die in ihrer Ausrichtung und Machart den Taten in Brandenburg ähnelten. Am 23. und 24. Februar 2002 kam es dort zu Angriffen auf drei Gedenkstätten. In Wöbbelin wurde ein Relief zerstört, in Boizenburg der jüdische Friedhof und in Raben Steinfeld ein Mahnmal für KZ-Opfer geschändet (Quelle: https://antifainfoblatt.de/artikel/erneute-anschlagserie-auf-jC3% BCdische-friedh%C3%B6fe-und-gedenkst%C3%A4tten-f%C3% BCr-nsopfer -mecklenburg). 1. Welche Erkenntnisse liegen über die Organisation und Struktur der „Nationalen Bewegung“ oder ihr nahestehender und/oder vergleichbarer Organisationen sowie ihrer regionalen Struktur in Mecklenburg-Vorpommern vor (bitte aufschlüsseln nach Organisationsnamen , Personenzahl, Ort und Zeitpunkt des Erkenntnisgewinns)? 2. Welche Kenntnisse liegen zu Ermittlungsverfahren oder Durchsuchungen bei Strukturen und Einzelpersonen vor, die für die „Nationale Bewegung“ aktiv waren oder sind? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Drucksache 7/772 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche Quellenmeldungen existieren im Landesamt für Verfassungsschutz mit Bezug zur „Nationalen Bewegung“ seit dem Jahr 1998 oder früher (bitte aufschlüsseln nach Beobachtungsgegenstand , Jahren und Anzahl der Quellenberichte)? 4. Welche Kenntnisse, Informationen oder Quellenmeldungen mit Bezug zur „Nationalen Bewegung“ und möglichen Kontakten zu „Blood and Honour“, „Combat 18“ oder „Honour and Pride“ existieren seit dem Jahr 1998 beim Verfassungsschutz (bitte aufschlüsseln nach Beobachtungsgegenstand , Jahr und Anzahl der Quellenberichte)? 5. Welche Quellenmeldungen existieren im Landeskriminalamt mit Bezug zur „Nationalen Bewegung“ aus den Jahren seit dem Jahr 1998 (bitte aufschlüsseln nach Beobachtungsgegenstand, Jahr und Anzahl der Quellenberichte)? 6. Welche Unternehmen, Vereine, Homepages und Bands schätzt die Landesregierung als dem Umfeld der „Nationalen Bewegung“ zugehörig ein? Die Fragen 1 bis 6 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über Aktivitäten einer Neonazigruppierung mit dem Namen „Nationale Bewegung“ vor.