Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/792 7. Wahlperiode 20.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Holger Arppe, Fraktion der AfD Fassadendämmung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Dämmstoffe werden nach Erkenntnissen der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern für die Fassadendämmung verwendet und in welchem Maße? Der Landesregierung ist nicht bekannt, welche Dämmstoffe tatsächlich für Fassadendämmungen in Mecklenburg-Vorpommern verwendet wurden oder werden und in welchem Maße. In rechtlicher Hinsicht können Dämmstoffe, die genormt sind oder eine allgemeine bauaufsichtliche oder eine europäische Zulassung besitzen, generell verwendet werden. In Abhängigkeit von der Gebäudeklasse, die maßgeblich von der Gebäudehöhe abhängt, müssen diese nichtbrennbar, schwerentflammbar oder normalentflammbar sein. Die Fassadendämmung im Zuständigkeitsbereich des Betriebes für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) erfolgt sowohl mit nicht brennbaren als auch mit brennbaren Baustoffen und zwar in Abwägung der für das jeweilige Gebäude anzuwendenden Gebäudeklasse und der brandschutztechnischen Besonderheiten. Bauvorhaben des BBL M-V zur Fassadendämmung werden entsprechend den gesetzlichen Anwendungsvoraussetzungen für Standardbauten nach den Gebäudeklassen und für Sonderbauten gemäß der jeweiligen Sonderbauverordnung in Verbindung mit den Technischen Baubestimmungen geplant und ausgeführt. Drucksache 7/792 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Eine nicht unwesentliche Anzahl von Bauvorhaben zur Dämmung von Bestandsgebäuden war nach § 61 Absatz 1 Nummer 11d der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Juni 2017 (GVOBl. M-V S. 106, 107), als verfahrensfrei einzustufen und wurde entsprechend dem technischen Regelwerk sowie den Herstellervorschriften (Systemhersteller Wärmedämmverbundsystem) geplant und ausgeführt. 2. Wie und auf welcher Grundlage bewertet die Landesregierung die Umweltverträglichkeit der zum Einsatz gebrachten Dämmstoffe und welche Hemmnisse bzw. Möglichkeiten werden gesehen für den Einsatz von ökologischen und nachhaltigen Dämmmaterialien als Alternative zu Polystyrol? Die Landesregierung trägt durch entsprechende Regelsetzung, zum Beispiel durch Anforderungen an Bauprodukte, dazu bei, dass von Dämmstoffen keine Umwelt- und Gesundheitsgefahren ausgehen. Ökologische und nachhaltige Dämmstoffe, wie zum Beispiel aus Stroh, Seegras oder Kokosfasern, werden schon vielfältig eingesetzt. Ihre Einsatzgrenzen ergeben sich aber zum Teil aus deren Brandverhalten (brennbar) und durch höhere Preise. 3. Wie wird die Gefahr von sich rasant ausbreitenden Hausbränden durch Polystyrol-Fassadendämmungen bewertet? Die geltenden bauaufsichtlichen Vorschriften für Außenwände und Außenwandteile verlangen, dass eine Brandausbreitung ausreichend lang verhindert wird. Diese grundsätzliche Forderung wird je nach Gebäudeklasse (maßgeblich abhängig von der Gebäudehöhe) in den bauaufsichtlichen Vorschriften durch Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen konkretisiert. Ergänzend bestehen Regelungen zu Brandsperren und zu Brandriegeln in hinterlüfteten Außenwandbekleidungen und Wärmedämmverbundsystemen, die eine Brandausbreitung verhindern. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, denen zufolge derartige Brände in der Vergangenheit in Mecklenburg-Vorpommern aufgetreten sind. Eine Bewertung der Gefahr aus Sicht der Feuerwehr ist auf Grundlage praktischer Erfahrungen somit nicht möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/792 3 4. Liegen der Landesregierung die Erkenntnisse einer Arbeitsgruppe im Auftrag der Bauministerkonferenz vor, die Brandtests mit dem Ergebnis durchgeführt hat, dass Schutzmittel nicht verhindern können, dass beim Brand einer Wohnung in einem mit Polystyrol gedämmten Gebäude die gesamte Fassade in Flammen aufgeht? a) Wenn ja, wie fließen diese Erkenntnisse in die eigene Planung und Genehmigungspraxis ein? b) Wenn nicht, warum nicht? c) Wann wird sich die Landesregierung darüber informieren? Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe im Auftrag der Bauministerkonferenz liegen dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung vor und sind auch dem BBL M-V bekannt. Die Ergebnisse kommen jedoch nicht zu der hier in der Anfrage verallgemeinerten Feststellung. Im Fokus der Untersuchungen standen vor allem Brände mit Brandherden vor der Gebäudefassade (in der Regel Brandstiftung). Im Ergebnis wurde eine Modifizierung der technischen Regelungen beschlossen, die eine Verbesserung der Widerstandsfähigkeit von als „schwerentflammbar“ einzustufenden Wärmedämmverbundsystemen mit expandiertem Polystyroldämmstoff gegen Brandeinwirkung von außen bezweckt. Diese finden in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen der Wärmedämmverbundsysteme mit expandiertem Polystyrol Berücksichtigung. Für Bestandsbauten werden an die Eigentümer gerichtete Maßnahmen empfohlen, welche zur Vermeidung von Übergriffen von Außenbränden auf mit Polystyrol gedämmten Fassaden beitragen sollen. Zu a), b) und c) Für die Staatshochbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern hat sich in Bezug auf die Planung entsprechender Hochbaumaßnahmen keine neue Situation ergeben, da die modifizierten Zulassungen Anwendung finden. 5. Wie bewerten die Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern diese Brandgefahr? Welche Strategien zur Bewältigung dieser speziellen Typen von Fassadenbränden entwickeln sie? Nach § 14 LBauO M-V sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Hierdurch hat der Gesetzgeber dafür Sorge getragen, dass die Feuerwehren auftretende Brände wirkungsvoll bekämpfen können.