Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/793 7. Wahlperiode 20.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Holger Arppe, Fraktion der AfD Anhalter-Haltestellen im ländlichen Raum von Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, gibt für die ländlichen Räume als Alternative zum öffentlichen Personennahverkehr sogenannte Mitfahrbänke (http://www.sueddeutsche.de/news/ leben/familietrampen -fuer-senioren-mitfahrbaenke-auf-dem-lande-dpa.urnnewsml -dpa-com-20090101-160129-99-315829). Immer mehr Kommunen testen, ob dieses Angebot der Anhalter-Haltestellen insbesondere für Senioren eine Alternative darstellen könnte, die aktiv genutzt wird (http://www.giessener-allgemeine.de/regional/-vogels bergkreis/art74,237827). 1. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, dass in Mecklenburg- Vorpommern sogenannte Anhalter-Haltestellen bzw. Mitfahrbänke testweise oder regulär betrieben werden, wie das in anderen Bundesländern bereits der Fall ist? Wenn ja, wo werden diese betrieben und seit wann? 2. Falls in Mecklenburg-Vorpommern sogenannte Anhalter- Haltestellen bzw. Mitfahrbänke betrieben werden, welche Kenntnisse hat die Landesregierung über deren Akzeptanz in der Bevölkerung sowie deren Auslastung (wenn möglich nach Altersgruppen aufschlüsseln)? Drucksache 7/793 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Falls in Mecklenburg-Vorpommern noch keine sogenannten Anhalter- Haltestellen bzw. Mitfahrbänke betrieben werden, hat die Landesregierung Kenntnis von diesbezüglichen Plänen der Kommunen oder gedenkt die Landesregierung selbst, entsprechende Projekte anzustoßen und zu fördern? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist im Jahr 2015 von der Gemeinde Priepert in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Unternehmen eine Mitfahrbank aufgestellt worden. Die Mitfahrbank wird, soweit der Landesregierung bekannt, nur selten bis kaum von den Einwohnerinnen und Einwohnern genutzt. Aus diesem Grund soll von der Idee, auch in den Nachbarorten entsprechende Mitfahrbänke aufzustellen, Abstand genommen worden sein. Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass in anderen Landkreisen Anhalter-Haltestellen beziehungsweise Mitfahrbänke eingerichtet wurden oder deren Einrichtung in Zukunft beabsichtigt ist. Örtliche Projekte können mit Blick auf den Bedarf und die Organisation am sinnvollsten vor Ort angestoßen und gefördert werden.