Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/794 7. Wahlperiode 17.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Verkehr auf Rügen und ANTWORT der Landesregierung Mit der B 96 von Bergen nach Sassnitz, mit der L 293 von der B 196 nach Prora und mit der L 29 von der B 196 nach Binz gibt es drei vorgesehene Möglichkeiten, um mit einem Kraftfahrzeug die nordöstlichen Inselteile (Schmale Heide, Jasmund, Schaabe, Wittow und Bug) der Insel Rügen zu erreichen. Alle drei Straßen waren in jüngerer Vergangenheit von Baustellen betroffen. Entscheidend für die Verkehrsführung sind sinnvolle Umleitungen im Fall von Vollsperrungen. 1. Welche Baustellen auf der L 293 von der B 196 nach Prora sind geplant? a) Wann und wo genau sind diese Baustellen auf dem genannten Straßenabschnitt geplant? b) Beinhalten diese Baustellen eine oder mehrere Vollsperrungen auf dem genannten Straßenabschnitt? c) Über welchen Weg würde der Kfz-Verkehr im Falle einer Vollsperrung des genannten Straßenabschnitts umgeleitet werden? 2. Welche Baustellen auf der L 29 von der B 196 nach Binz sind geplant? a) Wann und wo genau sind diese Baustellen auf dem genannten Straßenabschnitt geplant? b) Beinhalten diese Baustellen eine oder mehrere Vollsperrungen auf dem genannten Straßenabschnitt? c) Über welchen Weg würde der Kfz-Verkehr im Falle einer Vollsperrung des genannten Straßenabschnitts umgeleitet werden? Drucksache 7/794 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Fragen 1, a), b), c) und 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Auf der Landesstraße (L) 293 sowie auf der L 29 sind in den nächsten Jahren keine größeren Baumaßnahmen geplant. Kleinere Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Betriebsdienstes , zum Beispiel aufgrund unvorhergesehener Winterschäden oder nach Unfällen mit Fahrbahnschäden, können nicht ausgeschlossen werden. Diese beziehen sich dann aber auf verkehrssicherungspflichtige Leistungen und können voraussichtlich ohne Vollsperrung der Straßen durchgeführt werden. 3. Warum wird der Kfz-Verkehr (ohne Lkw) von der B 96 von Stralsund nach Sassnitz vom 15.09. bis zum 15.06. der Jahre der Baustelle mit Vollsperrung auf der B 96 nördlich von Bergen auf Rügen nicht von Bergen aus über die L 301 und die Kreisstraße über Parchtitz, Thesenvitz , Patzig, Gnies und Ralswiek umgeleitet, sondern von Bergen aus über die B 196, L 293 und L 29 unter Inkaufnahme der verkehrlichen Überbelastung der B 196 und der L 293 in der Nebensaison? 4. Warum wird der Kfz-Verkehr (ohne Lkw) von der B 96 von Stralsund nach Ralswiek vom 15.09. bis zum 15.06. der Jahre der Baustelle mit Vollsperrung auf der B 96 nördlich von Bergen auf Rügen nicht von Bergen aus über die L 301 und die Kreisstraße über Parchtitz, Thesenvitz , Patzig und Gnies umgeleitet, sondern von Bergen aus über die B 196, L 293 und L 29 unter Inkaufnahme eines großen Umwegs für den Kfz-Fahrer und unter Inkaufnahme der verkehrlichen Überbelastung der B 196 und der L 293 in der Nebensaison? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Sollten für Baumaßnahmen an Abschnitten von Bundes- oder Landesstraßen Vollsperrungen und demzufolge auch Umleitungsstrecken erforderlich werden, werden diese durch die Straßenbauämter grundsätzlich mit der Polizei und der zuständigen Verkehrsbehörde abgestimmt . Im Fall der vorliegenden Baumaßnahme am Abschnitt von Strüssendorf bis Ralswiek auf der Bundesstraße (B) 96 im Landkreis Vorpommern-Rügen erfolgten und erfolgen diese Abstimmungen im Rahmen der regelmäßig tagenden Sperrkommission unter Beteiligung der vorher angegebenen Behörden. Die Umleitungsstrecken müssen dabei auch in der Lage sein, den vom gesperrten Straßenabschnitt auftretenden Kraftfahrzeugverkehr aufnehmen zu können. Aufgrund der Verkehrsmengen und Verkehrsarten auf der B 96 wurden die B 196 und die L 293 als Umleitung für die Baumaßnahme gewählt. Die Benutzung der Kreisstraße RÜG 7 kam dafür nicht in Betracht, da es sich hierbei um eine Kreisstraße handelt, die schon allein aufgrund ihres Ausbauzustandes hierfür nicht geeignet war.