Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/796 7. Wahlperiode 17.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Auflösung Freiwilliger Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die Schweriner Volkszeitung/Gadebusch-Rehnaer vom 23.06.2017 berichtete über die Auflösung verschiedener Freiwilliger Feuerwehren im Landkreis Nordwestmecklenburg. Genannt wurden die Wehren Kneese, Goddin, Löwitz, Rögnitz, Thandorf und Vitense. Dabei wurde von der SVZ ein klarer Trend aufgezeigt, der die Auflösung weiterer Wehren zur Folge haben könnte, sodass der Brandschutz nicht mehr zu 100 % gewährleistet würde. Die Ursache hierfür liegt vor allem im Personalschwund in den Freiwilligen Feuerwehren. 1. Wie viele Freiwillige Feuerwehren haben sich im Zeitraum von 2011 bis 2017 aufgelöst beziehungsweise mussten geschlossen werden In dem Zeitraum 2011 bis 2016 lösten sich 72 Freiwillige Feuerwehren auf. Für das Jahr 2017 können noch keine Angaben gemacht werden, weil die Statistik für das Jahr 2017 der Landesregierung erst Ende März 2018 vorliegen wird. Drucksache 7/796 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Bestätigt die Landesregierung den von der SVZ (siehe oben) genannten Trend, der die Auflösung weiterer Freiwilliger Wehren zur Nein. Zur Auflösung einzelner Feuerwehren kommt es in der Regel, wenn mehrere Gemeinden zu einer Gemeinde fusionieren. Der gesetzliche Auftrag der Gemeinde, den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises sicherzustellen , ist auch nach dem Zusammenschluss zu gewährleisten. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, nach denen es in diesen Fällen zu Defiziten im Brandschutz gekommen ist. Somit kann die Aussage der SVZ, dass der Brandschutz nicht zu 100 Prozent sichergestellt ist, nicht bestätigt werden. Mit der nunmehr gesetzlichen Verpflichtung der Gemeinden, einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen, wird es zukünftig möglich sein, Defizite im Brandschutz zu erkennen und diese abzustellen. 3. Kann nach den bisherigen Schließungen der Freiwilligen Wehren die entsprechende Alarm- und Ausrückordnung gewährleistet werden? Die Alarm- und Ausrückeordnung wird in diesen Fällen angepasst, sodass auch im Einsatzfall auf die vorhandenen Feuerwehren zurückgegriffen werden kann. 4. Gibt es bereits Projekte, die der Entwicklung im Zusammenhang mit dem Personalschwund entgegenwirken? Wenn ja, welche sind dies (bitte aufschlüsseln nach Zweck, Dauer, Finanzierung und regionalem Einsatzgebiet)? Die Landesregierung beobachtet die Mitgliederentwicklung bei den Feuerwehren. Durch verschiedene Maßnahmen wird die Mitgliederentwicklung unterstützt. Beispielsweise ist seit 2015 ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Im Jahr 2014 verfügte das Land über 25.082 aktive Feuerwehrmitglieder. Diese Zahl hat sich um 287 erhöht, sodass nunmehr das Land über 25.369 aktive Feuerwehrmitglieder im Jahr 2016 verfügt. Die Änderungen des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V, wie zum Beispiel die Aufnahme von Kindern ab Vollendung des sechsten Lebensjahres in die Feuerwehr zum Zwecke der Brandschutzerziehung oder die gezielte Förderung des Ehrenamtes, haben dazu beigetragen, Mitglieder zu gewinnen. Besonders hervorzuheben ist der Landesfeuerwehrverband M-V e. V. mit seiner im Jahr 2008 ins Leben gerufenen Imagekampagne, die das Land mit jährlich 25.000 Euro unterstützt. Die Imagekampagne zielt auf eine verstärkte Aufklärungsarbeit zur Situation in den Feuerwehren ab. Sie soll unter Nutzung moderner Medienmöglichkeiten, Plakataktionen und Presseterminen auf die Mitglieder-situation im Ehrenamt aufmerksam machen und verantwortliche Stellen aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit sensibilisieren.