Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/801 7. Wahlperiode 25.07.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Helmut Holter und Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienerholungsmaßnahmen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die geänderte Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienerholungsmaßnahmen (Amtsbl. M-V 2017 S. 402) ist am 24. Mai 2017 in Kraft getreten. 1. Welche wesentlichen Veränderungen wurden in der nunmehr in Kraft getretenen Richtlinie im Vergleich zum letzten und vorletzten Entwurf aus welchen Gründen vorgenommen? Im Vergleich zum ersten Entwurf der grundlegend umgestalteten Richtlinie Familienerholung wurden folgende wesentliche inhaltliche Änderungen vorgenommen: - Der Kreis der Zuwendungsempfänger, Träger der freien Jugendhilfe, die die Voraussetzungen gemäß § 74 Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erfüllen, wurde um Träger gemeinnütziger Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern und um Träger von Jugendherbergen in Mecklenburg-Vorpommern ergänzt. - Hinsichtlich der Zuwendungsvoraussetzungen wurden folgende Konkretisierungen beziehungsweise Anpassungen vorgenommen: - Die Zuwendungsempfänger sollen ihren Sitz und/oder Wirkungskreis in Mecklenburg- Vorpommern haben und eine Vereinbarung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe abgeben. Drucksache 7/801 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 - Der Zeitraum der geförderten Familienerholung wurde auf höchstens 14 Übernachtungen begrenzt. - Die Leistungen zum Lebensunterhalt, die ein teilnehmendes Familienmitglied zum Zeitpunkt der Antragsstellung erhält, wurden aktualisiert. - Der Zuwendungsbetrag je Übernachtung pro Person wurde gestaffelt, wobei der Höchstbetrag auf 30 Euro angehoben worden ist. 2. Wie viele Anträge wurden 2016 und 2017 bewilligt? Wie hoch waren dementsprechend der Mittelabfluss und die Zahl der geförderten Familien? Anzahl bewilligter Anträge Mittelabfluss in Euro Anzahl der geförderten Familien 2016 53 63.840,00 155 2017 (Stand 06.07.2017) 83 40.382,50 117 Der Mittelabfluss ist in 2017 (Stand 06.07.2017) relativ niedrig, da die Mittelauszahlungen erst nach Abschluss der Maßnahme erfolgen. 3. Welche Träger im Einzelnen haben Maßnahmen für Familienerholungsmaßnahmen im Jahr 2016 und 2017 angeboten bzw. werden schon jetzt absehbar in diesem Jahr noch Maßnahmen anbieten? Träger mit Angeboten für Familienerholungsmaßnahmen: 2016 1. AWO SANO gGmbH Rerik, 2. AWO SANO gGmbH Dambeck, 3. Familienerholung Usedom gGmbH Zinnowitz, 4. Judoclub Vier Tore Neubrandenburg e.V., 5. Christliches Freizeit und Erholungshaus Königseck im DGD e.V. Binz, 6. Begegnungs- und Familienferienstätte St. Otto Zinnowitz, 7. ASB Regionalverband Vorpommern Greifswald e.V. Anklam, 8. Jugendhaus „Storchennest“ e.V. Niepars. 2017 1. AWO SANO gGmbH Rerik, 2. AWO SANO gGmbH Dambeck, 3. Judoclub Vier Tore Neubrandenburg e.V., 4. Begegnungs- und Familienferienstätte St. Otto Zinnowitz, 5. ASB Regionalverband Vorpommern Greifswald e.V. Anklam, 6. Jugendhaus „Storchennest“ e.V. Niepars, 7. Familienferienstätte St. Ursula, Graal Müritz, 8. Kolping Familienferienwerk Salem e.V. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/801 3 Träger, die für einzelne Familien die Antragstellung vornehmen (Aufenthalt in Familienerholungsstätten ): 2016 1. AWO Sozialdienst gGmbH Demmin, 2. AWO KV Uecker-Randow e.V. Torgelow, 3. Diakoniewerk Stargard gGmbH, 4. ASB Regionalverband Vorpommern Greifswald e.V. Anklam, 5. Diakonie der Rostocker Stadtmission e.V., 6. DRK KV Ludwigslust e.V., 7. Ev.-Luth. Kirchgemeinde Ballwitz, 8. Gemeindejugendwerk M-V 2017 1. Diakonie Güstrow e.V., 2. AWO Vielfalt Mecklenburgische Seenplatte gGmbH, 3. AWO KV Uecker-Randow e.V. Torgelow, 4. AWO Stadtverband Neubrandenburg e.V., 5. DRK KV Ludwigslust e.V., 6. AWO Sozialdienst gGmbH Demmin, 7. Diakoniewerk Stargard gGmbH, 8. ASB Regionalverband Vorpommern Greifswald e.V. Anklam, 9. Diakonie der Rostocker Stadtmission e.V., 10. Ev.-Luth. Kirchgemeinde Ballwitz, 4. Wie viele Anträge wurden im Jahr 2016 und 2017 mit welcher Begründung abgelehnt? Ablehnungen Begründung 2016 1 Beantragung nach Beginn der Familienerholung 2017 0 - Drucksache 7/801 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Wie gestaltete sich 2016 und 2017 (aktuellster Stand) die durchschnittliche Urlaubsdauer der geförderten Familien? durchschnittliche Urlaubsdauer in Tagen 2016 6,8 Tage (gerundet 7) 2017 7,13 Tage (gerundet 7) 6. Werden nach Schätzungen der Landesregierung die eingestellten Mittel für das Jahr 2017 ausreichen, um alle rechtmäßig gestellten Förderanträge positiv zu bescheiden? Mit Stand vom 6. Juli 2017 wurden bereits 89.800,50 Euro bewilligt. In Einzelplan 10 Kapitel 1025 Maßnahmegruppe 61 Titel 684.62 - Jugendarbeit freier Träger außerhalb der Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG M-V) sind Mittel in Höhe von 465.800 Euro veranschlagt. Aus dem Titel werden noch weitere Maßnahmen gefördert. Insgesamt wird voraussichtlich ein Haushaltsvolumen von ca. 118.000 Euro benötigt, um alle rechtmäßig gestellten Förderanträge für Familienerholungsmaßnahmen positiv zu bescheiden. 7. Welche Werbemaßnahmen hat die Landesregierung zur Bekanntmachung der Fördermöglichkeiten durchgeführt bzw. unterstützt? Durch Pressemitteilungen, Postkartenaktionen, durch die Internetseite der Familienbotschaft www.familienbotschaft-mv.de sowie durch kontinuierliche Informationen der Träger von Familienerholung, der Verbände, der Jugendämter im Rahmen von Arbeitsgremien und durch Veranstaltungen des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung werden die Fördermöglichkeiten bekanntgemacht.