Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/807 7. Wahlperiode 17.07.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Enrico Komning und Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Identitätsfeststellung seit Ausbruch der Migrationskrise und ANTWORT der Landesregierung Laut Drucksache 7/661 ist die Identitätsfeststellung bei Asylsuchenden und anderen Migranten im Zuge der Migrationskrise seit dem Jahr 2015 nicht kontinuierlich erfolgt. 1. Wie stellen sich die in Drucksache 7/661 genannten „durchgängig frühzeitig ansetzende(n) Maßnahmen“ des Landes ab Herbst 2015 genau dar (bitte auflisten der einzelnen Maßnahmen und ihrer jeweiligen Umsetzung)? Auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage auf Landtagsdrucksache 7/661 wird verwiesen. In der Erstaufnahmeeinrichtung am Standort Nostorf/Horst unterstützten Kräfte der Bundespolizei die Erfassung und den Abgleich der Daten mit dem Kerndatensystem (Maris) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). In der Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz sind Datenerfassung und Datenabgleich über das Fast-ID System der Landespolizei vorgenommen und dem BAMF zur Verfügung gestellt worden. 2. Kann von der Landesregierung ausgeschlossen werden, dass alle seit 2015 im Zuge der Migrationskrise nach Deutschland eingereisten Personen, die gar keinen Asylantrag gestellt haben, ebenfalls identifiziert wurden? Wenn nicht, von welcher Personenzahl wird für Mecklenburg- Vorpommern ungefähr ausgegangen? Nein. Diese Fälle werden statistisch nicht erfasst. Drucksache 7/807 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Prüfte oder prüft die Landesregierung gegenwärtig, ob es Informationen über Personen in Mecklenburg-Vorpommern gibt, die vom BAMF nicht erkennungsdienstlich behandelt worden sind? Ja. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 4. Wenn laut Antwort in Drucksache 7/661 ab März 2016 „biometrische Daten aller Asylbegehrenden […] erfasst“ werden, fand dies mit den zuvor eingesetzten Systemen in Mecklenburg-Vorpommern nicht umfassend statt? Auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage auf Landtagsdrucksache 7/661 wird verwiesen. Vor Einführung der Personalisierungsinfrastrukturkomponente in der Erstaufnahme fand die Erfassung biometrischer Daten im BAMF statt. 5. Schließt die Landesregierung offiziell aus, dass es in Mecklenburg- Vorpommern keine anerkannten Asylbewerber gibt, deren erkennungsdienstliche Behandlung fraglich ist oder nicht stattgefunden hat? Das BAMF hatte 2015 ein beschleunigtes Verfahren für bestimmte Asylsuchende eingeführt, in dem auf ein persönliches Anhörungsgespräch zunächst verzichtet wurde. Stattdessen konnten zunächst Syrer und später auch Eritreer sowie Christen, Mandäer und Jesiden aus dem Irak ihre Fluchtgründe in einem Fragebogen schriftlich darlegen. Zu diesem Zeitpunkt war solch ein Vorgehen des BAMF überlastungsbedingt notwendig. Vor diesem Hintergrund kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass es in Mecklenburg-Vorpommern anerkannte Schutzberechtigte gibt, deren erkennungsdienstliche Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Nach Rücksprache mit den verantwortlichen Vertretern des BAMF in Mecklenburg- Vorpommern geht die Landesregierung davon aus, dass die erkennungsdienstliche Behandlung dieser eher kleinen Personengruppe in Mecklenburg-Vorpommern bis spätestens 15.07.2017 abgeschlossen ist.