Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/810 7. Wahlperiode 20.07.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Sandro Hersel und Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Löschwasserquellen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Nordkurier Strelitzer Zeitung vom 21.06.2017 berichtete, dass Löschwasserquellen in Mecklenburg-Vorpommern einen Fehlbedarf aufweisen. Am Beispiel von Neustrelitz wird beschrieben, dass so gut wie keine Gemeinde im Amtsbereich die notwendigen gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit adäquaten Löschwasserquellen erfüllt. 1. Welche Gemeinden erfüllen die gesetzlichen Mindestanforderungen in Bezug auf die Löschwasserquellen nicht (bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Landkreisen Mecklenburg-Vorpommerns)? Nach § 2 Absatz 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern haben die Gemeinden einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen. Gegenstand der Brandschutzbedarfsplanung ist auch die Löschwasserversorgung. Sollten sich Defizite bei der Löschwasserversorgung ergeben, sind diese unverzüglich durch die Gemeinde abzustellen. Informationen zu einem rechtsaufsichtlichen Einschreiten der zuständigen Landkreise, weil die Löschwasserversorgung durch Gemeinden nicht sichergestellt sei, liegen der Landesregierung nicht vor. Drucksache 7/810 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Sind alle Feuerwehren auf dem technischen Stand, bei Bedarf Wasser aus Hydranten entnehmen zu können, ohne dass das Trinkwasser verschmutzt wird? Es sind keine Beispiele in Mecklenburg-Vorpommern bekannt, in denen es zu Verunreinigungen des Trinkwassers bei der Entnahme von Löschwasser an Hydranten durch die Feuerwehren gekommen ist. Von daher kann davon ausgegangen werden, dass die Feuerwehren ordnungsgemäß Löschwasser aus Hydranten entnehmen. 3. Beabsichtigt die Landesregierung, in Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend und bedarfsgerecht neue Löschteiche anzulegen? Wenn ja, welcher Zeitraum ist dafür vorgesehen? Die Sicherstellung der Löschwasserversorgung ist nach § 2 Absatz 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern Aufgabe der Gemeinde. Von daher sieht die Landesregierung keinen Handlungsbedarf, flächendeckend Löschwasserteiche anzulegen.