Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/812 7. Wahlperiode 09.08.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Fusionierung zum „Staatstheater Nordost“ in Bezug auf Zeitpläne, Gesellschafter , Finanzen und Spielpläne und ANTWORT der Landesregierung Die Landesregierung hält seit Jahren an der Idee der Neuordnung der Theaterlandschaft im östlichen Landesteil durch die Bildung eines Staatstheaters fest. Grundlagen zur Umsetzung dieser Zielstellung wurden in einem Eckpunktepapier des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur fixiert. Die verantwortlichen Gebietskörperschaften haben 2015 entsprechend zustimmende Beschlüsse gefasst. Im Herbst 2015 erfolgte eine Untersetzung durch den Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen Land und den theatertragenden Landkreisen bzw. Städten. Darin wird u. a. von der voraussichtlichen Zusammenführung der jetzigen Strukturen zu einem „Staatstheater Nordost“ zum 01.01.2018 ausgegangen. Im Zuge der Fusionsbemühungen treten immer wieder Fragen auf, die beim Fusionsbeschluss eventuell unzureichend Berücksichtigung fanden oder sich noch gar nicht stellten. 1. Wie schätzt die Landesregierung den Zeitrahmen für die Bildung eines „Staatstheaters Nordost“ ein? Ist vorgesehen, neue Beschlüsse in den theatertragenden Gebietskörperschaften herbeiführen zu lassen? Die kommunalen Träger und die Landesregierung verfolgen gemeinsam das Ziel, die notwendigen juristischen Schritte mit Wirkung zum 01.01.2018 herbeizuführen. Beschlüsse durch die Gebietskörperschaften sind gemäß § 22 Absätze 1, 2, 3 Nummer 10 und § 104 Absatz 1 und 2, Absatz 3 Nummer 9 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern erforderlich. Drucksache 7/812 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Gibt es Klarheit und Einigkeit zur angestrebten Gesellschaftsform und zum Weg ihrer Installierung? Das „Staatstheater Nordost“ soll in Form einer GmbH betrieben werden. Über den Weg zur Installierung besteht in den Grundzügen Einigkeit. Einzelheiten bedürfen noch der Abstimmung zwischen den zukünftigen Gesellschaftern. 3. Wann wird ein Gesellschaftsvertrag vorliegen? Der Gesellschaftsvertrag wird derzeit entworfen. 4. Stimmt das dem Eckpunktepapier und der Zielvereinbarung zugrundeliegende Zahlenmaterial zu den Finanzen noch mit der inzwischen eingetretenen Entwicklung und neuen Prognosen überein oder sind neue Betrachtungen notwendig? Das Zahlenmaterial ist an die tatsächliche Entwicklung, beispielsweise hinsichtlich der Tarifabschlüsse , anzupassen. Neue Entwicklungen werden Gegenstand der Wirtschaftsplanung sein und in die Aufstellung eines Wirtschaftsplanes einfließen. 5. Liegt ein Wirtschaftsplan für 2018 vor, der den aktuellen Gegebenheiten entspricht oder wird an ihm gearbeitet? Derzeit finden die für die Erstellung des Wirtschaftsplans 2018 notwendigen Vorbereitungsarbeiten statt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/812 3 6. Welchen Einfluss haben die aktuellen Tarifverhandlungen/-abschlüsse auf die bisher geplante Theaterfinanzierung? Durch die Tarifabschlüsse werden die Personalausgaben steigen. Die Landesregierung hat bereits beschlossen, gemeinsam mit den kommunalen Trägern hierauf mit erhöhten Zuschüssen zu reagieren. 7. Wie werden absehbare Mehraufwendungen z. B. für Personenbeförderungen und Transporte durch Einrichtung einer zentralen Werkstatt in Neustrelitz berücksichtigt? Mit welchen zusätzlichen Kosten, z. B. für ein einheitliches Ticketsystem, Ausbau Fuhrpark etc., ist insgesamt zu rechnen? Mehraufwendungen sind im Rahmen des Wirtschaftsplans als Betriebskosten des Unternehmens zu berücksichtigen. Die Kosten für den Aufbau eines einheitlichen Ticketsystems, Buchhaltung und ähnliches sind noch nicht vollumfänglich ermittelt. Dies erfolgt derzeit im Zusammenhang mit der Erstellung des Wirtschaftsplans. 8. Welche Kosten wurden bisher seitens des Landes, z. B. für Gutachten und Konzepte für die angestrebte Fusion, aufgewendet? Hinsichtlich der Kosten für die angestrebte Fusion wird auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Landtagsdrucksache 6/5292 und auf Landtagsdrucksache 7/152 verwiesen. Der Prozess einer Unternehmensfusion erfordert im Übrigen Spezialwissen, das die Landesregierung weder vorhält noch dauerhaft benötigt. Es ist daher wirtschaftlicher, im erforderlichen Umfang auf externe Beratungsleistungen zurückzugreifen. 9. Wird es einen gemeinsamen Spielplan 2018/2019 der an der Fusion beteiligten Standorte geben? Die Beteiligten sind übereingekommen, aus Praktikabilitäts- und Planungsgründen die Spielpläne 2018/2019 noch weitgehend getrennt aufzustellen. Jedoch soll es bereits mit der neuen Spielzeit erste gemeinsame Produktionen geben.