Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/819 7. Wahlperiode 07.08.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ralf Borschke und Enrico Komning, Fraktion der AfD Kosten der Agrarförderung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hoch waren die Summen der Agrarförderung in Mecklenburg- Vorpommern seit 2010? Welche Anteile entfielen dabei auf die 1. und 2. Säule (bitte nach Jahr und Betrag aufschlüsseln)? In dem nachgefragten Zeitraum wurden folgende EU-Mittel gegenüber der Europäischen Kommission abgerechnet (alle Angaben in Euro). HH-Jahr 1. Säule 2. Säule 2010 420.807.657,08 105.998.742,88 2011 413.021.220,98 120.313.256,91 2012 404.939.155,59 122.658.529,48 2013 400.762.656,76 120.203.444,24 2014 388.876.449,68 132.709.585,60 2015 382.274.286,71 131.321.073,18 2016 363.297.514,97 92.540.775,92 Drucksache 7/819 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie hoch waren die Kosten für Verwaltung und Kontrolle der Agrarförderung in Mecklenburg-Vorpommern seit 2010 (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Für den nachgefragten Zeitraum liegen insgesamt drei Erhebungen zur Ermittlung der mit der Ausreichung der EU-Fördermittel verbundenen Personalkosten vor. Hierzu wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Zu den darüber hinausgehenden Gemeinkosten liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Tabelle: Personalkosten für Verwaltung und Kontrolle der Fördermittel im Rahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft (EGFL) und des Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 3. Wie viele Mitarbeiter sind zum jetzigen Zeitpunkt im Bereich der Kontrollen auf Verstöße gegen Vorgaben der Fördermaßnahmen und Cross-Compliance-Vorschriften in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt? Den in der Antwort zu Frage 2 dargestellten Personalkosten für die Verwaltung der Fördermittel liegen nachfolgende Vollzeitäquivalente zu Grunde. Tabelle: Personalaufwand für Verwaltung und Kontrolle der Fördermittel im Rahmen EGFL und ELER Jahr Vollzeitäquivalente 2010 199,4 2013 207,8 2015 245,5 Da Verwaltungs- und Kontrollaufgaben in den Bewilligungsbehörden und im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt oft sowohl für die 1. Säule (EGFL) als auch für die 2. Säule (ELER) wahrgenommen werden, ist eine Trennung der Kosten zwischen den beiden Förderbereichen nicht möglich. Eine entsprechende Personalerhebung für den Cross- Compliance-Bereich liegt nicht vor und ist aufgrund der Vielschichtigkeit der Kontrollbehörden , die auch teilweise auf kommunaler Ebene tätig sind, mit einem vertretbaren Aufwand nicht zu ermitteln. Jahr Betrag (in Mio. Euro) 2010 11,9 2013 12,6 2015 15,7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/819 3 4. Wie beurteilt das zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt das Verhältnis von Agrarförderung zum bürokratischen Aufwand für Landwirte und Behörden, auch im Hinblick auf die dadurch entstehenden Kosten bis hoch auf die europäische Ebene? Betrachtet man nur das Verhältnis der in der Antwort zu Frage 2 dargestellten Personalkosten zu den ausgereichten Mitteln (siehe Antwort zu Frage 1), erscheint der finanzielle Aufwand zunächst durchaus vertretbar. Allerdings fallen darüber hinaus weitere Verwaltungsausgaben an. Dazu zählen insbesondere die Kosten der datenverarbeitungstechnischen Sicherung der EU-Anforderungen (DV-Datenbanksystem mit vollständiger Abbildung aller Verwaltungsvorgänge ), die Kosten der nicht zum Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gehörenden Prüfinstanzen, technische Hilfskosten für Vor-Ort-Kontrollen (z. B. Erstellung und Auswertung von Luftbildaufnahmen durch Fremdfirmen) und die den Landwirten entstehenden Kosten. Bereits die Entwicklung der in der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Personalkosten zeigt, dass der bürokratische Aufwand in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist. Für die neue Förderperiode ab 2020 wird deshalb bereits auf den unterschiedlichsten Ebenen die Forderung nach einem deutlich vereinfachten Fördersystem artikuliert. Die Landesregierung wird sich aktiv in die Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik einbringen und dabei auch für eine deutliche Vereinfachung und Entbürokratisierung der Agrarförderung eintreten.