Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/820 7. Wahlperiode 24.07.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Enrico Komning und Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Verwaltungsgerichtskosten bei Asylverfahren im ersten Halbjahr 2017 und ANTWORT der Landesregierung Klagen und Rechtsbehelfsverfahren abgelehnter Asylbewerber stellen eine hohe personelle und finanzielle Belastung der Verwaltungsgerichte auch in Mecklenburg-Vorpommern und damit für den öffentlichen Haushalt dar. Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Kosten übernimmt, zahlt letztlich der Steuerzahler die Kosten des gegnerischen Anwalts. Dies gilt in vielen Fällen auch dann, wenn der Asylbewerber den Prozess verliert, da ihm ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe zusteht. Für diese Kosten hat dann das jeweilige Bundesland einzustehen . 1. Wie viele Verfahren in Asylsachen sind bis zum 30.06.2017 an den Verwaltungsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern anhängig gewesen oder wurden im Jahre 2017 erledigt? 2. In wie vielen dieser Verfahren wurde in welchem Umfang Prozesskostenhilfe beantragt? In wie vielen dieser Fälle wurde Prozesskostenhilfe gewährt? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung stehen die Auswertungen der bei den Verwaltungsgerichten geführten Justizgeschäftsstatistik vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Für das erste Halbjahr 2017 liegen noch keine Daten vor. Daher werden die Fragen anhand der Daten für den Berichtszeitraum Januar bis März 2017 beantwortet. Drucksache 7/820 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Mecklenburg-Vorpommern insgesamt Asylrecht - Hauptverfahren Asylrecht - Eilverfahren Bestand am 31.03.2017 2.358 104 Erledigte Verfahren 01.01. - 31.03.2017 470 354 Anzahl der Prozesskostenhilfeentscheidungen in den erledigten Verfahren 106 51 Davon lauteten auf Bewilligung Ablehnung 30 76 6 45