Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/822 7. Wahlperiode 28.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Tourismus auf der Insel Ruden und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Ruden ist eine Insel in der Gemeinde Kröslin in der Mündung des Peenestroms zwischen Usedom und Rügen im Greifswalder Bodden. Die Insel gehört zum Naturschutzgebiet „Peenemünder Haken, Struck und Ruden“. Sie wurde erstmalig am 30. März 1925 unter Schutz gestellt. Mit der aktuell geltenden Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 10. Dezember 2008 ist derzeit eine Gesamtfläche von 1.460 Hektar unter Schutz gestellt. Dies dient der dauerhaften Erhaltung, Pflege und Entwicklung eines Ausschnittes der vorpommerschen Boddenlandschaft mit einer Vielzahl charakteristischer Meeres- und Küstenbiotope sowie der charakteristischen Artenausstattung. Für den Naturraum der Insel Ruden ist als Schutzzweck Folgendes bestimmt: die Erhaltung und Entwicklung einer kleinen Insel mit Strandwällen, natürlichen Dünen, eines Dünenkiefernwaldes als Hudewald sowie des künstlichen Riffes zur Sicherung der ökologischen Funktionalität als Brut- und Rastgebiet verschiedenster Vogelarten sowie als ganzjähriger Aufenthaltsort für Meeressäuger. Es sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. Das Naturschutzgebiet darf daher nur auf gekennzeichneten Wegen betreten werden. Im Jahr 2016 wurde der Hafen gesperrt. Es besteht derzeit keine Betriebsgenehmigung. Eigentümerin der Insel ist die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Naturerbe GmbH. Drucksache 7/822 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Tourismus auf der Insel Ruden bei? Um die Schutzziele der Insel nicht zu gefährden, kann hier nur sehr eingeschränkt Tourismus stattfinden. Die Insel Ruden steht daher nur für eine sehr kleine Anzahl von Naturtouristen und Naturbeobachtern für ein Naturerlebnis zur Verfügung. Die Insel konnte bisher mit dem Fahrgastschiff der Apollo Reederei von Peenemünde aus, über eine Fährverbindung von Freest aus oder auf Anfrage beim Hotel Leuchtfeuer in Freest mit dem Fischkutter „Lütt Matten“ beziehungsweise mit privaten Booten erreicht werden. 2. Ist der Landesregierung bekannt, wann die Insel Ruden voraussichtlich wieder im Rahmen von Ausflugsfahrten touristisch besucht werden kann? Wenn ja, wann? Es wird auf die Antwort zur Frage 3 b) und 3 c) verwiesen. 3. Welche Voraussetzungen erfüllt der Hafen der Insel Ruden momentan hinsichtlich seiner Verkehrssicherheit nicht, sodass keine Betriebsgenehmigung für den Hafen besteht? a) Was würde die Beseitigung der Mängel im Einzelnen kosten, um die Verkehrssicherheit des Hafens wiederherzustellen (bitte entsprechende Kosten den einzelnen Posten der Mängelliste zuordnen)? b) Beabsichtigt die Landesregierung, die Wiederherstellung der Nutzbarkeit des Hafens mittels finanzieller Förderungen zu unterstützen? c) Wenn nicht, warum nicht? Zu 3 Die Zuständigkeit für die Erteilung der Betriebsgenehmigung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes für den Hafen der Insel Ruden liegt gemäß § 11 Absatz 2 des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes beim Landkreis Vorpommern-Greifswald. Nach Auskunft der zuständigen Genehmigungsbehörde wurde die Betriebsgenehmigung für den Hafen Ruden nicht erteilt, weil der Betreiber bis dato nicht alle für das Genehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat und die geforderten sicherheitsrelevanten Vorkehrungen im Hafen Ruden bislang nicht umgesetzt wurden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/822 3 Zu a) Die Landesregierung verfügt über keine Mängelliste und über keine entsprechenden Kostenkalkulationen für den Hafen Ruden. Zu b) und c) Nach Angaben der zuständigen unteren Naturschutzbehörde soll der Hafen mittelfristig instandgesetzt und für den Tourismus wieder geöffnet werden. Zurzeit laufen die Untersuchungen und Planungen. Insofern können zur finanziellen Förderung des Hafens keine Aussagen getroffen werden. 4. Welche Planungen verfolgt die Deutsche Bundesstiftung Umwelt als Eigentümerin der Insel Ruden hinsichtlich des Tourismus und des Naturschutzes auf der Insel? a) Sind Überlegungen seitens der Deutschen Bundesstiftung Umwelt bekannt, die für die Insel Ruden ein Betretungsverbot für Touristen vorsehen? b) Wie wird ein etwaiges Betretungsverbot begründet? Zu 4 Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 b) und 3 c) verwiesen. Zu a) und b) Überlegungen seitens der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, für die Insel Ruden ein Betretungsverbot für Touristen vorzusehen, sind der Landesregierung nicht bekannt. Drucksache 7/822 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Welche Planungen verfolgt der Verein Jordsand als Betreuer der Insel Ruden hinsichtlich des Tourismus und des Naturschutzes auf der Insel? a) Sind Überlegungen seitens des Vereins Jordsand bekannt, die für die Insel Ruden ein Betretungsverbot für Touristen vorsehen? b) Wie wird ein etwaiges Betretungsverbot durch den Verein Jordsand begründet? Zu 5 Nach Angaben der zuständigen unteren Naturschutzbehörde hat der Verein ein Naturschutzkonzept für die Insel erarbeitet, das den Erhalt und die Pflege der Habitate und der vorkommenden Arten zum Ziel hat. Wenn der Hafen wieder befahrbar ist, wird sich der Verein Jordsand um die Betreuung der Touristen kümmern. Zu a) und b) Überlegungen seitens des Vereins Jordsand, für die Insel Ruden ein Betretungsverbot für Touristen vorzusehen, sind der Landesregierung nicht bekannt. 6. Welche Bemühungen stellt die Apollo Fahrgastreederei Peenemünde an, um die Wiederaufnahme der Ausflugsfahrten auf die Insel Ruden zu ermöglichen? In welcher Form hält die Landesregierung diese Bemühungen für unterstützenswert? Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, ob die Apollo GmbH Fahrgastreederei bestimmte Bemühungen zur Wiederaufnahme der Ausflugsfahrten anstellt.