Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/832 7. Wahlperiode 11.08.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Investitionen in Kita- und Schulbaumaßnahmen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Eine gute, moderne Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur ist Voraussetzung für ein leistungsstarkes Bildungssystem und ist ein wichtiger Standortfaktor für Familien und die Wirtschaft. Die unterschiedliche demographische Entwicklung innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern sowie die differenzierte Leistungsfähigkeit der Kommunen als Schulträger führen immer wieder zu Investitionsbedarfen in die Infrastruktur. Die Landesregierung unterstützt die Realisierung dieser Vorhaben durch die Bereitstellung von Fördermitteln im Rahmen bestehender Förderprogramme. Drucksache 7/832 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Über das Bundesinvestitionsprogramm „Kindertagesbetreuungsfinanzierung “ erhält Mecklenburg-Vorpommern 2016 Finanzmittel in Höhe von 10,539 Mio. Euro. Darüber hinaus finanziert das Land durch eine Aufstockung der Sonderbedarfszuweisungen Investitionen in Kita- und Schulbaumaßnahmen in Höhe von jährlich 10 Mio. Euro in 2016 und 2017. 1. Investitionen in welcher Höhe wurden bislang für Kita- und Schulbaumaßnahmen beantragt? Der Landesregierung liegen keine Angaben vor, in welcher Höhe Mittel aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018 des Bundes beantragt wurden, da die Anträge bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe der Landkreise und der kreisfreien Städte zu stellen waren. Es kann lediglich Auskunft über die erteilten Bewilligungen gegeben werden (siehe Antwort zu Frage 3). Darüber hinaus hat die Landesregierung für die Jahre 2016 und 2017 die Mittel zur Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen (SBZ) durch das Ministerium für Inneres und Europa für den kommunalen Eigenanteil bei Kita- und Schulbaumaßnahmen um jährlich 10,0 Millionen Euro erhöht. Ein gesondertes Antragsverfahren wurde dazu nicht durchgeführt. Für das Jahr 2016 wurden neun Vorhaben mit einem Volumen von 10,4 Millionen Euro aus der bestehenden SBZ- Antragslage zur Förderung ausgewählt. Darunter waren zwei Vorhaben zu Kita-Baumaßnahmen in Höhe von insgesamt 825.000 Euro. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 9,6 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2017 sind noch nicht gebunden worden. Derzeit findet, ausgelöst durch Kapitel 2 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c des Grundgesetzes), in der Landesregierung eine Abstimmung hinsichtlich der Förderung von Schulbauten statt. Nach Abschluss der Abstimmung werden die für das Haushaltsjahr 2017 aus der Aufstockung der Sonderbedarfszuweisung zur Verfügung stehenden Mittel an Einzelvorhaben gebunden. 2. In welcher Höhe konnten bislang Anträge für Investitionen in Kita- und Schulbaumaßnahmen bewilligt werden? Aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018 wurden bislang Mittel in Höhe von 10.538.885 Euro bewilligt. Aus der Aufstockung der Sonderbedarfszuweisung in den Jahren 2016 und 2017 wurden bislang Mittel in Höhe von 8.016.546,88 Euro bewilligt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/832 3 3. Wie viele Maßnahmen wurden aus den vorgenannten Mitteln beantragt und bewilligt (die bislang bewilligten Maßnahmen bitte auflisten)? Aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018 wurden insgesamt 67 Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege bewilligt. Hinsichtlich der Höhe der beantragten Mittel wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die einzelnen Maßnahmen sowie die Höhe der bewilligten Mittel können der folgenden Tabelle entnommen werden: Lfd. Nr. Kindertageseinrichtung/ Tagespflegestelle, Ort Träger Höhe der bewilligten Zuschüsse (in Euro) 1 Kindertagesstätte Groß Klein, Werftallee, Rostock Institut Lernen und Leben e. V. 546.845,46 2 Kindertagesstätte "Lütt Sparling", Rostock VS KV Rostock-Stadt e. V. 29.992,50 3 Kindertagesstätte "Regenbogen", Rostock Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. 33.598,53 4 Kindertagesstätte "Am Wäldchen", Rostock Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. 63.282,09 5 Kindertagesstätte Fährstraße, Rostock Ev. Stiftung Michaelshof 185.670,00 6 Kindertagesstätte "Spielhaus", Rostock VS KV Rostock-Stadt e. V. 30.000,00 7 Großraumtagespflegestelle St. Jähn und A. Schulz, Rostock Tagespflegeperson 5.787,27 8 Großraumtagespflegestelle A. Sooß und D. Lichtenstein, Rostock Tagespflegeperson 5.005,80 9 Großraumtagespflegestelle C. Klingenberg und I. Schubert, Rostock Tagespflegeperson 6.164,30 10 Großraumtagespflegestelle St. Nützmann und J. Maschkat, Rostock Tagespflegeperson 4.944,11 11 Tagespflegestelle N. Sadikovic, Rostock Tagespflegeperson 1.561,93 13 Tagespflegestelle S. Kraft, Rostock Tagespflegeperson 1.596,60 14 Kindertagesstätte "Krischanweg", Rostock Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. 578.938,87 15 Tagespflegestelle A. Krömer, Schwerin Tagespflegeperson 2.026,58 16 Kindertagesstätte "Villa Traumland", Schwerin DRK KV Schwerin-Stadt e. V. 302.189,25 17 Kindertagesstätte "Dreescher Zwergstätten", Schwerin Dreescher Werkstätten gGmbH 323.593,75 18 Kindertagesstätte "Aubachspatzen", Alt Meteln Gemeinde Alt Meteln 580.920,90 19 Kindertagesstätte "Die kleinen Sandhasen", Warin Gemeinde Warin 458.781,82 20 Kindertagesstätte SpielZeit, Neustrelitz ISBW gGmbH 229.500,00 Drucksache 7/832 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Lfd. Nr. Kindertageseinrichtung/ Tagespflegestelle, Ort Träger Höhe der bewilligten Zuschüsse (in Euro) 21 Kindertagesstätte Morgenstern, Neubrandenburg Diakoniewerk Stargard GmbH 84.240,00 22 Kindertagesstätte "De Plattsnackers", Bollewick A. Sommerfeld 353.061,00 23 Johannes Kindertagesstätte, Burg Stargard Ev.-Luth. Kirchengemeinde 400.000,00 24 Unsere Bauernhofkita, Neubrandenburg ADHS Förderkreis e. V. 120.000,00 25 Kindertagesstätte "Krümelkiste", Rosenow Jugend- und Sozialwerk gGmbH 330.000,00 26 Kindertagesstätte "Bambi", Wolde Amt Treptower Tollensewinkel 22.629,03 27 Kindertagesstätte "Buntes Leben", Neustrelitz, Lebenshilfswerk Waren gGmbH 116.287,48 28 Kindertagesstätte Monckeshof, Neubrandenburg AWO Kinder- und Jugenddienste gGmbH 18.000,00 29 Waldorf-Kindertagesstätte, Greifswald Initiative zur Förderung der Waldorfpädagogik in Greifswald e. V. 242.238,75 30 Kindertagesstätte "Brummi", Züssow VS Greifswald- Ostvorpommern e. V. 180.992,50 31 Tagespflegestelle A. und B. Heinze Tagespflegeperson 1.649,00 32 Kindertagesstätte "Wiesenspatzen", Heinrichswalde AWO Sozialdienste Uecker-Randow gGmbH 9.539,40 33 Kindertagesstätte "Kleine Weltentdecker", Zinnowitz CJD Insel Usedom- Zinnowitz 3.266,10 34 Kindertagesstätte "Mäusenestchen", Düvier G. Zander 21.197,57 35 Kindertagesstätte "Buddelflink", Mesekenhagen Gemeinde Mesekenhagen 336.142,95 38 Bilinguale Kindertagesstätte Heringsdorf VS Greifswald- Ostvorpommern e. V. 374.116,00 39 Kindertagesstätte "Villa Märchenland", Eggesin AWO Sozialdienste Uecker-Randow gGmbH 187.532,90 40 Kindertagesstätte "Knirpsenland", Satow Gemeinde Satow 433.598,49 41 Kindertagesstätte "Schwalbennest", Kritzmow DRK KV Bad Doberan e. V. 99.078,67 42 Kindertagesstätte "Bummi", Neubukow Institut Lernen und Leben e. V. 494.401,77 43 Kindertagesstätte, Vorbeck GGP mbH 119.496,94 44 Kindertagesstätte "Sanitzer Sternenkinder", Sanitz M. Ballhausen 29.503,30 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/832 5 Lfd. Nr. Kindertageseinrichtung/ Tagespflegestelle, Ort Träger Höhe der bewilligten Zuschüsse (in Euro) 45 Kindertagesstätte "Storchennest", Bargeshagen AWO RV Bad Doberan e. V. 226.875,03 46 Kindertagesstätte "Känguru", Güstrow SGK Sport- und GesundheitsKita GmbH 411,85 47 Kindertagesstätte "Hermann Gmeiner", Grimmen SOS-Kinderdorf e. V. 17.100,00 48 Tagespflegestelle Ch. Willumelis, Garz Tagespflegeperson 4.160,30 49 Tagespflegestelle M. Truhlsen, Garz Tagespflegeperson 3.848,47 50 Kindertagesstätte "Kleiner Fratz", Putbus VS Insel Rügen e. V. 360.235,87 51 Kindertagesstätte "Inselkrabben", Hiddensee KDW Stralsund e. V. 610.299,18 52 Kindertagesstätte "Spielkiste", Stralsund AWO Soziale Dienste Vorpommern gGmbH 439.681,26 53 Kindertagesstätte "Sonnenkäfer", Schwanheide ASB Boizenburg 18.000,00 54 Kindertagesstätte Lüblow ASB Schwerin-Parchim 24.287,48 55 Kindertagesstätte Grabow DRK SB Ludwigslust mbH 120.491,15 56 Kindertagesstätte "Freundschaft", Parchim Stadt Parchim 19.668,00 57 Kindertagesstätte "Zwergenland", Techentin Elterninitiative Zwergenland e. V. 2.923,32 58 Kindertagesstätte "Kinderland", Parchim DRK Kreisverband Parchim e. V. 514.491,26 59 Kindertagesstätte "Uns Lütten", Crivitz Stadt Crivitz 603.968,00 60 Tagespflegestelle F. Strunk, Ruthen Tagespflegeperson 4.115,36 61 Tagespflegestelle R. Hinzmann, Boizenburg Tagespflegeperson 3.150,00 63 Tagespflegestelle G. Bekker, Blievenstorf Tagespflegeperson 3.960,00 64 Tagespflegestelle A. Liedke, Blievenstorf Tagespflegeperson 3.060,00 65 Tagespflegestelle S. Bloch, Crivitz Tagespflegeperson 1.665,00 66 Tagespflegestelle A. Leetz, Kreien Tagespflegeperson 1.213,20 67 Tagespflegestelle M. Zabel, Sternberg Tagespflegeperson 1.322,91 Aus der Aufstockung der Sonderbedarfszuweisung des Jahres 2016 sind von den geplanten neun Vorhaben zwischenzeitlich sechs Bewilligungen erfolgt. Es handelt sich hierbei um folgende Maßnahmen: 1. Stadt Warin, Neubau Kindertagesstätte „Die kleinen Sandhasen“, Bewilligung in Höhe von 425.000,00 Euro; Drucksache 7/832 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 2. Gemeinde Bad Kleinen, Erweiterungsbau am Kitastandort Bad Kleinen, Bewilligung in Höhe von 493.194,53 Euro; 3. Gemeinde Heringsdorf, Umfassende Sanierung und funktionsgerechte Erweiterung der Europaschule in Ahlbeck, Bewilligung in Höhe von 1.749.500,00 Euro; 4. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Berufliche Schule Neubrandenburg, Sanierung und Umbau Mehrzweckgebäude/Haus 3, Sponholzer Straße 20, Bewilligung in Höhe von 1.718.440,20 Euro; 5. Stadt Sassnitz, Anbau an das vorhandene Schulgebäude der Regionalen Schule zu Erhalt und der Anpassung der sozialen Infrastruktur unter Beachtung der Barrierefreiheit und Energieeffizienz sowie im Hinblick auf Integration und Inklusion, Bewilligung in Höhe von 934.914,15 Euro; 6. Landeshauptstadt Schwerin, Neubau einer dreizügigen Grundschule am Standort Lagerstraße/Ecke Speicherstraße, Bewilligung in Höhe von 2.695.498,00 Euro. Für folgende weitere drei Vorhaben sind die verbleibenden Mittel aus der Aufstockung der Sonderbedarfszuweisung aus dem Haushaltsjahr 2016 geplant: - Hansestadt Stralsund - Sanierung der Grundschule „Ferdinand von Schill“, - Hansestadt Wismar - Sanierung der denkmalgeschützten Grundschule „Fritz Reuter“, - Amt Stralendorf - Modernisierung Hauptgebäude - Gymnasiales Schulzentrum „Felix Stillfried“. Die Bewilligungen für diese drei Vorhaben stehen wegen fehlender Unterlagen noch aus. Hinsichtlich der Bewilligung der Mittel 2017 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/832 7 4. Welche weiteren Möglichkeiten der Förderung von Investitionen in Kita- und Schulbaumaßnahmen bestehen über die genannten Programme hinaus? Folgende weitere Möglichkeiten der Förderung von Investitionen in Kita- und Schulbaumaßnahmen bestehen über die genannten Programme hinaus: 1. Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung: a) im Rahmen des Städtebaus über die - Städtebauförderrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StBauFR); - Richtlinie zur Förderung der Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Stadtentwicklungsförderrichtlinie - StadtentwFöRL M-V); - Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFDRL M-V) sowie - Grundsätze zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen im Bereich des Städtebaus in Mecklenburg-Vorpommern (Fördergrundsätze Kommunalinvestitionsförderung Städtebau). b) im Rahmen investiver Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen, über die - Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutzprojekten in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen (Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen - KliFöKommRL M-V); - Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutzprojekten in wirtschaftlich tätigen Organisationen (Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen – KliFöUntRL M-V) und - Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur regenerativen Energieversorgung für Kommunen im Ländlichen Raum (Regenerative Energieversorgungsrichtlinie – RegEnversFöRL M-V). Drucksache 7/832 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 2. Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt über die: - Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) für Investitionen in allgemeinbildende Schulen und Kindertageseinrichtungen, soweit die Vorhaben nicht in den Hauptorten der Ober- und Mittelzentren und in den unter Nr. 2.2 Buchstabe o ILERL M-V genannten Grundzentren nach der Raumordnung liegen und - Richtlinie für die Förderung der lokalen Entwicklung LEADER (LEADER-RL M-V) für Investitionen in Kita- und Schulbaumaßnahmen, wenn das jeweilige Vorhaben der Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG) dient und von der LAG zur Mitfinanzierung aus ihrem Budget ausgewählt wurde. Nicht förderfähig nach der LEADER-RL M-V sind Vorhaben in der Landeshauptstadt Schwerin, in den Hansestädten Rostock, Greifswald, Stralsund und Wismar sowie in der Stadt Neubrandenburg. 3. Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa über die: - Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen; - Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen aus dem Kofinanzierungsprogramm (derzeit in Erarbeitung). 4. Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung über die: - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum Schuleintritt nach dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020 (Kindertagesinvestitionsförderrichtlinie 2017-2020 - KitaInvestFöRL M-V 2017- 2020), (derzeit in Erarbeitung). 5. Darüber hinaus besteht eine Fördermöglichkeit über das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen - Kapitel 2 - (Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c des Grundgesetzes ). Der Bund stellt im Rahmen des Gesetzes insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung und der Länderanteil Mecklenburg-Vorpommern davon beträgt 75,22 Millionen Euro. Die Verwaltungsvereinbarung dazu wurde noch nicht abgeschlossen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/832 9 5. Wie hoch schätzt die Landesregierung den aktuellen landesweiten baulichen Investitionsbedarf an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen ein? Der Landesregierung liegen hierzu keine validen Erkenntnisse vor. Schulgebäude und Schulanlagen zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten ist gemäß § 102 Absatz 2 Nummer 1 des Schulgesetzes Aufgabe des Schulträgers. Die Schulträgerschaft ist gemäß § 102 Absatz 1 eine Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte.