Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/836 7. Wahlperiode 20.07.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Sandro Hersel und Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Ausbildung der Feuerwehr in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Ist es möglich, die vorgesehene Ausbildung eines jeden Dienstgrades der Feuerwehr mit den im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehenden Lehreinrichtungen zu erhalten? Wenn nicht, a) warum nicht? b) sieht die Landesregierung eine erhöhte Gefahr der Abwanderung von Personen mit einem höheren Feuerwehrdienstgrad bedingt durch bessere Weiterbildungsmöglichkeiten in anderen Bundesländern? c) wie bewertet die Landesregierung die Umstände, die sich aus den Fragen a) und b) ergeben? Die vorgesehene Ausbildung bei der Feuerwehr unterscheidet sich zwischen ehrenamtlich und hauptamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen. Für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen besteht die Möglichkeit, bei Absolvierung der entsprechenden Lehrgänge alle Dienstgrade zu erreichen. Anders verhält es sich bei hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (Berufsfeuerwehren). Zu a) Das Land hält für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) keine entsprechenden Ausbildungslehrgänge vor. Aufgrund des geringen Bedarfes an Auszubildenden wäre es nicht vertretbar, hierfür Kapazitäten vorzuhalten. Vielmehr gibt es erprobte Kooperationen mit anderen Ländern. Für Beamte der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst) des gesamten Bundesgebietes ist die Ausbildung am Institut der Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen obligatorisch. Drucksache 7/836 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu b) Vermeintlich bessere Weiterbildungsmöglichkeiten in anderen Bundesländern werden nicht als erhöhte Gefahr der Abwanderung gesehen. Zu c) Wie in jedem anderen Berufszweig besteht die Möglichkeit, dass sich Personen vereinzelt aufgrund besserer beruflicher und privater Entwicklungsmöglichkeiten anderweitig orientieren. Der Ort für Aus- und Weiterbildungen wird hierbei nicht als vordergründig erachtet.