Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/843 7. Wahlperiode 03.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Holger Arppe, Fraktion der AfD Alleen und historische Kunststraßen Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Als Kunststraßen werden ausgebaute, mit fester Fahrbahndecke versehene Landstraßen bezeichnet, die ingenieurmäßig geplant wurden. Die Landesregierung ist zuständig für Bundesfernstraßen im Rahmen der Auftragsverwaltung nach Artikel 90 des Grundgesetzes sowie für Landesstraßen. Für diese Straßenkategorien werden auch Daten zum Alleenbestand erfasst. Informationen zu Alleen im Kreis- und Gemeindestraßennetz liegen der Landesregierung nicht vor. 1. Wie viele historische Kunststraßen gibt es in Mecklenburg- Vorpommern? a) Wo befinden sich diese? b) Wann wurden sie mit welchen Baumarten angelegt? c) Wie ist das durchschnittliche Alter des jeweiligen Baumbestandes? Zu 1, a), b) und c) Der in der Vorbemerkung genannten Definition folgend, können grundsätzlich alle Straßen des Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßennetzes in Mecklenburg-Vorpommern den Kunststraßen zugeordnet werden. Drucksache 7/843 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Demzufolge gibt es mit Stand 1. Januar 2017 in Mecklenburg-Vorpommern 568 Kilometer Bundesautobahnen, 1.935 Kilometer Bundesstraßen, 3.357 Kilometer Landesstraßen und 4.145 Kilometer Kreisstraßen. Darüber hinaus befinden sich in Mecklenburg-Vorpommern 10.005 Kilometer Gemeindesstraßen. 2. Wie viele Kilometer Alleen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern? a) Wann wurden sie angelegt? b) Welche Baumarten wurden jeweils verwendet? c) Wie ist das durchschnittliche Alter des jeweiligen Baumbestandes? Zu 2, a), b) und c) An Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es entsprechend der Alleendefinition des Erlasses zu Schutz, Pflege und Neuanpflanzung von Alleen und einseitigen Baumreihen in Mecklenburg-Vorpommern (Alleenerlass) in etwa 508 Kilometer Alleen. Darüber hinaus gibt es an Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern etwa 1.535 Kilometer ebenfalls gesetzlich geschützte einseitige Baumreihen. Im Übrigen wird auf die Unterrichtung durch die Landesregierung - Bericht zur Sicherstellung des Schutzes, des Erhalts und der Mehrung des Alleenbestandes an Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg- Vorpommern - vom 20. Juli 2015 auf Drucksache 6/4207 verwiesen. 3. In welchem Zustand befinden sich die Alleebäume in Mecklenburg- Vorpommern derzeit? Alle Alleebäume an Bundes- und Landesstraßen werden aufgrund der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht durch die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern einmal jährlich auf ihren verkehrssicheren Zustand (Stand- und Bruchsicherheit) kontrolliert. Erkennt die Straßenbauverwaltung hierbei eine Verkehrsgefährdung aufgrund fehlender Stand- und Bruchsicherheit von Alleebäumen, führt sie zeitnah und in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde notwendige Unterhaltungsmaßnahmen (Baumpflegemaßnahmen oder Fällungen) zur Erhaltung der Verkehrssicherheit durch. Im Übrigen wird auf die Unterrichtung durch die Landesregierung - Bericht zur Sicherstellung des Schutzes, des Erhalts und der Mehrung des Alleenbestandes an Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern - vom 20. Juli 2015 auf Drucksache 6/4207 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/843 3 4. Wie hoch ist der momentane Nachpflanzungsbedarf (bitte nach Straßen und Baumarten aufschlüsseln)? Die Nachpflanzung von Alleebäumen ergibt sich aus § 19 Absatz 3 des Naturschutzausführungsgesetzes in Verbindung mit dem Alleenerlass, wonach die zuständigen Behörden zur nachhaltigen Sicherung des landesweiten Alleenbestandes Neuanpflanzungen vorzunehmen oder für deren Durchführung zu sorgen haben. Entsprechend des Alleenerlasses nimmt die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern deshalb zur Kompensation von verkehrssicherungs - und baubedingten Fällungen an Bundes- und Landesstraßen sowohl Pflanzungen als auch Einzahlungen in den Alleenfonds vor. Im Übrigen wird auf die Unterrichtung durch die Landesregierung - Bericht zur Sicherstellung des Schutzes, des Erhalts und der Mehrung des Alleenbestandes an Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern - vom 20. Juli 2015 auf Drucksache 6/4207 verwiesen. 5. Welche dieser Alleen und historischen Kunststraßen stehen derzeit unter Denkmalschutz? Nach Kenntnisstand der Landesregierung stehen derzeit landesweit etwa 230 Alleen, die teilweise keine historische Pflasterung mehr besitzen, und historische Pflasterstraßen unter Denkmalschutz. Dazu kommen Alleen innerhalb von Parkanlagen, auf Wallanlagen und auf Friedhöfen. 6. Welche dieser Alleen und historischen Kunststraßen standen früher einmal unter Denkmalschutz (beispielsweise in der DDR)? a) Welche dieser Alleen und Kunststraßen genießen diesen Status jetzt aber nicht mehr? b) Wenn nicht, warum? Zu 6, a) und b) Hierzu liegen der Landesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zu DDR-Zeiten keine Pflasterstraßen und Alleen als Einzeldenkmale ausgewiesen waren. Drucksache 7/843 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Welche dieser Alleen und historischen Kunststraßen verfügen noch über die ursprüngliche Kopfsteinpflasterung? a) In welchen Fällen ist es geplant, das historische Pflaster zu erhalten? b) Wenn nicht, warum? Zu 7, a) und b) Nach Kenntnisstand der Landesregierung sind etwa 165 denkmalgeschützte Pflasterstraßen mit Baumbestand - überwiegend im Kreis- und Gemeindesstraßennetz - als Denkmale erfasst. Bei allen denkmalgeschützten Pflasterstraßen ist es Ziel, die Pflasterung zu erhalten. Ein Erhalt ist jedoch sehr schwer durchsetzbar. Einerseits dient die Fahrbahnoberfläche der Benutzung und unterliegt damit einer Abnutzung, sodass, anders als bei Gebäuden, eine regelmäßig Erneuerung der Oberfläche jeweils nach dem Stand der Technik systemimmanent ist. Andererseits ist der Zustand der Straßen oft schlecht, die öffentliche Akzeptanz gering. Es kann aufgrund eines schlechten Erhaltungszustandes dazu kommen, dass die Pflasterung nicht repariert werden kann. 8. Wie viele historische Entfernungsanzeiger (Postmeilensäulen, Meilensteine u. ä.) gibt es in Mecklenburg-Vorpommern? a) Wo befinden sich diese? b) Wann wurden sie aufgestellt? c) Wann wurden sie zuletzt restauriert? Es sind derzeit etwa 235 denkmalgeschützte Meilensteine in die Denkmallisten der Landkreise eingetragen. Zu a) Ihre Standorte sind den Denkmallisten zu entnehmen. Zu b) Hauptsächlich wurden sie im 18. Jahrhundert und im 19. Jahrhundert durch die jeweilige Landesherrschaft [(Groß)Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, Königreich Preußen] aufgestellt. Zu c) Hierzu können keine generellen Angaben gemacht werden, da für den Erhalt eines Denkmals der Eigentümer zuständig ist. Die denkmalgeschützten Meilensteine an Bundes- und Landesstraßen sind in einem verkehrssicheren Zustand. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/843 5 9. In welchem Zustand sind die historischen Entfernungsanzeiger derzeit? Da es sich um Granitsteine handelt, ist der Erhaltungszustand in der Regel befriedigend. Die Beschriftungen sind teilweise aufgrund von Verschmutzung unleserlich. 10. Welche generellen Herausforderungen und Probleme sieht die Landesregierung in Bezug auf den langfristigen Erhalt der Alleen in Mecklenburg-Vorpommern? Zu den generellen Herausforderungen und Problemen, die die Landesregierung in Bezug auf den langfristigen Erhalt der Alleen an Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg- Vorpommern sieht, wird auf die Unterrichtung durch die Landesregierung - Bericht zur Sicherstellung des Schutzes, des Erhalts und der Mehrung des Alleenbestandes an Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern - vom 20. Juli 2015 auf Drucksache 6/4207 verwiesen.