Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Juli 2017 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/847 7. Wahlperiode 25.07.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Bekämpfung der Steuerumgehung und ANTWORT der Landesregierung Der Bundesrat hat auf seiner 958. Sitzung am 2. Juni 2017 eine Entschließung zum Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz gefasst (BR-Drs. 365/1/17). Darin erneuert der Bundesrat seine Forderung, dass weitere geeignete Schritte zur Erhöhung der Transparenz bei finanziellen Auslands beziehungen und zur Bekämpfung der internationalen Steuerumgehung notwendig sind, insbesondere bei der Schaffung von Regelungen für eine gesetzliche Anzeigepflicht für Steuergestaltungen. Eine Anzeigepflicht leiste nach Überzeugung des Bundesrates einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken, weil sie den Gesetzgeber frühzeitig in die Lage versetzt, zielgerichtet und effektiv auf Steuergestaltungen zu reagieren. Die Landesregierung hat dieser Entschließung im Bundesrat nicht zugestimmt (Drs. 7/697). 1. Wie hat sich die Landesregierung im Finanzausschuss des Bundesrates zu dieser Entschließung verhalten? Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Entschließung als Mitantragsteller in den Finanzausschuss eingebracht und ihr in diesem zugestimmt. 2. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung im Bundesrat der Entschließung nicht zugestimmt? Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich zu der in Rede stehenden Entschließung aufgrund unterschiedlicher Auffassungen der beteiligten Landesressorts enthalten.