Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/858 7. Wahlperiode 03.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Linke Graffiti in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche konkreten Arten von Schmierereien/Graffiti werden zur politisch links motivierten Kriminalität (PMK-links) gerechnet (bitte aufschlüsseln nach Worten, Parolen, Zeichen, Symbolen, Abkürzungen und Akronymen)? Ob ein Graffiti der Politisch motivierten Kriminalität (PMK), dem Phänomenbereich PMKlinks zugeordnet wird, entscheidet sich nach Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung einer „linken“ Orientierung zuzurechnen sind. Insbesondere sind Taten dazuzuzählen, wenn Bezüge zu Anarchismus oder Kommunismus (einschließlich revolutionärem Marxismus) ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren. Die verbreiteten Farben sind schwarz und rot, Hauptsymbole sind „Hammer und Sichel“ und das Anarchiezeichen. Weitere Themen sind die Rote Armee Fraktion (RAF) und der Kampf gegen den Kommerz („TNK“). Immer häufiger werden Graffiti in Form von minimalistischen Zeichnungen und Figuren von Menschen verwendet. Vor allen Dingen richten sich diese Bilder, Schriftzüge oder Zeichen gegen den politischen Gegner ("Fight Nazis"). Hakenkreuze werden durchgestrichen oder so verwendet, dass die Darstellung in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt (Hakenkreuz am Galgen, Hakenkreuz wird in den Müll geworfen). Weitere Themenfelder sind der Antifaschismus, Antiimperialismus sowie Antirassismus. Drucksache 7/858 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Beim Aktionsfeld Antirepression bringen sie ihren Unmut gegen den Staat und gegen die Polizei zum Ausdruck („Bullenstaat“, „G8-96 mio € gegen die Demokratie"). Aufgrund der Vielzahl von Symbolen und der sich ständig ändernden Symbolik kann eine abschließende detaillierte Aufstellung nicht erfolgen. 2. Werden Graffiti mit antifaschistischer Motivation der PMK-links hinzugerechnet? Straftaten, die mit antifaschistischer Motivation begangen wurden, werden immer als Politisch motivierte Kriminalität-links bewertet. 3. Werden die Schmierereien/Graffiti der sogenannten Antifaschistischen Aktion unter anderem „Antifa“, „161“ (Zahlencode für „AFA“), „AFA“ (Antifaschistische Aktion), „AVG“ (Antifa Vandalen Greifswald) oder häufig in unmittelbarer Nähe „ACAB“ („All Cops are Bastards“) der PMK-links zugeordnet und gezählt? Wenn nicht, warum nicht? Straftaten mit Bezügen zum Antifaschismus, Anarchismus, Kommunismus (einschließlich revolutionärem Marxismus), Antiimperialismus sowie Antirassismus werden immer dem Phänomenbereich der PMK-links zugeordnet. 4. Wie entwickelte sich die Zahl der PMK-links Schmierereien in den vergangenen zehn Jahren in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Anzahl)? 5. Wie hoch war der geschätzte jährliche Gesamtschaden, der in den vergangenen zehn Jahren durch PMK-links Graffiti entstand? 6. Wie viele Täter der PMK-links Schmierereien wurden in den vergangenen zehn Jahren überführt und verurteilt? Die Fragen 4, 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. In den vergangenen zehn Jahren wurden insgesamt 1034 Politisch motivierte Straftaten gemäß §§ 86a, 185, 303 und 304 des Strafgesetzbuches dem Phänomenbereich PMK-links als Schmiererei/Graffiti zugeordnet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/858 3 Diese Straftaten verteilen sich auf die Jahre wie folgt: Jahr PMK-links als Schmiererei/Graffiti 2007 92 2008 55 2009 76 2010 55 2011 205 2012 84 2013 50 2014 87 2015 57 2016 273 Für eine valide Auswertung der 1034 Straftaten im Sinne der Fragen ist die händische Auswertung aller Vorgänge pro Jahr notwendig. Daraus resultiert ein Rechercheaufwand von circa 65 Mann-Arbeitstagen. Dieser Rechercheaufwand wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist.