Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/860 7. Wahlperiode 07.08.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der AfD Fördermittel für die Vereine „Alternatives Wohnen in Rostock (AWIRO) e. V.“, „Café Median“ und Förderverein Greife(i)nbad e. V.“ (Rostock) und ANTWORT der Landesregierung 1. In welcher Höhe wurden seit Bestehen dieser Vereine Fördermittel an diese ausgezahlt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Zweck und Verein)? 2. Wurden diese Fördermittel zweckmäßig verwendet? 3. Wie erfolgte die Prüfung der zweckmäßigen Verwendung der gezahlten Fördermittel? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung hat keine Fördermittel an den Verein „Alternatives Wohnen in Rostock (AWIRO) e. V.“, an das „Café Median“ und an den „Förderverein Greife(i)nbad e. V.“ (Rostock) bewilligt. Drucksache 7/860 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Wird oder wurde einer oder werden oder wurden mehrere dieser Vereine oder das „Café Median“ oder Einzelpersonen, die diesen Vereinen oder dem „Café Median“ angehören oder in der Vergangenheit angehörten , diese Vereine oder das „Café Median“ betreiben oder in der Vergangenheit betrieben oder in der Niklotstraße 5 - 6 in 18057 Rostock wohnhaft sind oder in der Vergangenheit wohnhaft waren, vom Verfassungsschutz beobachtet? Wenn ja, a) seit wann und b) mit welcher Begründung? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Das „Café Median“, das in Trägerschaft des Vereins „Alternatives Wohnen in Rostock e. V.“ (AWIRO) betrieben wird, wird regelmäßig als Veranstaltungsort von linksextremistischen Gruppierungen genutzt. Für den Verein „Förderverein Greife(i)nbad e. V.“ liegen derzeit keine Erkenntnisse über linksextremistische Bestrebungen vor. Aus Rechtsgründen können keine Angaben zur möglichen Beobachtung von Einzelpersonen gemacht werden. Wegen weitergehender Informationen wird auf die Zuständigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission verwiesen. 5. Welche Erkenntnisse bestehen über Straftaten, die von diesen Vereinen oder dem „Café Median“ oder Einzelpersonen, die diesen Vereinen oder dem „Café Median“ angehören oder in der Vergangenheit angehörten, betreiben oder in der Vergangenheit betrieben oder von Einzelpersonen oder Personengruppen aus dem direkten Umfeld dieser Vereine oder dem „Café Median“ ausgegangen sind? Es liegen keine Erkenntnisse vor, denen zufolge Politisch motivierte Straftaten oder Straftaten der Allgemeinkriminalität von dem Verein „Alternatives Wohnen in Rostock (AWIRO) e. V.“, von dem „Café Median“ und von dem „Förderverein Greife(i)nbad e. V.“ (Rostock) ausgehen. Werden Personen nicht innerhalb einer extra dafür geschaffenen Organisationsstruktur straffällig , besteht für die Polizei keine rechtliche Grundlage, personenbezogene Daten zu Organisationsstrukturen von Vereinen oder zu sonstigen Personenzusammenschlüssen zu erheben. 6. Trifft es zu, dass die Polizei keinen Zutritt zu diesen Objekten erhält? Wenn ja, a) mit welcher Begründung? b) Warum wird dies geduldet? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Werden polizeiliche Maßnahmen in diesen Objekten erforderlich, erhält die Polizei Zutritt oder nutzt die für sie nach Gesetz vorgesehenen Befugnisse.