Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Juli 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/861 7. Wahlperiode 01.08.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der AfD Geburten in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Kinder wurden in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 in Mecklenburg-Vorpommern geboren (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Die Landesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Simone Oldenburg und Jacqueline Bernhardt auf der Drucksache 7/597 vom 11. Juli 2017. In dieser wurden die Geburtenzahlen für die Jahre 2010 bis 2015 und eine Prognose für die Jahre 2016 und 2017 dargestellt. Endgültige Geburtenzahlen für die Jahre 2016 und 2017 liegen der Landesregierung noch nicht vor. 2. Bei wie vielen dieser Kinder besaßen beide Elternteile die deutsche Staatsbürgerschaft (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2013 gab es 10.224 Lebendgeborene, bei denen beide Elternteile die deutsche Staatsangehörigkeit hatten. 2014 gab es 10.494 Lebendgeborene, bei denen beide Elternteile die deutsche Staatsangehörigkeit hatten. 2015 gab es 10.719 Lebendgeborene, bei denen beide Elternteile die deutsche Staatsangehörigkeit hatten. In diesen Zahlen sind nicht die Lebendgeborenen enthalten, bei denen die Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit hat, aber keine Angaben zum Vater gemacht hat (2013: 1.588, 2014: 1.505, 2015: 1.449). Drucksache 7/861 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Bei wie vielen dieser Kinder waren die Voraussetzungen für die Anwendung des Geburtsortsprinzips gegeben (bitte aufschlüsseln nach Jahren und nach den erfüllten Voraussetzungen)? Nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) erwerben die im Bundesgebiet geborenen Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit. Eine statistische Erfassung dieser Fälle erfolgt weder kumulativ noch einzeln. Der Landesregierung liegt lediglich für das Jahr 2013 das Ergebnis einer internen Erhebung vor. Danach erwarben 76 Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 StAG. Eine Aufschlüsselung nach den erfüllten Voraussetzungen ist nicht möglich, da stets alle in § 4 Absatz 3 StAG aufgeführten Voraussetzungen für den Staatsangehörigkeitserwerb erfüllt sein müssen.