Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. August 2017 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/865 7. Wahlperiode 07.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weiß, Fraktion DIE LINKE Ländliche GestaltungsRäume stabilisieren und voranbringen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im geltenden Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) sind 24 Zentrale Orte einschließlich ihrer jeweiligen Nah(einzugs)bereiche als Ländliche Gestaltungs Räume ausgewiesen. Diese Teilräume sind sowohl im Landesteil Mecklenburg als auch im Landesteil Vorpommern gelegen. Wegen der Einzelheiten wird auf das LEP M-V verwiesen (http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Raumordnung/Landesraumentwicklungsprogramm /aktuelles-Programm/). Im Landesraumentwicklungsprogramm sind Ländliche GestaltungsRäume identifiziert und festgelegt worden, die zunächst stabilisiert und perspektiv entwickelt werden sollen, und in denen langfristig die Daseinsvorsorge und Grundversorgung zu sichern ist. Dazu sind eine ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Ebenen und zudem besondere und unkomplizierte Unterstützungen/Förderungen notwendig. 1. Wird die für Vorpommern eingerichtete Lenkungsgruppe insbesondere die Belange der Kommunen innerhalb der Ländlichen Gestaltungs- Räume, die auch im östlichen und zentralen mecklenburgischen Landesteil gelegen sind, vertreten, oder wird für diese Räume eine gesonderte interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) eingerichtet werden? Wie wird das begründet? 2. Inwieweit werden sich, soweit eine IMAG gemäß Frage 1 eingerichtet werden soll, die Aufgaben- und Zielstellungen der Lenkungsgruppe und der IMAG sowie der mitarbeitende Personenkreis unterscheiden? Drucksache 7/865 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung hat neben der Lenkungsgruppe Vorpommern eine interministerielle Arbeitsgruppe „Ländliche GestaltungsRäume“ (IMAG LGR) eingerichtet. In beiden Gremien sind die Staatskanzlei und die Ressorts der Landesregierung auf Ebene der Staatssekretärinnen und der Staatssekretäre vertreten. Ziel der Lenkungsgruppe Vorpommern ist es, die Aktivitäten der Ressorts im Landesteil Vorpommern stärker zu verzahnen. Die IMAG LGR hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit und im engen Austausch mit den kommunalen und regionalen Akteuren vor Ort die spezifischen Handlungsbedarfe der Ländlichen GestaltungsRäume, insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge, zu ermitteln und - soweit nicht bereits vorhanden - geeignete Ansätze und Instrumente zur Unterstützung durch das Land zu entwickeln. 3. Sollen mit dem Vorpommern-Fonds vorrangig Förderanträge und Maßnahmen innerhalb der Ländlichen GestaltungsRäume gefördert werden? Da ein Teil der im LEP M-V ausgewiesenen Ländlichen GestaltungsRäume im Landesteil Vorpommern gelegen ist, kommt eine Förderung von Maßnahmen in diesen Teilräumen aus Mitteln des Vorpommern-Fonds grundsätzlich in Betracht. Eine vorrangige Förderung von Maßnahmen innerhalb von Ländlichen GestaltungsRäumen ist jedoch nicht ausdrückliche Zielsetzung des Vorpommern-Fonds. 4. Welche Kriterien oder Maßstäbe sind für die Bewilligung aus dem Vorpommern-Fonds vorgesehen? Mit den Mitteln des Vorpommern-Fonds sollen die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung, der gesellschaftliche Zusammenhalt und die regionale Identität im Landesteil Vorpommern zusätzlich gefördert werden. Aus dem Vorpommern-Fonds sollen insbesondere auch solche Maßnahmen gefördert werden, für die aus bestehenden Förderprogrammen der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes erforderliche Fördermittel nicht, nicht in der erforderlichen Höhe oder nur unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Vorpommern-Fonds (beispielsweise für die Erstellung von Machbarkeitsstudien oder zur Finanzierung von Eigenanteilen) eingeworben werden können. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/865 3 Als weitere Kriterien, die ergänzend herangezogen werden, kommen insbesondere in Betracht: - der Innovationsgrad des Vorhabens, - die Nachhaltigkeit des Vorhabens, - der Modellcharakter des Vorhabens, - die Einbeziehung weiterer Partner in das Vorhaben (Vernetzungswirkung), - die pozentielle Hebelwirkung der Mittel aus dem Fonds. 5. Welche besondere und erleichterte Förderung bzw. Unterstützung ist für die im mecklenburgischen Landesteil gelegen Ländlichen Gestaltungs Räume vorgesehen? Eine besondere Förderung beziehungsweise Unterstützung für die Ländlichen Gestaltungs- Räume soll unabhängig von deren räumlicher Lage im mecklenburgischen oder vorpommerschen Landesteil erfolgen. Eine Entscheidung darüber, welche besondere Förderung beziehungsweise Unterstützung die Ländlichen GestaltungsRäume erhalten und welche zusätzlichen Ansätze und Instrumente entwickelt werden, trifft die IMAG LGR nach Abschluss einer Erprobungsphase mit vier Modellregionen; des Weiteren wird auf die Ausführungen in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Bei den schon vorhandenen beziehungsweise schon unterstützenden Förderinstrumenten wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/5471 vom 23.06.2016 verwiesen. Hierzu ist ergänzend Nachfolgendes hinzuzufügen. Das Ministerium für Inneres und Europa sieht mit ausschließlichem Bezug zur Raumkategorie Ländliche GestaltungsRäume folgende besondere und erleichterte Förderung beziehungsweise Unterstützung auch für die im mecklenburgischen Landesteil gelegenen Ländlichen GestaltungsRäume vor: Die auf dem Gemeinde-Leitbildgesetz basierenden Fusionsverordnung sieht nach § 1 Absatz 2 eine höhere finanzielle Förderung von freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen vor, die unter Beteiligung zentraler Orte in Ländlichen GestaltungsRäumen mit Gemeinden ihres Nahbereiches stattfinden. Während für derartige Zusammenschlüsse in Stadt-Umland-Räumen und in Ländlichen Räumen eine Fusionszuweisung von 200.000 Euro pro wegfallende Gemeinde vorgesehen ist, beträgt diese Zuweisung in Ländlichen GestaltungsRäumen 300.000 Euro. Diese höhere Fusionszuweisung von Gemeindezusammenschlüssen, die zu einer Stärkung Zentraler Orte in Ländlichen GestaltungsRäumen führen, soll einen zusätzlichen Anreiz für derartige Gebietsänderungen schaffen. Gerade in diesen häufig vor besonderen demografischen Herausforderungen stehenden Räumen kommt den Zentralen Orten eine besonders hohe Bedeutung für die Versorgung des Umlandes zu. Die Gewährung einer Fusionszuweisung erfolgt jedoch nur für Zusammenschlüsse, die bis spätestens zum Tag der Kommunalwahlen im Jahr 2019 wirksam werden. Drucksache 7/865 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Im Sinne einer regionalspezifischen Arbeitsmarktförderung unterstützt die Landesregierung auch Räume mit besonderen Herausforderungen im Arbeitsmarkt. Diese Räume weisen zumindest teilweise Überschneidungen mit Ländlichen GestaltungsRäumen in beiden Landesteilen auf. Die regionalspezifische Arbeitsmarktförderung des Landes wird Räumen mit besonderen arbeitsmarktlichen Herausforderungen - im mecklenburgischen wie auch im vorpommerschen Landesteil - künftig einen erhöhten Fördersatz bei Strukturentwicklungsmaßnahmen einräumen. Eine entsprechende Änderung der Richtlinie zur Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen wird gegenwärtig im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vorbereitet. Darüber hinaus wird das Budget für Integrationsprojekte um 3 Millionen Euro aufgestockt und insbesondere auf Räume mit besonderen arbeitsmarktlichen Herausforderungen fokussiert. Weiter unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit derzeit die Entwicklung des ländlichen Tourismus im Land mittels dreier Kooperationsnetzwerke: 1. Netzwerk Aktiv in der Natur (Träger: Tourismusverband MV e. V., Themen: Wandern/ Angeln und Fischen) 2. Netzwerk Erlebnis Landwirtschaft (Träger: Landurlaub e. V., Themen: Typisch Regional/ Reiten und Fahren) 3. Netzwerk Kulturelles Erbe (Träger: Tourismusverband Vorpommern e. V., Themen: Romantik/Brauchtum) Die Unterstützung der Maßnahme erfolgt über einen Zeitraum von drei Jahren (2015 bis 2017) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus Mitteln der Förderung zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur - Förderung von Kooperationsnetzwerken und Clustermanagement (GRW). Die Ländlichen GestaltungsRäume spielen bei der Vergabe von Projektauswahlpunkten der Kleinstunternehmensförderung eine Rolle. Wer in den Ländlichen GestaltungsRäumen seinen Betriebssitz hat, bekommt zwei Zusatzpunkte und damit einen gewissen Vorzug. Dies kann entscheidend sein, wenn nicht genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Maßnahmen mit der niedrigeren Punktzahl würden in diesem (bislang nicht eingetretenen) Fall nicht berücksichtigt werden können. Darüber hinaus sind in den Förderprogrammen des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt keine besonderen oder erleichterten Bedingungen für die Gewährung von Zuwendungen für Ländliche GestaltungsRäume im Allgemeinen oder für Ländliche GestaltungsRäume im mecklenburgischen Landesteil im Besonderen definiert. Projekte in Ländlichen GestaltungsRäumen können in ganz Mecklenburg-Vorpommern über die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen (Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen - KliFöKommRL M-V) sowie die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten in wirtschaftlich tätigen Organisationen (Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen - KliFöUntRL M-V) einen Bonus in Höhe von 10 Prozent zusätzlich zum regulären Fördersatz erhalten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/865 5 Das Land gewährt ferner Zuwendungen für den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen, in denen ein marktgetriebener Ausbau nicht zu erwarten ist. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem ländlichen Raum insgesamt, denn hier liegt die Verfügbarkeit von schnellen Internetanschlüssen (mindestens 50 Megabit pro Sekunde) lediglich bei 19,5 Prozent der Haushalte , in den städtischen Regionen dagegen bereits bei 93,9 Prozent (Stand Ende 2016). Zuwendungsempfänger sind in der Regel die Landkreise und Zweckverbände, die die Zuwendungen an Telekommunikationsunternehmen weiterleiten. Für die bislang unterversorgten Ländlichen GestaltungsRäume sowie für die ländlichen Räume insgesamt steht die Förderung im Wege der Kofinanzierung des Breitbandförderprogramms des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur zur Verfügung. Das Land stockt die Bundesförderung von 50 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer landeseigenen Kofinanzierung auf 90 Prozent auf. 93 Anträge mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 832 Millionen Euro Bundes- und rund 307 Millionen Euro Landesmitteln wurden bereits vom Bund positiv beschieden. Alle Gemeinden in den Ländlichen GestaltungsRäumen und nahezu alle Gemeinden in den ländlichen Räumen in Mecklenburg-Vorpommern gehören bereits zu diesen 93 Projekten und sollen in den kommenden Jahren flächendeckend mit schnellen Internetanschlüssen versorgt sein. Um die Kommunen bei der Erbringung des verbleibenden kommunalen Eigenanteils von 10 Prozent zu unterstützen, wird dieser zunächst vom Land vorfinanziert und anschließend aus dem Sondervermögen „Kommunaler Aufbaufonds“ zurückgeführt. Die erforderlichen rechtlichen Regelungen hierfür hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2016/2017 und mit dem Haushaltsbegleitgesetz zum Nachtragshaushaltsgesetz 2016/2017 bereits geschaffen. Die beschriebenen Programme laufen zunächst bis Ende 2018. 6. Inwieweit soll der Strategiefonds, der unter anderem auch als Fonds für die Unterstützung besonders strukturschwacher Regionen dienen soll, auf beide Landesteile aufgeteilt bzw. das Fonds- oder Fördervolumen in irgendeinem Verhältnis zur Lage in Vorpommern oder Mecklenburg stehen? Wie wird das gegebenenfalls begründet? Die Mittel des Strategiefonds sollen für Vorhaben im gesamten Land eingesetzt werden. Eine Aufteilung auf die einzelnen Landesteile anhand einer Quote oder eines anderweitig abstrakt festgelegten Verhältnisses ist nicht vorgesehen. 7. Inwieweit sollen der Fonds für die Unterstützung besonders strukturschwacher Regionen und der Vorpommern-Fonds voneinander unabhängig gespeist, verwendet und verwaltet werden? Der Fonds zur Unterstützung der Ländlichen GestaltungsRäume und der Vorpommern-Fonds verfügen über jeweils eigene Mittel wie auch Verfahren zur Entscheidung über den Einsatz der Mittel. Bei der Verwaltung und Verwendung der Mittel wird eine enge Abstimmung zwischen den zuständigen Stellen erfolgen. Drucksache 7/865 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Beide Fonds sollen aus dem Strategiefonds gespeist werden, der Vorpommern-Fonds zusätzlich unter Verwendung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Für beide Fonds gilt, dass bestehende Fördermöglichkeiten zuerst ausgeschöpft werden sollen, die Mittel aus dem Fonds zur Unterstützung der Ländlichen GestaltungsRäume beziehungsweise dem Vorpommern-Fonds sollen insoweit ergänzend eingesetzt werden. 8. Ist eine Kumulation der Mittel beider Fonds oder auch sonstiger Mittel der EU, des Bundes und des Landes möglich oder vorgesehen? Eine Kumulation der Mittel beider Fonds ist nicht ausdrücklich vorgesehen. Eine Kumulation mit sonstigen Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes ist grundsätzlich möglich, sofern die für die Bewilligung dieser Mittel geltenden Regelungen dies nicht ausschließen.