Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/869 7. Wahlperiode 16.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Karsten Kolbe, Fraktion DIE LINKE Pflichtrücklagen an den Hochschulen des Landes und ANTWORT der Landesregierung Aufgrund der Antwort des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/719 ergeben sich Nachfragen. 1. Welche Ambitionen hat die Landesregierung, die Hochschulen und Fachhochschulen zu verpflichten, einen Teil des Landeszuschusses als Rücklage zurückzustellen? Welche finanzpolitischen Gründe spielen dabei eine Rolle? Die Landesregierung hegt keine „Ambitionen“, die Hochschulen des Landes zu verpflichten, aus den zukünftigen Landeszuschüssen Rücklagen zu bilden. Vielmehr geht die Landesregierung davon aus, dass insbesondere durch Umwidmung der vorhandenen Rücklagen (Stand zum 31.12.2016: 76.627.279,07 Euro) an den Hochschulen die zukünftige allgemeine Mindestrücklage erfüllt werden kann. Sie soll der Deckung außer- und überplanmäßiger Aufwendungen und Investitionen zur Aufrechterhaltung von Forschung und Lehre dienen. Drucksache 7/869 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie hoch ist diese geplante Rücklage in Prozent? Nach den Bewirtschaftungsgrundsätzen zu den Wirtschaftsplanentwürfen der Hochschulen soll die allgemeine Rücklage bis zum Jahresabschluss 2018 mindestens 2,5 % und zum Jahresabschluss 2019 mindestens 5,0 % des jeweiligen jahresbezogenen Grundzuschusses des Landes (Titel 682.01 und 682.03 beziehungsweise 891.01) betragen. 3. Welche Datengrundlage liegt den in den Fragen 1 und 2 abgefragten Punkten zugrunde? Die stufenweise Einführung der allgemeinen Rücklagen ist ein Ergebnis der Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 und soll den Hochschulen ermöglichen, die notwendigen Maßnahmen zur Bildung der allgemeinen Rücklage schrittweise vorzunehmen. 4. Inwiefern widerspricht die Einführung einer solchen Rücklage den Zielvereinbarungen? Wenn nicht, warum nicht? Die Zielvereinbarungen haben hierzu keine Regelung getroffen. 5. Wie hoch ist die Summe je Hochschule/Fachhochschule, die zurückgelegt werden soll (bitte Einzelauflistung)? Hochschule Allgemeine Rücklage zum 31.12.2018 in Euro Allgemeine Rücklage zum 31.12.2019 in Euro Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald 1.669.623 3.382.705 Universität Rostock 2.756.490 5.583.165 Hochschule für Musik und Theater Rostock 181.856 368.930 Hochschule Neubrandenburg 418.733 849.355 Hochschule Stralsund 407.185 826.360 Hochschule Wismar 665.063 1.343.860 Summe 6.098.950 12.354.375 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/869 3 6. Welche Auswirkungen hat die in Frage 1 angesprochene Rücklagenbildung auf die Hochschulen/Fachhochschulen insgesamt und im speziellen auf a) Forschung und Lehre? b) Personal und Personalentwicklung? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die allgemeine Rücklage dient der Deckung außer- und überplanmäßiger Aufwendungen und Investitionen. Somit ermöglicht sie den Hochschulen, in solchen Situationen schnell auf diese zu reagieren. Insofern ergeben sich positive Auswirkungen für die Forschung und Lehre sowie das Personal und die Personalentwicklung. Im Übrigen wird auf die aktuelle Höhe der Hochschulrücklagen verwiesen (siehe Antwort zu Frage 1).