Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/872 7. Wahlperiode 07.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Enrico Komning, Fraktion der AfD Anzahl der „Gefährder“ in Mecklenburg-Vorpommern seit Sommer 2015 und ANTWORT der Landesregierung Laut der beantworteten Kleinen Anfrage (Verzeichnete „Gefährder“ in Mecklenburg-Vorpommern) vom 07.07.2017 (Drucksache 7/704) lag die Anzahl der Gefährder im Zeitraum vom 15.06.2015 bis zum 15.06.2017 statistisch im unteren einstelligen Bereich. Gleichzeitig wurde ausgeführt, dass keine Einstufungen im angefragten Zeitraum zurückgenommen wurden. 1. Lag die Anzahl von verzeichneten Gefährdern in Mecklenburg- Vorpommern im Zeitraum vom 15.06.2015 bis zum 31.12.2016 zu irgendeinem Zeitpunkt über Null? 2. Lag die Anzahl von verzeichneten Gefährdern in Mecklenburg- Vorpommern im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 02.06.2017 zu irgendeinem Zeitpunkt über Null? 3. Gibt es aktuell zumindest einen verzeichneten Gefährder in Mecklenburg-Vorpommern? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung veröffentlicht keine detaillierten Informationen zur genauen Anzahl der als Gefährder eingestuften Personen sowie über den Zeitpunkt der Einstufung oder Ausstufung. Der Informationsanspruch des Parlamentes findet eine Grenze bei geheimhaltungsbedürftigen Informationen, deren Bekanntwerden das Wohl des Bundes oder eines Landes gefährden kann. Drucksache 7/872 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Polizei stuft eine Person als Gefährder ein, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung begehen wird. Die Einstufungen geben einen Gesamtüberblick über das polizeilich bekannte extremistische/ terroristische Gefährdungspotenzial in den Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität in Mecklenburg-Vorpommern und dienen der Aufhellung von Strukturen. Die Einstufung von Personen ermöglicht den Polizeibehörden eine Fokussierung auf einen Personenkreis , zu dem bundesweit einheitliche Maßnahmen abgestimmt sind. Jede Veröffentlichung scheinbar unbedeutender Details kann die Arbeitsweise und die Funktionsweise der Sicherheitsbehörden im Hinblick auf eine wirksame Gefahrenabwehr und auf die Aufklärung von Straftaten erheblich gefährden, weil sie auch zu Rückschlüssen beziehungsweise zu Erkenntnissen bei dem betroffenen Personenkreis und dessen möglichen Unterstützern führen kann. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/704 verwiesen.