Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/877 7. Wahlperiode 23.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der AfD Häufigkeit ministerieller Einzelentscheidungen bei der Fördermittelvergabe und ANTWORT der Landesregierung Im Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2016 werden in Ziffer 384 die zahlreichen ministeriellen Einzelentscheidungen beanstandet: „Wenn das Ministerium den eigenen - mit dem Finanzministerium abgestimmten - Regelungen permanent, in bedeutendem Umfang und mit erheblichem finanziellen Gewicht zuwiderhandelt, dann sind die Förderrichtlinien weitgehend wertlos. Sie entfalten nicht ihre Wirkung hinsichtlich Transparenz, Vorhersehbarkeit des Verwaltungshandelns und Gewährleistung der Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes.“ 1. Wie viele ministerielle Einzelentscheidungen gab es im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt in den Jahren von 2010 bis 2016 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2. Welche Förderprojekte betrafen diese Entscheidungen jeweils? Wie hoch waren die Fördermittel für das jeweilige Projekt? Die Fragen 1 und 2 werden zusammengefasst beantwortet. Unter einer Einzelfallentscheidung ist jeder Fall zu verstehen, bei dem das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern als die Bewilligungsbehörde im Rahmen des Bewilligungsverfahrens Kontakt mit dem zuständigen Fachreferat des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt aufgenommen hat. Drucksache 7/877 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Derartige Abstimmungen dienen nicht der Umgehung der Förderrichtlinie, sondern der Klärung einzelner Aspekte der Richtlinie, die je nach Projekt einer unterschiedlichen Gewichtung unterfallen und daher einer einzelfallbezogenen Bewertung der Förderfähigkeit des jeweiligen Projektes beziehungsweise einzelner Kostenpositionen bedürfen. Eine Übersicht dieser Einzelfallentscheidungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Projekt Ausgereichte Fördermittel (in Euro) 2010 Messe BioFach Nürnberg 61.540 Messen InterMopro/InterMeat Düsseldorf 35.990 Internationale Fachmesse der Private Label Manufacturers Association (PLMA) Amsterdam 13.060 Länderreport „Lebensmittel-Praxis“ 18.430 Länderreport „Lebensmittel-Praxis“ 7.010 Präsentation „Tier der MeLa“ 2.210 Geoschutz 19.967 Delegationsreise Großbritannien 10.190 Branchentag Ernährungswirtschaft 11.660 Zertifizierung Saatgut 7.000 2011 Messe BioFach Nürnberg 42.630 Messen Anuga Köln 55.879 Messe PLMA Amsterdam 18.340 Messe BioNord Hannover 23.093 Länderreport „Lebensmittelzeitung“ 2.420 Länderreport „Lebensmittel-Praxis“ 13.050 Präsentation „Tier der MeLa“ 2.820 Geoschutz 19.967 Geoschutz 4.240 GastRo Rostock 13.730 Hoffest 1.750 2012 Messe BioFach Nürnberg 30.790 Messen InterMopro/InterMeat Düsseldorf 26.950 Internationale Fachmesse der PLMA Amsterdam 1.650 BioMesse Berlin 7.950 Länderreport „Lebensmittelzeitung“ 8.790 Länderreport „Lebensmittel-Praxis“ 9.420 Präsentation „Tier der MeLa“ 11.270 Geoschutz 30.000 Hoffest 1.750 Seminar Konditionsverhandlungen 4.160 Veranstaltung Tag des offenen Hofes 26.620 Regionalproduktemesse 2.120 Aufbau eines regionalen Netzwerkes 19.440 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/877 3 Jahr Projekt Ausgereichte Fördermittel (in Euro) 2013 Messe BioFach Nürnberg 30.420 Messe Anuga Köln 31.620 Messe PLMA Amsterdam 1.750 Messe Nordic Organic Food Fair Malmö 7.790 Länderreport „Lebensmittelzeitung“ 10.050 Länderreport „Lebensmittel-Praxis“ 9.620 Präsentation „Tier der MeLa“ 5.590 Geoschutz 30.000 Hoffest 1.740 Regionalproduktemesse 11.480 Zertifizierung eines Geflügelbetriebes 6.770 2014 Messe BioFach Nürnberg 31.810 Messe PLMA Amsterdam 1.000 Messe Nordic Organic Food Fair Malmö 12.360 Länderreport „Lebensmittelzeitung“ 10.380 Länderreport „Lebensmittel-Praxis“ 9.760 Delegationsreise Finnland 22.070 Geoschutz 33.346 Tag des offenen Hofes 25.490 Regionalproduktemesse 610 Einführung QR-Code (QR = Quick Response) 12.370 Aktionswoche Mensa Rostock 1.600 Teilnahme 4. Messe 630 2015 Messe BioFach Nürnberg 31.060 Messe Anuga Köln 35.870 Internationale Fachmesse der PLMA Amsterdam 1.310 Messe Nordic Organic Food Fair Malmö 15.480 Delegationsreise Finnland 19.480 Geoschutz 44.202 Präsentation „Tier der MeLa“ 6.760 Regionalproduktemesse 2.470 Hoffest 2.770 Teilnahme 4. Messe 1.450 2016 Messe BioFach Nürnberg 32.130 Internationale Fachmesse der PLMA Amsterdam 1.560 Messe Nordic Organic Food fair Malmö 7.390 Messe Veganfach Köln 1.450 Delegationsreise Skandinavien 24.500 Geoschutz 55.000 Regionalproduktemesse 1.240 Teilnahme 4. Messe 1.310 Drucksache 7/877 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. Wie begründet das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt dieses häufige Abweichen von den im Vorfeld festgelegten Förderrichtlinien? Von den Einzelfallentscheidungen waren rund 15 Prozent der bewilligten Projekte betroffen. Dieses Vorgehen war erforderlich, um die mit den Projekten verbundenen Ziele der Landesregierung zu erreichen. So hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt die Kosten für die an den Gemeinschaftsständen der oben genannten Fach- und Direktvermarktermessen beteiligten Unternehmen sowie in Einzelfällen weitere Sach- und Personalkosten übernommen. Diese Förderung diente der Imagewerbung und Absatzförderung für Produkte der Ernährungswirtschaft aus Mecklenburg-Vorpommern. Mit diesem Ziel wurden weitere Maßnahmen gefördert, so zum Beispiel für die Darstellung der Ernährungsbranche des Landes in den Fachzeitschriften „Lebensmittelzeitung“ und „Lebensmittel-Praxis“ im Rahmen von Länderreporten. Die MeLa wurde und wird grundsätzlich nicht aus Mitteln der Absatzförderung unterstützt. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt fördert lediglich die Präsentation des „Tieres der MeLa“ und trägt zur Unterstützung der Arbeit der Tierzuchtverbände 50 Prozent der damit verbundenen personellen und finanziellen Aufwendungen. Über das Projekt Geoschutz soll perspektivisch ein EU-Herkunftsschutz für Produkte aus Mecklenburg und/oder Vorpommern erreicht werden. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt sieht eine Unterstützung in diesem Bereich als notwendig an, da unser Bundesland das einzige ist, in dem es keine Produkte mit diesem EU-weiten Schutzstatus gibt. Da es Ziel der Landesregierung ist, die Exportquote der Branche zu erhöhen, wurden Delegationsreisen der Ernährungswirtschaft unterstützt. Dabei werden die Kosten für vorbereitende Seminare zum jeweiligen Markt oder die Leistungen der Außenhandelskammern durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt übernommen. Mit der Unterstützung des Branchentages der Ernährungswirtschaft soll ebenfalls die Darstellung und Absatzförderung des Ernährungssektors in Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden. Im Projekt zu zertifiziertem Saatgut wurde generische Werbung mit einem Fördersatz von 50 Prozent unterstützt, um dadurch allen interessierten Landwirtinnen und Landwirten entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen. Um den Absatz von kleineren Erzeugern über den Absatzkanal Gastronomie zu erhöhen, wurde ein Gemeinschaftsstand mit regionalen Erzeugnissen auf der Messe GastRo sowie bei Regionalmessen mit einem Fördersatz von 50 Prozent unterstützt. Die Unterstützung von Gemeinschaftspräsentationen regionaler Anbieter auf Hoffesten erfolgte mit dem Ziel, regionale Kreisläufe zu fördern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/877 5 Das Seminar zu den Konditionsverhandlungen zwischen Unternehmen und dem Lebensmitteleinzelhandel wurde mit einem Fördersatz von 50 Prozent unterstützt, um bestehende Defizite in diesem Bereich abzubauen und um durch entsprechende Schulungen und Weiterbildungen für Unternehmer die Absatzchancen zu erhöhen. Die Förderung der Zertifizierung der Entwicklung eines QR-Codes zielte auf die Erweiterung von Absatzchancen ab. Gemeinsam mit dem Studentenwerk der Universität Rostock wurde eine Aktionswoche in der Mensa mit einem Fördersatz von 50 Prozent unterstützt, um einheimischen Erzeugern die Möglichkeit zur Belieferung von Großverbrauchereinrichtungen zu eröffnen. Gemäß Förderpraxis zur Richtlinie Absatzförderung kann ein Unternehmen pro Jahr für höchstens drei Messen eine Unterstützung beantragen. In Ausnahmefällen wurde eine Förderung bewilligt, um Kleinsterzeugern die Teilnahme an einer vierten Messe zu ermöglichen.