Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/878 7. Wahlperiode 11.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Enrico Komning, Fraktion der AfD Überlastung der Erstaufnahmeeinrichtung Nostorf-Horst während der Migrationskrise und ANTWORT der Landesregierung Laut Drucksache 7/807 hat die Migrationskrise dazu geführt, dass die Erstaufnahmeeinrichtung in Nostorf-Horst zeitweise keine erkennungsdienstliche Behandlung von Asylbewerbern vorgenommen hat, die anschließend einen anerkannten Schutztitel erhielten. 1. In welcher Form unterstützten Kräfte der Bundespolizei die Erfassung und den Abgleich der Daten mit dem Kerndatensystem (Maris) des BAMF? a) Wie viele Kräfte waren eingesetzt? b) Was ist unter Unterstützung detailliert zu verstehen? c) Wie lange waren die Kräfte eingesetzt? Die Unterstützung durch Mitarbeiter von Bundesbehörden (Bundeswehr, Zoll, Bundespolizei) erfolgte im Zuge der Registrierung und Aufnahme der Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes. Dabei wurden personenbezogene Daten durch mobile Teams auf Notebooks erfasst und mit dem Kerndatensystem (Maris) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge abgeglichen. Zu a) Für den Einsatz in den mobilen Teams standen bis zu 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Drucksache 7/878 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu b) Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu c) Die Unterstützung durch mobile Teams endete am 30.09.2016. 2. Sieht die Landesregierung in den fehlenden Kenntnissen über Personen, die nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen sein könnten, ohne bis heute einen Asylantrag gestellt zu haben, ein Sicherheitsproblem? Die Landesregierung sieht hierin zunächst einen Verstoß gegen geltendes Recht, der strafbewehrt sein kann. Ob darüber hinaus ein Sicherheitsproblem gegeben ist, ist eine Frage des Einzelfalls. 3. Wie lange war das in Drucksache 7/807 aus Überlastungsgründen eingeführte „beschleunigte Verfahren für bestimmte Asylsuchende“ notwendig gewesen? a) Wie viele asylsuchende Personen waren davon insgesamt betroffen (bitte auflisten nach anerkannten und nicht anerkannten Personen)? b) Wie stellt sich das „beschleunigte Verfahren“ insgesamt dar? 4. Ist die für den 15.07.2017 angekündigte abschließende erkennungsdienstliche Behandlung aller anerkannten Asylbewerber mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, wie viele Personen mussten nachträglich erkennungsdienstlich behandelt werden? Zu 3, a), b) und 4 Auf Anfrage der Landesregierung hat das für den angefragten Themenbereich zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Schreiben vom 27. Juli 2017 mitgeteilt, dass von dort kein Beitrag zur Verfügung gestellt werden kann. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterliege als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch den Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Auch eine freiwillige Beantwortung sei vor dem Hintergrund der gestiegenen Asylzugänge und der damit einhergehenden sehr hohen Arbeitsbelastung im Bundesamt gegenwärtig nicht möglich.