Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/879 7. Wahlperiode 09.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Kosten der Gemeinschaftsunterkünfte und ANTWORT der Landesregierung Welche Kosten haben die Landkreise und kreisfreien Städte im zweiten Halbjahr 2016 sowie im ersten Halbjahr 2017 für die Betreibung von Gemeinschaftsunterkünften gegenüber dem Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten im Landesamt für innere Verwaltung abgerechnet (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Für das 2. Halbjahr 2016 wurden den Landkreisen und den kreisfreien Städten vom Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten für die Betreibung von Gemeinschaftsunterkünften bisher die nachfolgend genannten Aufwendungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz erstattet. Da die Abrechnungen für das Jahr 2016 noch nicht abschließend bearbeitet sind, können sich diese Daten noch ändern. Landkreis/kreisfreie Stadt Kosten der Betreibung (Angaben in Euro) Hansestadt Rostock 368.835,75 Landeshauptstadt Schwerin 33.895,74 Ludwigslust-Parchim 384.722,74 Mecklenburgische Seenplatte 718.016,70 Nordwestmecklenburg 170.593,20 Rostock 733.207,55 Vorpommern-Greifswald 112.890,54 Vorpommern-Rügen 1.110.325,07 Gesamt 3.632.487,29 Drucksache 7/879 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Anmerkung: Die Daten basieren auf den monatlichen Abrechnungen der Kommunen gegenüber dem Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten und den auf dieser Grundlage erstellten Statistiken. Die Aufwendungen für das 1. Halbjahr 2017 wurden von den Kommunen erst zum Teil beim Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten abgerechnet. Die bereits abschließend bearbeiteten Kostenerstattungsanträge wurden noch nicht statistisch aufgearbeitet. Eine vollständige statistische Auswertung für das 1. Halbjahr 2017 liegt erfahrungsgemäß erst gegen Ende 2017 vor.