Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/885 7. Wahlperiode 07.08.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE SPNV-Vergabe Ostseeküstennetz und ANTWORT der Landesregierung Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung informierte im Rahmen der Fachtagung Verkehrsgesellschaft M-V darüber, dass für das Ostseeküstennetz zunächst eine Zwischenvergabe über einen Zeitraum von vier Jahren vorgesehen ist. 1. Was sind die Gründe dafür, das Teilnetz Ostseeküste II zunächst mit einem Übergangsvertrag (2019 - 2023) befristet auszuschreiben? Welches Ziel wird damit verfolgt? Das Teilnetz Ostseeküste II wird zunächst mit einem Übergangsvertrag (2019 - 2023) befristet ausgeschrieben, weil die Vorbereitung des Vergabeverfahrens für das eigentliche Teilnetz Ostseeküste II noch nicht abgeschlossen ist. Mit der Vergabe des Übergangsvertrages wird das Ziel verfolgt, den Zeitraum zwischen dem Auslaufen des bestehenden Verkehrsvertrages für das Teilnetz Ostseeküste im Dezember 2019 und der Betriebsaufnahme nach dem noch zu vergebenden Verkehrsvertrag für das Teilnetz Ostseeküste II voraussichtlich im Dezember 2023 zu überbrücken. Drucksache 7/885 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Soll das Teilnetz in einem Los ausgeschrieben werden? Wie wird das gegebenenfalls begründet? Hierzu ist die Entscheidungsfindung innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. 3. Unter welchen Voraussetzungen ist gegebenenfalls auch die Ausschreibung des Teilnetzes über mehrere Lose denkbar? Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Leistungen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose können zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. 4. Sollen Reparatur-/Instandhaltungsleistungen und/oder Vertrieb gesondert ausgeschrieben werden? Nein. 5. Durch wen erfolgt die Fahrzeugbeschaffung? Hierzu ist die Entscheidungsfindung innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. 6. Wird bei der Fahrzeugbeschaffung voraussichtlich zwingend neues Zugmaterial vorgeschrieben werden? Handelt es sich um gebrauchtes Zugmaterial? Hierzu ist die Entscheidungsfindung innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/885 3 7. Wird es eine Wiedereinsetzungsgarantie für die Fahrzeuge geben? Hierzu ist die Entscheidungsfindung innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. 8. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von der Ausschreibung potenziell betroffen? Von der Ausschreibung sind 136 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter potenziell betroffen.