Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/891 7. Wahlperiode 15.08.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Anerkennung der Insel Usedom als ein einheitliches Erholungs- und Erhebungsgebiet und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie bewertet die Landesregierung das Ziel der Insel Usedom, sich als einheitliches Erholungsgebiet und somit auch als einheitliches Erhebungsgebiet für touristische Abgaben anerkennen zu lassen? Das Bestreben der Insel Usedom, einheitliches Erhebungsgebiet zu werden und somit eine Finanzierungsgrundlage für Marketing und Infrastruktur zu schaffen, ist aus tourismuspolitischer Sicht und als Form der kommunalen Zusammenarbeit (§ 149 Absatz 1 der Kommunalverfassung) grundsätzlich begrüßenswert. 2. Was hat die Landesregierung bisher unternommen, um die Gemeinden und andere Akteure der Insel Usedom bei der Erreichung des Ziels, sich als einheitliches Erholungsgebiet und somit auch als einheitliches Erhebungsgebiet für touristische Abgaben anerkennen zu lassen, zu unterstützen? Die gegenwärtige Rechtslage lässt es bisher nicht zu, die Insel Usedom als einheitliches Erhebungsgebiet anzuerkennen. Damit können nicht in allen Orten der Insel touristische Abgaben erhoben werden, sondern nur in Orten, die anerkannte Kur- und Erholungsorte sind. Drucksache 7/891 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Als Voraussetzung für die Erreichung des Ziels, die Insel Usedom als einheitliches Erholungsgebiet anerkennen zu lassen, hat die Landesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung unter Punkt 48 auf die Notwendigkeit zur Anpassung des Gesetzes über die Anerkennung als Kurund Erholungsort Mecklenburg-Vorpommern (Kurortgesetz) hingewiesen. 3. Worin sieht die Landesregierung die Gründe, dass das Ziel eines einheitlichen Erhebungsgebietes für touristische Abgaben noch nicht erreicht wurde? Nach dem aktuellen Kurortgesetz können nur Gemeinden entsprechende Anträge stellen. Die Insel Usedom ist aber (im Gegensatz zur anerkannten Insel Poel) keine Gemeinde. Das Gebiet der Insel umfasst 21 Gemeinden. 4. Welche gesetzlichen und auch außergesetzlichen Bedingungen müssen auf welcher politischen Ebene bzw. Verwaltungsebene erfüllt sein, damit ein einheitliches Erhebungsgebiet auf der Insel Usedom geschaffen werden kann (bitte tabellarisch auflisten, was geändert werden muss, welche politische Ebene oder welche Verwaltungsebene dafür zuständig ist und aktueller Sachstand zu der notwendigen Änderung)? Mit der von der Landesregierung angestrebten Novelle des Kurortgesetzes soll erreicht werden, dass zukünftig auch einheitliche Erholungsgebiete anerkannt werden können. Die Einzelkriterien zur Anerkennung eines einheitlichen Erholungsgebietes werden hierzu noch festgelegt .