Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/893 7. Wahlperiode 14.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Personalsituation bei der Landespolizei und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Dienstposten innerhalb der Landespolizei waren zum Stichtag 30. Juni 2017 nicht besetzt? Zum 30. Juni 2017 waren in der Landespolizei insgesamt 205 Dienstposten nicht besetzt, davon 164 im Bereich des Polizeivollzuges. Die Zahl der freien Dienstposten im Polizeivollzug reduziert sich nach Übernahme der Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes sowie weiterer Beamtinnen und Beamte aufgrund sonstiger Personalmaßnahmen in diesem Jahr. 2. Wie viele Fehltage durch Krankheit gab es bei Polizeibeamtinnen und -beamten in den Jahren 2014, 2015 und 2016? 2014 - 155.175 Fehltage mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Dazu kommen 5.872 Tage ohne AU. 2015 - 162.756 Fehltage mit AU. Dazu kommen 7.652 Tage ohne AU. 2016 - 169.961 Fehltage mit AU. Dazu kommen 8.149 Tage ohne AU. Drucksache 7/893 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie viele Fehltage durch Krankheit gab es bei Polizeibeamtinnen und -beamten im 1. Halbjahr 2017? 84.054 Fehltage mit AU. Dazu kommen 4.394 Tage ohne AU. 4. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte werden in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand wechseln? a) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet? b) Welche Maßnahmen sind geplant, um diese frei werdenden Stellen nachzubesetzen? In den Jahren 2017 bis 2021 werden voraussichtlich insgesamt 884 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in den Ruhestand treten. Zu a) und b) Folgende Maßnahmen zur Besetzung der frei werdenden Stellen sind geplant beziehungsweise laufen bereits: - erhebliche Erhöhung der Zahl der Einstellungen von Anwärterinnen und Anwärtern im Vorbereitungsdienst des Polizeivollzuges ab 2017 einschließlich der Intensivierung von Werbemaßnahmen für den Polizeiberuf, wie beispielsweise Werbung auf Polizeifahrzeugen , - Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten der Laufbahngruppe 1, ab dem 2. Einstiegsamt und der Laufbahngruppe 2, unterhalb des 2. Einstiegsamtes bis längstens zum 30. Juni 2018, - Dauerausschreibungen mit dem Ziel der Einstellung ehemaliger Polizistinnen und Polizisten aus der Europäischen Union sowie ehemaliger Feldjägerfeldwebel der Bundeswehr, - Stellenausschreibungen mit dem Ziel der Einstellung ehemaliger Polizistinnen und Polizisten, - Übernahme von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten aus anderen Bundesländern ohne Tauschpartner, soweit die abgebende Stelle dem zustimmt und - Einstellung von Spezialisten nach § 16 der Polizeilaufbahnverordnung.