Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. August 2017 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/902 7. Wahlperiode 23.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Weitere Fakten zur Metropolregion Stettin und ANTWORT der Landesregierung Die Landesregierung hat es sich zum Ziel gemacht, eine „Metropolregion Stettin“ in das Leben zu rufen. Im Zuge dieser länderübergreifenden Partnerschaft soll auch eine wirtschaftliche und kulturelle Verflechtung angestrebt und gefördert werden (Drucksache 7/414). In Drucksache 7/705 hieß es unter anderem zur künftigen Finanzierung: „Die finanziellen Aufwendungen der polnischen Seite sind der Landesregierung nicht bekannt. […] Für das Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen stehen insgesamt ca. 134 Millionen EUR EFRE-Mittel in der Förderperiode bis 2020 zur Verfügung.“ 1. Welche Gebiete umfasst die derzeitige Planung der Metropolregion Stettin? a) Wie viele polnische, deutsche und binationale Staatsbürger leben auf der jeweils polnischen und auf der deutschen Seite? b) Welche demografischen Entwicklungen sind in den vergangenen fünf Jahren erkennbar? Der Begriff „grenzüberschreitende Metropolregion Stettin (Szczecin)“ bezeichnet einen weit über das stark von den Pendlerverflechtungen dominierte nähere Umland Stettins hinausgehenden Raum, der unter anderem auf die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung bezogene Potenziale aufweist, die auf die räumliche Nähe zu Stettin zurückzuführen sind. Drucksache 7/902 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Grenzen der grenzüberschreitenden Metropolregion Stettin sind je nach funktionalen Zusammenhängen variabel und liegen innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Wojewodschaft Westpommern auf polnischer Seite, der Regionalen Planungsverbände Vorpommern und Mecklenburgische Seenplatte sowie der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim auf deutscher Seite. Zu a) Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern hat noch keine Daten zur Bevölkerungsfortschreibung für das Jahr 2016 veröffentlicht. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich daher auf den Stichtag 31.12.2015 (für deutsche Gebietskörperschaften Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011). Zum Stichtag 31.12.2015 lebten - in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen (Gebietskörperschaften der Regionalen Planungsverbände Vorpommern und Mecklenburgische Seenplatte) insgesamt 702.984 deutsche und 5.344 polnische Staatsangehörige1; - in den Landkreisen Uckermark und Barnim insgesamt 298.425 Menschen2; - in der Wojewodschaft Westpommern insgesamt 1.710.500 Menschen3. 1 Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern; Angaben zu den Anteilen binationaler Staatsbürger liegen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern nicht vor. 2 Angaben des Statistischen Amtes Berlin-Brandenburg; Angaben zu den Anteilen deutscher, polnischer und binationaler Staatsbürger liegen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern nicht vor. 3 Angaben des Statistischen Amtes in Stettin; Angaben zu den Anteilen deutscher, polnischer und binationaler Staatsbürger liegen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern nicht vor. Zu b) Die Gesamtbetrachtung der demografischen Entwicklung der Region zeigt schrumpfende oder stagnierende Teilräume neben solchen mit Einwohnerzuwächsen. Gemeinden und Städte mit rückläufigen Einwohnerzahlen finden sich überwiegend auf der deutschen Seite, während sich die Teilräume mit (leichten) Bevölkerungsgewinnen im polnischen Teil darstellen. Trotz unterschiedlicher Dynamik der Bevölkerungsentwicklung unterscheiden sich die wesentlichen Determinanten des demografischen Wandels kaum voneinander. Der Bevölkerungsrückgang beispielsweise ist auf beiden Seiten das Ergebnis niedriger Geburtenzahlen und ökonomisch motivierter Wanderungsverluste gegenüber geringen Zuwanderungszahlen. In Gemeinden im Umland der Städte Greifswald und Stralsund können aufgrund von Suburbanisierungsprozessen natürliche Bevölkerungsverluste durch Zuzüge kompensiert werden. In den Gemeinden im Umland der Städte Stettin, Stargard (Stargard Szczeciński) und Köslin (Koszalin) kommen zu den Wanderungsgewinnen natürliche Bevölkerungsgewinne. Abseits der Städte und ihrer Verflechtungsräume liegen die Wanderungsverluste über dem natürlichen Rückgang der Bevölkerung. Der Großteil der Migrationsverluste verteilt sich dabei auf die Altersgruppe der 18- bis 30-jährigen (überwiegend Hochqualifizierte und Frauen). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/902 3 In den zurückliegenden Jahren konnten besonders die Stettiner Umlandgemeinden wanderungsbedingte Einwohnerzuwächse verzeichnen, darunter Gemeinden im Amtsbereich Löcknitz- Penkun. Während der grenznahe Raum auf deutscher Seite einen Zuwachs polnischer Einwanderinnen und Einwanderer verzeichnet, ist die Zahl der grenzüberschreitenden Abwanderer auf die polnische Seite gering. Auf beiden Seiten der Grenze wird die Wanderungsbilanz überlagert von einer Verschiebung der Altersgruppenverteilung zulasten des Anteils an Erwerbsfähigen und der Erhöhung des Durchschnittsalters. Dieser Prozess wird an Tempo gewinnen, weil die höheren Altersgruppen immer stärker besetzt sind. Die schwachen Geburtsjahrgänge der 1990er-Jahre haben geringe Geburtenzahlen in Gegenwart und Zukunft zur Folge (gepaart mit erhöhtem Erstgeburtsalter). Insgesamt werden der Geburtenrückgang und die hohen Sterbeüberschüsse zu weiteren - wenn auch unterschiedlich ausgeprägten - Bevölkerungsverlusten auf beiden Seiten der Grenze führen. 2. Wie hoch ist das Interesse deutscher Staatsbürger, polnisch zu lernen, auf polnischer Seite in der Region zu arbeiten oder zu wohnen? Liegen der Landesregierung Studien oder Umfragen dazu vor? An den allgemeinbildenden Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden aufgrund des vorhandenen Interesses in der Grenzregion Angebote zum Erlernen der polnischen Sprache eingerichtet. Diese Angebote sind etabliert und stabil. So wird Polnisch im Bereich des ganztägigen Lernens und als zweite und dritte Fremdsprache an den Schulen vorgehalten. Angaben zum Interesse deutscher Staatsbürger, auf polnischer Seite in der Region zu arbeiten oder zu wohnen liegen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern nicht vor. 3. Welche bürokratischen Hürden muss jeweils ein polnischer und ein deutscher Staatsbürger überwinden, um auf der jeweils anderen Seite a) eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten? b) eine Staatsbürgerschaft annehmen zu können? c) Immobilien erwerben zu können? Zu a) Bürgerinnen und Bürger aus Polen und Deutschland unterliegen der für Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Freizügigkeit. Die Erteilung einer Arbeitsgenehmigung ist nicht erforderlich. Drucksache 7/902 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu b) Für polnische Staatsbürger gibt es keine Besonderheiten für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit . Es gelten die Regelungen, die für alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger gelten. Zu bürokratischen Hürden für deutsche Staatsangehörige, die eine polnische Staatsbürgerschaft annehmen wollen, liegen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern keine Angaben vor. Zu c) Für den Erwerb einer Immobilie in Deutschland durch eine ausländische Bürgerin oder einen ausländischen Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union gibt es im deutschen Recht keine beschränkenden Vorschriften mehr. Über die Rechtslage im EU-Mitgliedstaat Polen liegen der Landesregierung Mecklenburg- Vorpommern keine abschließenden Erkenntnisse vor. Mit dem Beitritt zur Europäischen Union am 01.05.2004 waren in Polen bestehende Beschränkungen beim Immobilienerwerb durch EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer außer Kraft zu setzen. Gemäß Anhang XII, Ziffer 4 zu Artikel 24 der Akte über den Beitritt unter anderem der Republik Polen zur Europäischen Union (Amtsblatt (ABl.) L 236 vom 23.09.2003, Seite (S.) 875) durfte Polen aber für einen Übergangszeitraum die Vorschriften über den Erwerb von Zweitwohnsitzen sowie über den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen und Wäldern des Gesetzes vom 24.03.1920 über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer beibehalten. Diese Übergangszeit ist zwischenzeitlich abgelaufen. Ob Polen die Beschränkungen tatsächlich außer Kraft gesetzt hat, ist der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern nicht bekannt. 4. Wie entwickelte sich das reale BIP-Wachstum in der Woiwodschaft Westpommern und das in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen zehn Jahren (bitte auflisten nach Jahr, Region und realem BIP-Wachstum)? Wie entwickelte sich die durchschnittliche prozentuale Arbeitslosenzahl in der Woiwodschaft Westpommern und in Mecklenburg- Vorpommern in den vergangenen zehn Jahren? Die Entwicklungen stellen sich wie folgt dar: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/902 5 Reale Veränderungsrate der Bruttoinlandsprodukte in der Wojewodschaft Westpommern und in Mecklenburg-Vorpommern 2007 - 2016 Jahr Veränderungen in den Regionen zum Vorjahr in Prozent Wojewodschaft Westpommern Mecklenburg-Vorpommern 2007 9,2 4,4 2008 9,7 1,6 2009 3,9 -0,7 2010 4,0 -0,2 2011 6,4 1,9 2012 3,9 -0,4 2013 1,1 0,1 2014 3,7 0,9 2015 5,7 1,0 2016 k. A. 1,3 Quellen: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, 5. April 2017, und Statistische Basisdaten Polen und Westpommern k. A. = keine Angaben Durchschnittliche prozentuale Arbeitslosenzahl in der Wojewodschaft Westpommern 2007 - 2016 Jahr Arbeitslosenquote in Prozent Anzahl Arbeitslose insgesamt Veränderung der Arbeitslosenzahl zum Vorjahr in Prozent 2007 16,4 103.214 - 2008 13,3 82.520 -20,1 2009 17,1 105.905 28,3 2010 17,8 109.964 3,8 2011 17,6 108.904 -1,0 2012 18,2 112.521 3,3 2013 18,0 111.063 -1,3 2014 15,5 94.465 -14,9 2015 13,1 79.393 -16,0 2016 11,0 65.842 -17,1 Quelle: Statistisches Amt in Stettin. Drucksache 7/902 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Durchschnittliche prozentuale Arbeitslosenzahl in Mecklenburg-Vorpommern 2007 - 2016: Jahr Arbeitslosenquote in Prozent Anzahl Arbeitslose insgesamt Veränderung der Arbeitslosenzahl zum Vorjahr in Prozent 2007 16,5 145.692 - 2008 14,1 124.033 -14,9 2009 13,5 117.961 -4,9 2010 12,7 109.865 -6,9 2011 12,5 107.543 -2,1 2012 12,0 101.893 -5,3 2013 11,7 98.952 -2,9 2014 11,2 93.067 -5,9 2015 10,4 86.095 -7,5 2016 9,7 80.389 -6,6 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und Statistik-Portal Statista.com. 5. Welche Arten der Steuern gibt es auf polnischer Seite? a) Wie ist das Steuerniveau im Vergleich zur deutschen Seite allgemein? b) Gibt es spezielle Steuern für deutsche Unternehmen, mit denen polnische Unternehmen nicht belastet werden? c) Wie hoch sind die Gewerbe-, Körperschaft-, Grund-, Lohn- und Einkommensteuer auf polnischer Seite? Nach Kenntnis der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern gibt es in Polen die Einkommensteuer (PIT), die Körperschaftsteuer (CIT), die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Steuer auf zivilrechtliche Transaktionen, die Forststeuer, die Landwirtschaftsteuer und die Grundsteuer als direkte Steuern sowie die Umsatzsteuer (VAT), Verbrauchsteuern und Steuern auf das Glückspiel als indirekte Steuern. Zu a) Laut der Broschüre des Bundesministeriums der Finanzen „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich“ beträgt die Steuerquote (Steuern im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt ) in Deutschland 22,9 % und in Polen 19,9 %. Zu b) Der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern sind spezielle Steuern für deutsche Unternehmen, mit denen polnische Unternehmen nicht belastet werden, nicht bekannt. Mit dem Recht der Europäischen Union wären solche Steuern auch nicht vereinbar. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/902 7 Zu c) Nach Kenntnis der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern gelten in Polen derzeit folgende Steuersätze: - Körperschaftsteuer (CIT): 19 %, seit 01.01.2017 gilt ein ermäßigter Steuersatz von 15 % für die kleinen Unternehmen mit dem Warenverkauf im Wert bis 1,2 Millionen Euro; - Grundsteuer: 0,11 bis 5,2 Euro je Quadratmeter (m²) in Abhängigkeit von der Nutzungsart des Grundstücks; - Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer (PIT): 18 % und 32 % (Regelbesteuerung) sowie 19 % (Pauschalbesteuerung). Eine Gewerbesteuer gibt es auf polnischer Seite nicht. 6. Wie hoch sind Tarif- und Mindestlöhne für die verschiedenen Berufsgruppen auf polnischer Seite? Nach Kenntnis der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern gibt es in Polen keine Festlegungen zu Tariflöhnen in Tarifverträgen. Der monatliche gesetzliche Mindestlohn in Polen beträgt aktuell 2.000,00 PLN (Polnische Zloty) brutto. Die Angabe gilt branchenweit. 7. Welche deutsch-polnischen Vereine und Institutionen gibt es in der geplanten Metropolregion Stettin? Der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern sind folgende, in der geplanten grenzüberschreitenden Metropolregion Stettin agierende deutsch-polnischen Vereine und Institutionen bekannt: - Kommunalgemeinschaft Pomerania e. V. in Löcknitz; - Deutsch-Polnische Gesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Ueckermünde; - Deutsch-Polnische Gesellschaft Vorpommern e. V. in Greifswald; - Bürgernetzwerk für die Metropolregion Stettin e. V. in Wolgast; - HOP Transnationales Netzwerk Odermündung e. V. in Wolgast; - Deutsch-Polnischer Verein für Kultur und Integration e. V. in Pasewalk; - Jugendbegegnungs- und Bildungsstätte Golm in Kamminke; - Verein Nowa Amerika e. V. in Schwedt; - Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie Mecklenburg- Vorpommern e. V. in Waren mit Büro zum Projekt „perspektywa - Vom Grenzraum zum Begegnungsraum“ in Löcknitz; - polenmARkT e. V. in Greifwald; - Deutsch-Polnisches Kulturforum Odermündung e. V. in Usedom; Drucksache 7/902 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 - Deutsch-Polnisches Frauen-Forum e. V. in Zinnowitz; - Institut für interkulturellen Dialog e. V. in Ramin; - Deutsch-Polnisches Jugendwerk in Potsdam; - Deutsch-Polnisches Akkordeonorchester an der Kreismusikschule Wolgast-Anklam; - Książnica Pomorska im. Stanisława Staszica w Szczecinie (Pommersche Bibliothek „Stanisław Staszic“ in Stettin); - Stowarzyszenie Czas Przestrzeń Tożsamość (Verein Zeit - Raum - Identität in Stettin). 8. Wie viele Personen aus Deutschland und speziell aus Mecklenburg- Vorpommern studierten in den vergangenen fünf Jahren an Stettiner Universitäten oder anderen Hochschulen der geplanten Metropolregion auf polnischer Seite (bitte auflisten nach Semester, Anzahl an Deutschen insgesamt, Anzahl an Studenten aus Mecklenburg- Vorpommern)? a) Wie viele Studenten der Universität Greifswald oder anderen deutschen Hochschulen in der geplanten Metropolregion nahmen in den vergangenen fünf Jahren an einem Austauschprogramm mit Stettiner Universitäten oder anderen Hochschulen in der geplanten Metropolregion teil? b) Wie verhält es sich umgekehrt mit polnischen Staatsbürgern in deutschen Universitäten und Hochschulen in der geplanten Metropolregion ? Die Erhebung von Daten zu deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die im Ausland studieren, ist nicht Gegenstand der Amtlichen Statistik Mecklenburg-Vorpommern. Der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern liegen daher keine Angaben zur Anzahl von Studierenden aus Deutschland und speziell Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen fünf Jahren an Stettiner Universitäten oder anderen Hochschulen der geplanten Metropolregion auf polnischer Seite vor. Zu a) und b) Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Zwei Studierende der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald haben in den vergangenen fünf Jahren ein Studium in Stettin absolviert. 15 polnische Studierende aus der Metropolregion Stettin haben in diesem Zeitraum in Greifswald studiert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/902 9 Hochschule Neubrandenburg Von der Hochschule Neubrandenburg nahmen in den vergangenen fünf Jahren keine Studierenden an einem Austausch an der Universität in Stettin oder in der Metropolregion Stettin teil. Zwei Studierende aus Stettin und Umgebung sind nach einem Erasmus-Semester an der Hochschule Neubrandenburg derzeit in einem Masterstudiengang an der Hochschule Neubrandenburg eingeschrieben. Zwei weitere Studierende aus der Region Stettin haben innerhalb der vergangenen fünf Jahre einen Bachelorabschluss an der Hochschule Neubrandenburg erworben. Hochschule Stralsund Zwei Studierende der Hochschule Stralsund haben in den vergangenen fünf Jahren im Rahmen eines Austauschprogramms an einer Universität in Stettin ihr Auslandssemester absolviert. Im akademischen Jahr 2017/2018 wird ein Studierender der Hochschule Stralsund nach Stettin gehen. Anzahl von polnischen Studierenden an Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitvergleich: Hochschule WS 2016- 2017 WS 2015- 2016 WS 2014- 2015 WS 2013- 2014 WS 2012- 2013 WS 2011- 2012 Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald 56 45 45 57 55 66 Hochschule Neubrandenburg 4 5 4 3 2 1 Hochschule Stralsund 9 11 15 11 8 16 Hochschulen insgesamt 69 61 64 71 65 83 WS = Wintersemester 9. Welche gemeinsamen Schulprojekte gibt es bisher zwischen Polen und Deutschland auf dem Gebiet der geplanten Metropolregion? Die Schulen in der Grenzregion pflegen einen regen Schüler- und Lehreraustausch. Der Begleitausschuss zur Durchführung des Kooperationsprogramms Interreg V A Mecklenburg- Vorpommern/Brandenburg/Polen in der Förderperiode 2014-2020 hat auf seiner Sitzung am 23.05.2017 in Löcknitz das Projekt „Nachbarspracherwerb von der Kita bis zum Schulabschluss - der Schlüssel zur Kommunikation in der Euroregion Pomerania“ bestätigt. Drucksache 7/902 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 10. Wie hoch ist in etwa das Verhältnis der deutschen und der polnischen Einzahlungen zur gesamten Finanzmasse für das „Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/ Polen“? Von den EU-Mitgliedstaaten Deutschland und Polen zugewiesenen EU-Mitteln beträgt der Beitrag Mecklenburg-Vorpommerns an der gesamten Finanzmasse für das Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen circa 60 Millionen Euro, der Beitrag Brandenburgs circa 29 Millionen Euro und der Beitrag Polens circa 45 Millionen Euro.