Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/903 7. Wahlperiode 22.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Schutz der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) und ANTWORT der Landesregierung In der Vergangenheit zeigte sich weltweit, dass immer wieder Polizeischulen Opfer von Anschlägen durch islamistischen Terror wurden. Zum Beispiel in Pakistan 2009 und 2016 sowie ein Anschlag auf eine Polizeischule im Irak 2010. (Siehe: http://www.zeit.de/politik/2016-10/pakistan-baluchistan-polizeischule -ueberfall Abgerufen am: 27.07.2017) 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass die FHöVPR möglicherweise ein geplantes Anschlagsziel für islamistische Gefährder ist? Der Landesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse über die Planung oder Vorbereitung von Anschlägen gegen die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) in Güstrow vor, die auf ein erhöhtes Risiko hinweisen. Drucksache 7/903 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie wird das Gelände der FHöVPR derzeit gegen unberechtigten Zutritt gesichert? Die FHöVPR hat den Charakter einer öffentlich zugänglichen Einrichtung des Landes und soll daher nicht nur für Auszubildende, Studierende sowie das Lehr- und Verwaltungspersonal, sondern auch für eine Vielzahl anderer Gäste offen sein. Dementsprechend ist das Gelände baulich nicht gegen unberechtigten Zutritt gesichert. 3. Welche Sofortmaßnahmen erwägt die Landesregierung, um die Polizeischüler und Studenten der FHöVPR zu schützen? Der Fachbereich Polizei der FHöVPR hat im Zuge der neuen Konzeption „Lebensbedrohliche Einsatzlagen“ ein Aus- und Fortbildungskonzept erarbeitet. Ziel des Konzeptes ist es, die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern auf außergewöhnliche Einsatzanlässe vorzubereiten. Darüber hinaus wird gegenwärtig ein Maßnahmeplan für die FHöVPR erarbeitet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 1 verwiesen. 4. Welche langfristigen Maßnahmen zum Schutze des in Frage 3 genannten Personenkreises plant die Landesregierung? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Welche Sicherungsmaßnahmen für Waffen und Munition gibt es auf dem Gelände der FHöVPR? Auf dem Gelände der FHöVPR befindet sich eine baulich und technisch nach den sicherheitstechnischen Vorgaben des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern gesicherte Waffenkammer, in der Waffen und Munition gelagert werden.