Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/908 7. Wahlperiode 21.08.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Umsetzung der Landeskonzeption für den Übergang von der Schule in den Beruf und ANTWORT der Landesregierung Am 26. Mai 2014 hat das Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommern unter maßgeblicher Führung und Mitwirkung der Landesregierung das „Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf“ verabschiedet. Diese Kleine Anfrage versteht sich als Fortschreibung und Ergänzung der Drucksache 6/4220. 1. Welches Fachressort ist federführend bei der Umsetzung des Landeskonzeptes für den Übergang von der Schule in den Beruf? Wenn mehrere Ministerien zuständig sind und keines die Federführung übertragen bekommen hat, wie erfolgt dann die Koordination und Entscheidungsfindung, nachdem die Landesregierung die Einrichtung einer Koordinierungsstelle bis September 2015 nicht für notwendig erachtet hatte? Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 b) der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/4220 verwiesen. Drucksache 7/908 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wann und mit welchem Ergebnis hat sich das Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommern seit dem 6. Juli 2015 mit der Umsetzung der Landeskonzeption befasst? Die Landesregierung hat gemeinsam mit ihren Partnern am 18. April 2016 eine Bilanz des Bündnisses für Arbeit in der Wahlperiode 2011 bis 2016 gezogen. Positive Würdigung erfuhr in diesem Zusammenhang auch die Zusammenarbeit der Bündnispartner im Arbeitsfeld Schule- Beruf. Als erfolgreiche Maßnahme wurde explizit die begonnene Umsetzung des Landeskonzeptes Schule-Beruf benannt. 3. Mit welcher Begründung verzichtet die Landesregierung möglicherweise weiterhin auf eine wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung des Landeskonzeptes? Es wird auf die Beantwortung der Fragen 9, a) und b) der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/4220 verwiesen. 4. Welches Ergebnis brachten die geplanten jährlichen Monitorings der an der Umsetzung des Landeskonzeptes beteiligten Partner und welche Korrekturen wurden ab welchem Zeitpunkt aufgrund des jeweiligen Monitorings vorgenommen? Das jährliche Monitoring der Maßnahmen im Übergangsbereich erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung in jeweils eigener Zuständigkeit. Die gemeinsame Datenanalyse sowie der Austausch über den Umsetzungsstand finden im Rahmen der Arbeitsgruppe „Landeskonzept Schule-Beruf“ statt. Es handelt sich dabei um einen fortlaufenden Prozess der Dimensionierung und Ausrichtung der Maßnahmen. 5. Wo wurden die Monitorings veröffentlicht? Wenn sie nicht veröffentlicht wurden, warum nicht? Das jährliche Monitoring stellt eine interne Arbeitsgrundlage dar. Eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/908 3 6. Erfüllt das jeweils durchgeführte Monitoring die Anforderungen an die von der EU geforderte Evaluierung von ESF-Maßnahmen und deren Veröffentlichung? Wenn dies nicht der Fall ist, warum nicht? Es handelt sich bei dem jährlichen Monitoring um eine interne Arbeitsgrundlage, nicht um eine Bewertung gemäß Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. 7. Welche Aussagen trifft die jüngste Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit für Mecklenburg-Vorpommern aktuell und bis zu welchem Zeithorizont? Welche Maßnahmen will die Landesregierung bis wann einleiten, um diesen Engpässen entgegenzuwirken? Laut Bundesagentur für Arbeit kann trotz stark gestiegener Vakanzzeit bei der Besetzung offener Stellen und einer knapper gewordenen Arbeitslosen/Stellen-Relation von einem flächendeckenden Fachkräftemangel in Deutschland nicht ausgegangen werden. In folgenden Berufsgruppen ist jedoch nach der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit (Stand Juni 2017) bundesweit ein Fachkräftemangel erkennbar: - Ingenieurinnen und Ingenieure Metallbau und Schweißtechnik (Expertinnen und Experten), - Ingenieurinnen und Ingenieure Fahrzeug-, Luft- und Raumfahrttechnik (Expertinnen und Experten), - Fachkräfte und Spezialistinnen und Spezialisten Mechatronik und Automatisierungstechnik, - Ingenieurinnen und Ingenieure Mechatronik und Automatisierungstechnik (Expertinnen und Experten), - Ingenieurinnen und Ingenieure Konstruktion und im Gerätebau, - Fachkräfte Energietechnik, - Spezialistinnen und Spezialisten Hoch- und Tiefbau, - Spezialistinnen und Spezialisten Aus- und Trockenbau, - Fachkräfte sowie Spezialistinnen und Spezialisten Klempnerei, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, - Expertinnen und Experten Softwareentwicklung und Programmierung, - Spezialistinnen und Spezialisten im technischen Eisenbahnbetrieb, - Fachkräfte zur Überwachung und Wartung der Eisenbahninfrastruktur, - Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer Eisenbahnverkehr, - Examinierte Fachkräfte sowie Spezialistinnen und Spezialisten in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Geburtshilfe und Rettungsdienst, - Humanmedizin (ohne Zahnmedizin), - Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, - Apothekerinnen und Apotheker, - Examinierte Fachkräfte sowie Spezialistinnen und Spezialisten der Altenpflege, - Friseurmeisterinnen und Friseurmeister, - Fachkräfte und Meister Orthopädie-, Rehatechnik und Hörgeräteakustik, - Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer. Drucksache 7/908 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Bei folgenden der oben genannten Berufsgruppen besteht laut Bundesagentur für Arbeit derzeit in Mecklenburg-Vorpommern ein Engpass: - Ingenieurinnen und Ingenieure Mechatronik und Automatisierungstechnik (Expertinnen und Experten), - Fachkräfte Energietechnik, - Fachkräfte sowie Spezialistinnen und Spezialisten Klempnerei, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, - Examinierte Fachkräfte sowie Spezialistinnen und Spezialisten der Altenpflege, - Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Darüber hinaus liegen Anzeichen für einen Engpass bei den Fachkräften sowie Spezialistinnen und Spezialisten in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Geburtshilfe und im Rettungsdienst vor. Für einige Berufe kann wegen zu geringer Fallzahlen keine Angabe für das Bundesland gemacht werden. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs zählt zu den Kernaufgaben des Fachkräftebündnisses für Mecklenburg-Vorpommern. 8. Wie viele „hoch Qualifizierte“ (bis 2017 ca. 28.000, siehe Landeskonzept ) werden in M-V bis zum Jahr 2020 aus dem Arbeitsleben ausscheiden, welchen Ersatzbedarf prognostiziert die Landesregierung auf welcher Grundlage? Welche Maßnahmen will die Landesregierung bis wann einleiten, um diesem Bedarf Rechnung zu tragen? Die Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit wies am Stichtag 31.12.2016 folgende Angaben zu den Altersanteilen der Spezialistinnen und Spezialisten sowie der Expertinnen und Experten am Arbeitsmarkt des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus (Prozentzahlen gerundet): Alter Insgesamt Darunter: Spezialistin/Spezialist Darunter: Expertin/Experte Insgesamt 554.480 57.263 61.690 60 Jahre 13.200 1.445 1.795 61 Jahre 12.213 1.406 1.693 62 Jahre 10.561 1.216 1.380 63 Jahre 5.426 755 894 64 Jahre 2.864 473 575 65 Jahre und älter 3.658 441 989 Summe: 60 Jahre und älter 47.922 5.736 7.326 Anteil 60 Jahre und älter an Insgesamt in Prozent 8,6 10,0 11,9 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service Nordost. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/908 5 Zu den Spezialistinnen und Spezialisten gehören dabei die beruflichen Tätigkeiten, bei denen üblicherweise eine Meister- oder Technikerausbildung beziehungsweise ein gleichwertiger Fachschul- oder Hochschulabschluss vorausgesetzt wird. Tätigkeiten mit sehr hohem Komplexitätsgrad, die typischerweise einen Hochschulabschluss (Master, Diplom, Staatsexamen) voraussetzen, gehören zum Anforderungsniveau der Expertinnen und Experten. Da nicht bekannt ist, wann die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer individuell in den Ruhestand eintreten, kann lediglich eine grobe Einschätzung vorgenommen werden, die darauf basiert, dass bis zum Ende des Jahres 2020 der allergrößte Teil der zur Zeit mindestens 62 Jahre alten Spezialistinnen und Spezialisten sowie Expertinnen und Experten ausscheiden wird. Hinzu kommen noch vorgezogene Renteneintritte, sodass bis Ende 2020 von mindestens circa 7.000 Spezialistinnen und Spezialisten sowie Expertinnen und Experten auszugehen ist, die ihre Erwerbstätigkeit beenden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verweisen.