Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Dezember 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/91 7. Wahlperiode 20.12.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Höhe der Bezüge der Vorstände der Universitätsmedizin Rostock und Greifswald und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Eine Veröffentlichung individueller Bezüge der Vorstandsmitglieder durch die Landesregierung stellt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes dar. Insofern bedarf es für die Beantwortung der Fragen 1 und 2 durch die Landesregierung entweder einer gesetzlichen Grundlage für den Eingriff in das Grundrecht oder eines Einverständnisses der Grundrechtsträger. Das am 25. April 2016 durch den Gesetzgeber beschlossene Bezüge-Offenlegungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern wird erst mit Ablauf des Geschäftsjahres 2017 als gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung der Vorstands-Bezüge der Universitätsmedizin in unserem Land wirksam, siehe § 4 Satz 1 des Bezüge-Offenlegungsgesetzes. Daher hat die Landesregierung die Vorstandsmitglieder der Universitätsmedizin Rostock und Greifswald um ihr Einverständnis zur Veröffentlichung der im vergangenen Geschäftsjahr gezahlten Bezüge im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage gefragt. Alle Vorstandsmitglieder haben das Einverständnis erteilt. Zur Bewertung der Angemessenheit der Höhe der Vorstandsbezüge weist die Landesregierung auf folgende Aspekte besonders hin: Die branchenspezifische Marktlage für hochqualifizierte, erfahrene Führungskräfte im Krankenhaus-Management und in der Hochleistungsmedizin ist angespannt. Drucksache 7/91 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die hiesige Universitätsmedizin steht hierbei durch den besonderen Aufgabenverbund von Forschung, Lehre und Krankenversorgung branchenmäßig in unmittelbarer Konkurrenz zu den 32 anderen deutschen Universitätsklinika. Insofern wird auf die in der Praxis marktübliche Vorstandsvergütung an Universitätsklinika verwiesen, wie beispielsweise auf die veröffentlichten Bezüge der Vorstände der umliegenden Universitätsklinika Eppendorf, Schleswig- Holstein, Charité oder auch in Nordrhein-Westfalen. Die Vorstandsvergütung orientiert sich zudem an der erheblichen Gesamt-Verantwortung für die Gesundheit und das Leben der Patientinnen und Patienten sowie die Leitungsaufgabe für die mit jeweils circa 4.000 Beschäftigten zu den größten Arbeitgebern der Region zählenden Einrichtungen. 1. Wie hoch sind die Bezüge der Vorstandsmitglieder der Universitätsmedizin Greifswald (bitte die Beträge nach den einzelnen Vorständen ausweisen)? Die ausgezahlten Bezüge der Vorstandsmitglieder der Universitätsmedizin Greifswald im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr 2015 betragen für den Wissenschaftlichen Vorstand und Vorstandsvorsitzenden 116.666,69 Euro, für den Ärztlichen Vorstand 261.650,04 Euro, für den Kaufmännischen Vorstand (kommissarisch) 148.999,92 Euro und für den Pflegevorstand 94.250 Euro. 2. Wie hoch sind die Bezüge der Vorstandsmitglieder der Universitätsmedizin Rostock (bitte die Beträge nach den einzelnen Vorständen ausweisen)? Die ausgezahlten Bezüge der Vorstandsmitglieder der Universitätsmedizin Rostock im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr 2015 betragen für den Ärztlichen Vorstand und Vorstandsvorsitzenden 329.228,17 Euro, für den Wissenschaftlichen Vorstand (Nebenamt) 65.000 Euro, für den Kaufmännischen Vorstand 210.000 Euro und für den Pflegevorstand 90.000 Euro.