Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/913 7. Wahlperiode 15.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Förderung der Winstongolf GmbH und ANTWORT der Landesregierung Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 7/383) geht hervor, dass die Winstongolf GmbH 4.527.300,00 Euro Fördermittel erhielt. Die Golfanlage der GmbH liegt in Vorbeck, in der unmittelbaren Nähe von Schwerin. 1. Wann und wofür genau wurde das Geld aufgewendet? a) Welche konkreten Ergebnisse entstanden durch die Fördermittel? b) An welche Bedingungen war die Förderung geknüpft? Die Zahlung des Investitionszuschusses erfolgte aus Mitteln der Jahre 2009, 2010, 2011 und 2012. Mit den vom Land zur Verfügung gestellten Fördermitteln wurde die Anlage der Winstongolf GmbH (9-Loch-Kurzplatz und 18-Loch-Turnierplatz) um einen 18-Loch-Links-Platz erweitert. Bei Links-Plätzen handelt es sich um Golfplätze, die den ursprünglichen Plätzen in Großbritannien nachempfunden sind, auf denen der Golfsport begonnen hat. Neben der Errichtung des neuen 18-Loch-Links-Platzes umfasste das zu fördernde Projekt zudem die Umgestaltung des 9-Loch-Kurzplatzes und des 18-Loch-Turnier-Platzes. Damit verbunden war auch die Verlagerung der Golfschule und der Drivingrange. Aufgrund der Erweiterung der Golfanlage wurden darüber hinaus das Golfservicehaus mit Restaurant und die Rezeption in Form eines Anbaus sowie die Parkflächen ausgebaut. Drucksache 7/913 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu a) Durch die Fördermittel konnten 24 Dauerarbeitsplätze gesichert und 26 Dauerarbeitsplätze neu geschaffen werden. Zu b) Für eine Überwachungszeit von mindestens fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens müssen die Arbeitsplätze tatsächlich besetzt oder zumindest auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten werden. Ebenfalls müssen die geförderten Wirtschaftsgüter mindestens fünf Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der geförderten Betriebsstätte verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Wirtschaftsgüter ersetzt. 2. Welchen Nutzen hat die Förderung einer Golfanlage für die Allgemeinheit? 3. Welchen Nutzen hat die Förderung von stark exklusiven Klubgütern allgemein? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Mit der Förderung beabsichtigt die öffentliche Hand, die Entwicklung der sektoralen oder der räumlichen Wirtschaftsstruktur positiv zu beeinflussen, den Strukturwandel abzufedern und Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen oder zu erhalten. Darüber hinaus führt die Förderung - auch für eine Golfanlage - zu einem Anstieg der Bruttowertschöpfung, des Wirtschaftswachstums und der Steuereinnahmen. Neue, moderne und landschaftlich idyllisch gelegene Golfanlagen stellen für Golftouristen attraktive Reiseziele dar und tragen damit zu der Erhöhung der Attraktivität unserer Urlaubsregion bei. Gerade durch die steigende Zahl der Golfreisen in der Vor- und Nachsaison stellt der Golftourismus als saisonverlängernde Maßnahme einen wichtigen Wirtschafts- und Tourismusfaktor für Mecklenburg-Vorpommern dar. Da viele Plätze auch Hotelkapazitäten vorhalten, wurde eine Vielzahl von Arbeitsplätzen auf den Golfplätzen geschaffen. So haben sich in den vergangenen zehn Jahren die Übernachtungen der Golfer in Mecklenburg- Vorpommern verdoppelt. Im Jahr 2006 wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 260.000 Übernachtungen von Golfspielern gebucht; heute sind es etwa 550.000 Übernachtungen. Die Golfanlagen in Mecklenburg-Vorpommern sind für jedermann geöffnet und bespielbar und nicht wie in anderen Bundesländern nur den Golfclubs vorbehalten. Eine Förderung exklusiver Clubgüter ist daher nicht erfolgt.