Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/915 7. Wahlperiode 23.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Mögliche Schließung des Standortes der Pfanni GmbH in Stavenhagen und ANTWORT der Landesregierung Laut einem Bericht des Nordkuriers könnte es in Bälde aufgrund der Unternehmenspolitik des Mutterkonzerns Unilever zu einer Schließung des Werkes in Stavenhagen kommen (http://www.nordkurier.de/mecklenburgvorpommern /gewerkschaft-warnt-vor-aus-fuer-kartoffelveredler-pfanni- 3129439307.html). Aus der Drucksache 7/383 geht außerdem hervor, dass die Pfanni GmbH & Co. OHG Stavenhagen einmal 857,25 Euro und einmal 37.080,00 Euro Fördermittel erhielt. 1. Welche Gespräche wurden seitens der Landesregierung geführt, um eine Schließung des Standortes in Stavenhagen zu verhindern? Wer nahm an diesem Gespräch teil? Nach hiesigem Kenntnisstand laufen derzeit unternehmensinterne Untersuchungen des Mutterkonzerns Unilever zur Effizienz- und Profitabilitätssteigerung aller Produktionsstätten für Lebensmittel sowie der Logistik, darunter auch der Pfanni GmbH & Co. OHG Stavenhagen. Erste Ergebnisse dieser Prüfung werden bis Ende des Jahres 2017 erwartet. Es ist derzeit völlig offen, ob und inwieweit die Produktionsstätte in Stavenhagen von Lohnkürzungen, Personalabbau oder einer Standortschließung betroffen ist. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung bislang keine Gespräche geführt. Gleichwohl wird die weitere Entwicklung weiterhin aufmerksam begleitet und bei Bedarf entsprechend reagiert. Drucksache 7/915 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wofür wurden die oben genannten Fördermittel konkret aufgewendet? Welche weiteren Mittel des Landes, des Bundes, der EU oder der Kommunen wurden aufgewendet, um die Pfanni GmbH zu unterstützen oder Infrastruktur rundherum aufzubauen? Die Fördermittel in Höhe von 37.080,00 Euro wurden im Jahr 2007 im Rahmen der Technologieförderung für das Projekt „Entwicklung von Mini-Semmelknödeln gemischt und Mini-Kartoffelknödeln gefüllt“ bewilligt. Darüber hinaus hat das Unternehmen im Rahmen der Technologieförderung für ein weiteres Projekt im Jahr 2006 einen Zuschuss in Höhe von 103.170,00 Euro erhalten. Bei der angegebenen Fördersumme in Höhe von 857,25 Euro handelt es sich um eine klassische Bildungsscheck-Förderung nach der damals gültigen „Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen“ aus den Jahren 2012 und 2013 in der ESF-Förderperiode IV (ESF = Europäischer Sozialfonds). Darüber hinaus erhielt das Unternehmen in den Jahren 1992 und 1993 einen Zuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ - gewerbliche Förderung in Höhe von insgesamt 2.299.023,94 Euro. Durch die Investition konnte ein Anstieg der Produktionskapazität für Püree realisiert werden. Ferner haben das Unternehmen Pfanni GmbH & Co. OHG sowie die Vorgängerunternehmen im Zeitraum von 1991 bis 2008 fünf Investitionsvorhaben realisiert, die mit Fördermitteln in Höhe von 48,42 Millionen Euro unterstützt worden sind (davon 32,13 Millionen Euro aus EU-Mitteln und 16,3 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz). Insgesamt sind in Stavenhagen damit Investitionen in Höhe von 121,29 Millionen Euro realisiert worden. Die Zweckbindungsfristen sind weitgehend abgelaufen. 3. Beabsichtigt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, die Pfanni GmbH mit finanziellen Mitteln zu subventionieren, sollte sie ihren Standort weiter betreiben? Sollte die Pfanni GmbH & Co. OHG ihren Standort in Stavenhagen weiter betreiben, könnte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit das Unternehmen bei entsprechendem Bedarf in folgenden Bereichen unterstützen: Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wären Investitionen in Wirtschaftsgüter zur Diversifizierung der Tätigkeit in der vorhandenen Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist, förderfähig. Darüber hinaus käme bei Bedarf eine Förderung aus dem Bereich Forschung und Entwicklung in Betracht. Des Weiteren wären Qualifizierungsmaßnahmen, die von externen Bildungsträgern für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erbracht werden, förderfähig. Im Rahmen des Bürgschaftsprogramms des Landes Mecklenburg-Vorpommern könnte das Unternehmen gegebenenfalls durch die Besicherung von Krediten unterstützt werden.