Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/916 7. Wahlperiode 23.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Berechnung der Arbeitslosenquote II und ANTWORT der Landesregierung Folgende Fragen beziehen sich auf Personen mit Wohnsitz in Mecklenburg -Vorpommern. 1. Wie viele Personen sind vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2016 in den Ruhestand eingetreten (bitte auflisten nach Jahr und Anzahl)? a) Wie viele Personen sind vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2016 aus einer Beschäftigung heraus in den Ruhestand eingetreten (bitte auflisten nach Jahr und Anzahl)? b) Wie viele Personen sind vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2016 aus der Arbeitslosigkeit beziehungsweise aus dem Status eines ALG-II- Empfängers in den Ruhestand eingetreten (bitte auflisten nach Jahr und Anzahl)? Zu 1 und a) Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. In der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit werden keine Abgangsgründe wie der Eintritt in den Ruhestand abgebildet. Drucksache 7/916 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu b) Mit der gesetzlichen Regelung zur sukzessiven Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre sind ab 01.01.2012 die ersten Personen des Geburtsjahrgangs 1947 von dieser Anhebung betroffen. Die jährliche Zahl der Arbeitslosen, die aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Abgang an Arbeitslosen nach der Abgangsstruktur* Mecklenburg-Vorpommern (Datenstand und Gebietsstand Juli 2017) Abgangsgrund 2013 2014 2015 2016 Ausscheiden aus Erwerbsleben 2.233 2.892 2.823 2.557 Quelle: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit. * Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum führen. Entsprechende Daten für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende liegen der Landesregierung nicht vor. Die Bundesagentur für Arbeit bildet entsprechende Angaben in der Grundsicherung nicht ab. 2. Wie viele Personen fielen vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2016 aus der Arbeitslosenstatistik, weil sie in den Status eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eintraten (bitte auflisten nach Jahr, Anzahl und Anteil an Vollzeitbeschäftigten)? a) Wie viele dieser Personen arbeiteten nach Erhalt der Stelle weniger als 20 Stunden in der Woche (bitte auflisten nach Jahr, Anzahl und Anteil)? b) Wie hoch ist der Anteil an diesen Personen, die weniger als 1.000 Euro im Monat Bruttoarbeitsentgelt erhalten (bitte auflisten nach Jahr, Anzahl und Anteil)? Anzahl der Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern, die von 2013 bis 2016 jährlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben* Abgangsgrund 2013 2014 2015 2016 Aufnahme einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt insgesamt 77.081 74.569 70.255 64.455 davon unmittelbar nach Abgang sozialversicherungspflichtig beschäftigt 67.992 66.769 64.272 59.141 Quelle: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit. * Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum führen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/916 3 Zu a) und b) Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 3. Wie viele Personen fielen vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2016 aus dem Arbeitslosenstatus, weil sie erkrankt oder behindert und damit nicht mehr vermittelbar waren beziehungsweise noch sind (bitte auflisten nach Jahr und Anzahl)? In der nachfolgenden Übersicht ist die Zahl der arbeitslosen Personen in Mecklenburg- Vorpommern, die in den Jahren 2013 bis 2016 jährlich krankheitsbedingt als arbeitsunfähig gemeldet waren, dargestellt. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist dabei unerheblich. Im betrachteten Zeitraum können Personen auch mehrfach erfasst sein. Behinderte Menschen fallen nicht zwangsläufig aus der Arbeitsmarktstatistik. Maßgeblich ist das Kriterium, ob sie mindestens 15 Stunden auf dem Arbeitsmarkt tätig werden können. Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum führen. Abgangsgrund 2013 2014 2015 2016 Arbeitsunfähigkeit 59.162 57.594 54.405 53.134 Quelle: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit. 4. Wie viele Personen fielen vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2016 aus der Arbeitslosenstatistik, weil sie älter als 58 Jahre und länger als ein Jahr arbeitslos waren (bitte auflisten nach Jahr und Anzahl)? Die Bundesagentur für Arbeit weist in der Arbeitslosenstatistik verschiedene Abgangsgründe unter dem Punkt Sonderregelungen et al. (et al. = und andere) zusammen aus. Darunter fallen auch die Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -bezieher, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, wenn ihnen in diesem Zeitraum keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist (§ 53a Absatz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)). Die Anzahl der Personen, die unter diese Sonderregelungen jährlich von 2013 bis 2016 in Mecklenburg-Vorpommern gefallen sind, ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Eine weitere Differenzierung ist nicht möglich. Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum führen. Abgangsgrund 2013 2014 2015 2016 Sonderregelungen et al. 5.247 5.043 4.868 4.528 Quelle: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Drucksache 7/916 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Wie viele Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen bedürftig nach dem SGB II sind und deshalb Arbeitslosengeld II erhalten, wurden das Jahr über durchschnittlich vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2016 nicht als arbeitslos gezählt, weil das Kriterium der Beschäftigungslosigkeit nicht erfüllt war (bitte auflisten nach Jahr und durchschnittlicher Anzahl)? Die Ausübung einer oder mehrerer Erwerbstätigkeiten schließt Beschäftigungslosigkeit nach § 138 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) nicht aus, wenn deren Arbeitszeit - insgesamt - weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst. Personen mit einem Beschäftigungsverhältnis von weniger als 15 Wochenstunden werden also als arbeitslos gezählt, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Somit sind alle Personen, die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten, nicht arbeitslos. 6. Wie viele erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen, denen Arbeit nach § 10 SGB II nicht zumutbar ist, wurden wegen mangelnder Verfügbarkeit das Jahr über durchschnittlich vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2016 nicht als arbeitslos gezählt (bitte auflisten nach Jahr und durchschnittlicher Anzahl)? Nicht arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte am Arbeitsmarkt - Jahreswerte Jahresdurchschnitte 2013 bis 2016 Mecklenburg-Vorpommern Merkmale entsprechend der Anfrage 2013 2014 2015 2016 nicht arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte davon 22.956 28.718 27.643 26.872 in Erziehung, Haushalt, Pflege 6.899 6.468 6.186 6.015 in Arbeitsunfähigkeit 9.191 8.868 8.592 8.383 unbekannt/Sonstiges 4.626 4.334 4.530 4.737 Quelle: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit. 7. Wie viele Personen nahmen vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2016 den Status eines Soldaten, eines „Ein-Euro-Jobbers“, eines unbezahlt mithelfenden Familienangehörigen ohne andere Beschäftigung, eines Beamten oder anderer nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigter aus der Arbeitslosigkeit heraus ein (bitte auflisten nach Jahr, Status und Anzahl)? Anzahl der Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern, die von 2013 bis 2016 jährlich eine nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnahmen: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/916 5 Abgangsgrund 2013 2014 2015 2016 Aufnahme einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt insgesamt 77.081 74.569 70.255 64.455 davon nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt 9.089 7.800 5.983 5.314 Quelle: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Eine weitergehende Differenzierung nach den vorgegebenen Kriterien ist nicht möglich. 8. Wie viele Personen fielen das Jahr über durchschnittlich vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2016 aus der Arbeitslosenstatistik, weil sie „Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung“ (Drucksache 7/735) waren (bitte auflisten nach Jahr, Art der Maßnahme und durchschnittlicher Anzahl)? Teilnehmerinnen und Teilnehmer in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Mecklenburg-Vorpommern* Instrumente der Arbeitsmarktpolitik1) Teilnehmerbestand (Jahresdurchschnitt) 2013 2014 2015 2016 Aktivierung und berufliche Eingliederung, darunter 4.348 4.198 4.110 4.655 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 4.301 4.152 4.063 4.610 darunter bei einem Arbeitgeber 551 524 453 457 Probebeschäftigung behinderter Menschen 47 46 47 45 Berufswahl und Berufsausbildung, darunter 4.823 4.473 4.546 4.911 Berufseinstiegsbegleitung 1.001 1.127 1.464 1.969 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 1.043 1.006 27 141 Einstiegsqualifizierung 219 241 930 869 Ausbildungsbegleitende Hilfen 531 531 258 254 Außerbetriebliche Berufsausbildung 1.803 1.423 518 513 Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderter Menschen 167 141 1.228 1.054 Zuschuss für schwerbehinderte Menschen im Anschluss an Aus- und Weiterbildung 1 1 118 109 Ausbildungsbonus (Restabwicklung) 58 3 4 3 Berufliche Weiterbildung, darunter 5.626 5.662 5.426 4.806 Förderung der beruflichen Weiterbildung 4.953 5.321 5.014 4.376 allgemeine Maßnahmen zur Weiterbildung Rehabilitation 419 396 373 334 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 253 335 413 430 Qualifizierung während Kurzarbeit (Europäischer Sozialfonds) 1 7 - - Drucksache 7/916 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Instrumente der Arbeitsmarktpolitik1) Teilnehmerbestand (Jahresdurchschnitt ) 2013 2014 2015 2016 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, darunter 4.367 4.254 4.271 3.999 Förderung abhängiger Beschäftigung 3.425 3.310 3.425 3.289 Eingliederungszuschuss 2.404 2.570 2.642 2.319 Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Schwerbehinderte 295 261 284 250 Einstiegsgeld bei abhängiger sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit 350 315 325 382 Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) 190 164 26 223 Entgeltsicherung für Ältere (Restabwicklung) 185 - 148 116 Förderung der Selbständigkeit 942 945 847 710 Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 78 83 73 34 Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen 84 83 46 25 Gründungszuschuss 780 778 727 651 besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen, darunter 1.515 1.441 1.449 1.477 besondere Maßnahmen zur Weiterbildung 366 305 312 319 Eignungsabklärung/Berufsfindung 28 29 30 26 besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung 428 447 478 502 Einzelfallförderung 12 18 19 23 individuelle rehabilitationsspezifische Maßnahmen 615 562 526 508 unterstützte Beschäftigung 66 80 85 99 Beschäftigung schaffende Maßnahmen, darunter 7.688 6.838 4.830 4.129 Arbeitsgelegenheiten 5.833 5.536 4.536 3.734 Förderung von Arbeitsverhältnissen 227 253 294 192 Bundesprogramme Bürgerarbeit/Soziale Teilhabe 1.628 1.049 - 203 Freie Förderung/Sonstige Förderung, darunter 410 461 586 704 Freie Förderung SGB II 410 452 580 704 Europäischer Globalisierungsfonds - 9 6 - Summe der Instrumente 28.776 27.328 25.219 24.682 Quelle: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit. * Die regionale Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip. 1) Aufgrund von Datenrevisionen kommt es zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum. Methodischer Hinweis: Die Förderstatistik weist den Umfang von Förderungen beziehungsweise Teilnahmen von Personen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (§ 3 SGB III) und Leistungen zur Eingliederung (§ 16 SGB II) des Bundes nach. Es erfolgt eine Zählung von Förderfällen beziehungsweise Teilnahmen, nicht von Personen. Folglich wird eine Person, die mehrere Förderleistungen erhält, mehrfach gezählt.