Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/921 7. Wahlperiode 23.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Verschwundenes und übertragenes SED-Vermögen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Mit dem „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Parteien und andere politische Vereinigungen - Parteiengesetz - vom 21. Februar 1990 (GBl. I Nr.9 S. 66) der Deutschen Demokratischen Republik vom 31. Mai 1990“ wurden die Paragraphen 20 a und b in das Parteiengesetz eingefügt und damit das am 7. Oktober 1989 bestandene beziehungsweise seither an dessen Stelle getretene Vermögen der ehemaligen Parteien und Massenorganisationen (PMO) unter treuhänderische Verwaltung einer unabhängigen Kommission gestellt. Gemäß Einigungsvertrag, Anlage II, Kapitel II, Sachgebiet A, Abschnitt III, Ziffer 1 blieben diese Paragraphen in Kraft und die treuhänderische Verwaltung wurde auf die Treuhandanstalt (später: Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, BvS) übertragen. Diese sollte das Vermögen an die früher Berechtigten oder deren Rechtsnachfolger zurückführen. Soweit dies nicht möglich ist, ist das Vermögen zugunsten gemeinnütziger Zwecke, insbesondere der wirtschaftlichen Umstrukturierung im Beitrittsgebiet zu verwenden. Zur Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrages schlossen die Treuhandanstalt und die Länder 1994 eine Verwaltungsvereinbarung ab, in der Zweckbindung und Verteilungsschlüssel festgelegt wurden. Danach beträgt der Anteil Mecklenburg-Vorpommerns entsprechend der Einwohnerzahl (Stand 31.12.1991) 11,98 Prozent. Allerdings werden Vermögenswerte, die aufgrund besonderer Absprachen auf Kommunen übertragen wurden, auf die Länderquote angerechnet. Drucksache 7/921 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Dies betraf vor allem die Länder Thüringen und in noch größerem Umfang Mecklenburg- Vorpommern, da im Rahmen des Programms „Aufbau-Ost“ die Liegenschaften des ehemaligen Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes-Feriendienstes (FEDI) den Belegenheitskommunen für jeweils eine symbolische Deutsche Mark übertragen worden waren beziehungsweise im Fall der Veräußerung die Erlöse an die Kommunen ausgekehrt wurden. Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern erhielten hierdurch bereits einen Gesamtwert von circa 42,68 Millionen Euro. Nach dem Fall der Mauer und dem Zerfall des autoritären sozialistischen Regimes der sogenannten Deutschen Demokratischen Republik kam es zu juristischen und personellen Machtkämpfen um das nie der Öffentlichkeit rechenschaftspflichtig gewesene Vermögen der SED und verwandter Organisationen. Die aus SED-Kadern gegründete PDS und insbesondere ihr Parteivorsitzender Gregor Gysi kämpften dafür, dass das Geld- und Sachvermögen in möglichst hohem Maße der PDS zugesprochen wird. Letztendlich wurde der Großteil des Vermögens beschlagnahmt, aber kleinere Teile sind verschwunden oder wurden rechtmäßig der PDS übertragen (http://www.mdr.de/zeitreise/ddr/sed-vermoegen-100.html). 1. Wie groß war der Anteil des Geldvermögens der SED, verwandter Organisationen, anderer DDR-Parteien und DDR-Massenorganisationen , der dem Land Mecklenburg-Vorpommern zugesprochen wurde (bitte auflisten nach Organisation, Geldbetrag in Euro, Jahr)? Bis zum Jahr 1997 hat Mecklenburg-Vorpommern folgende Mittel aus dem PMO-Vermögen erhalten: Kunst- und Kulturförderung: 4,87 Millionen Euro, Forschungsförderung: 1,79 Millionen Euro, Gesellschaft für Investorenförderung: 3,06 Millionen Euro, Konsolidierungsfonds: 12,78 Millionen Euro, Denkmalpflege: 0,38 Millionen Euro. (Eine differenziertere Auflistung lässt sich nicht mehr erstellen.) Aufgrund der FEDI-Übertragungen war das Land zu diesem Zeitpunkt rechnerisch bereits „überzahlt“, da weitere Verwendungen des PMO-Vermögens beschlossen worden waren, die den auf die Länder aufzuteilenden Betrag schmälerten. So erfolgte zum Beispiel aufgrund des Altschuldenregelungsgesetzes vom 06.03.1997 aus dem PMO-Vermögen eine Einmalzahlung von 300 Millionen Deutsche Mark (153,4 Millionen Euro) sowie im Zeitraum von 1997 bis 2004 jährliche Zahlungen von 6,25 Millionen Deutsche Mark (3,2 Millionen Euro). Mecklenburg-Vorpommern hat daher keine weiteren Mittel aus dem PMO-Vermögen in Anspruch genommen, sondern versucht, den Negativsaldo auszugleichen, der zum Zeitpunkt einer Schlussabrechnung auszugleichen wäre. Dieser betrug laut Bericht der BvS zum 31.12.2016 noch 5.725.428,12 Euro. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/921 3 2. Was geschah mit den privaten Immobilien und privaten Geldvermögen hochrangiger SED-Funktionäre, Geheimdienstmitarbeiter, NVA-Offiziere und anderer Profiteure des sozialistischen Regimes nach der Wende in Mecklenburg-Vorpommern? Kam es zu Übertragungen an das Land Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Immobilien, Höhe des aktuellen Immobilienwertes und Höhe der Geldvermögen)? Privates Vermögen steht grundsätzlich unter dem Schutz des Artikels 14 Grundgesetz. Soweit es nicht redlich erworben war, ist es möglicherweise entsprechend der Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen an die rechtmäßigen Eigentümer restituiert worden. Zu Übertragungen an das Land Mecklenburg-Vorpommern kam es nicht. 3. Wie groß war der Anteil des Geldvermögens der SED, verwandter Organisationen, anderer DDR-Parteien und DDR-Massenorganisationen , der der PDS zugesprochen wurde (bitte auflisten nach Organisation, Geldbetrag in Euro, Jahr)? 4. Welche ehemaligen Betriebe, Großanlagen, Kunstgegenstände, Grundstücke und Immobilien der SED, verwandter Organisationen, anderer DDR-Parteien und DDR-Massenorganisationen in Mecklenburg- Vorpommern wurden der PDS nach der Wende zugesprochen? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Hierzu wurde am 18. Juli 1995 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen (AZ.): OVG 3B 22.93) zwischen der PDS und der BvS ein Vergleich geschlossen (https://archiv 2017.die-linke.de/fileadmin/download/finanzen/950718_vergleich_altvermoegen_pds.pdf). Weitere Übertragungen sind der Landesregierung nicht bekannt. 5. Wie hoch schätzt die Landesregierung das gesamte verschwundene SED-Geldvermögen ein? Wie hoch schätzt die Landesregierung den Anteil ein, der dem Land Mecklenburg-Vorpommern zustehen würde? Ob und wenn ja in welcher Höhe weiteres Vermögen „verschwunden“ ist, vermag die Landesregierung nicht zu beurteilen. Der Anteil wäre gemäß der Verwaltungsvereinbarung 11.98 Prozent.