Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/924 7. Wahlperiode 24.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Förderung des Nestlé Konzerns und ANTWORT der Landesregierung Nach Angaben der Drucksache 7/383 erhielt die Nestlé Deutschland AG Fördermittel in Höhe von 20.070.000,00 Euro und die Nestlé WCO GmbH Fördermittel in Höhe von 420,00 Euro. 1. Wann wurden welche konkreten Maßnahmen mit den beiden Fördermittelvergaben geplant? Wer war seitens des Landes für die Vergabe, Verhandlung und Planung zuständig? Das Vorhaben zur Errichtung einer Produktionsstätte für die Herstellung von Nescafé Dolce Gusto Kapseln in Schwerin startete am 1. März 2012; mit Datum vom 17. Dezember 2012 erhielt die Nestlé Deutschland AG den Zuwendungsbescheid über die Förderung in Höhe von 20.070.000,00 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “. Bewilligungsstelle war das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Bei der Förderung in Höhe von 420,00 Euro an die Nestlé WCO GmbH handelt es sich um eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mit einem sogenannten Bildungsscheck im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung der Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten und Unternehmen an den Wandel“. Der Zuwendungsbescheid datiert vom 7. März 2014. Drucksache 7/924 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Mit diesem Bildungsscheck wurde die Ausbildung von Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern des Unternehmens zu „Ausbildern“ gefördert. Mit dem Erwerb des sogenannten ADA-Scheins sind Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter und damit die Unternehmen berechtigt, Auszubildende zu betreuen und auszubilden . Der Zuwendungsbescheid wurde ebenfalls durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern ausgereicht. 2. An welche Bedingungen waren die Fördermittelvergaben geknüpft? Für Förderungen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ müssen für eine Überwachungszeit von mindestens fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens die Arbeitsplätze tatsächlich besetzt oder zumindest auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten werden. Ebenfalls müssen die geförderten Wirtschaftsgüter mindestens fünf Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der geförderten Betriebsstätte verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Wirtschaftsgüter ersetzt. Bedingungen für das Einlösen der Bildungsschecks sind unter anderem, dass der Gesamtbetrag für die Ausbildung bezahlt wurde und die oder der Ausgebildete am Lehrgang teilgenommen hat. Dies wird auf dem Bildungsscheck vom Antragsteller, der oder dem Ausgebildeten und dem Bildungsdienstleister bestätigt. 3. Welche konkreten Ergebnisse wurden bisher erreicht? Durch die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ konnten bisher (Stand: September 2016) 324 Dauerarbeitsplätze neu geschaffen werden. Durch die Förderung im Rahmen des Bildungsschecks wurde die Ausbildung von Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern des Unternehmens zu „Ausbildern“ ermöglicht.