Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. September 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/925 7. Wahlperiode 05.09.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Förderung einer Privatperson und ANTWORT der Landesregierung Nach Angaben der Drucksache 7/383 erhielt Helmuth Freiherr von Maltzahn Fördermittel in Höhe von einmal 500 Euro und einmal von 5.169.500 Euro. Helmuth Freiherr von Maltzahn ist Mitglied der CDU- Fraktion des Kreistages Mecklenburgische Seenplatte und Inhaber des Schlosses und Guts Ulrichshusen. 1. Wann und zu welchem Zweck wurden die Fördermittel an Helmuth Freiherr von Maltzahn vergeben? a) Welche konkreten Maßnahmen wurden mit diesen Fördermitteln bezuschusst? b) Welche weiteren Fördermittel des Landes flossen seit der Wende in das Schloss bzw. die Gutsanlage Ulrichshusen oder Herrn Helmuth Freiherr von Maltzahn? Zu 1 und a) Zur Förderung in Höhe von 500,00 Euro Hierbei handelt es sich um eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für einen sogenannten Bildungsscheck im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung der Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten und Unternehmen an den Wandel“, die mit Zuwendungsbescheid vom 07.12.2010 gewährt wurde. Drucksache 7/925 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der Bildungsscheck wurde für die Weiterbildung zum Erwerb des sogenannten ADA-Scheins eingesetzt. Diese Qualifikation berechtigt den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin und damit das Unternehmen, Auszubildende einzustellen und auszubilden. Der Zuwendungsbescheid wurde durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern ausgereicht. Zur Förderung in Höhe von 5.169.500,00 Euro Die Fördermittel in Höhe von insgesamt 5.169.500,00 Euro wurden mit Bescheiden vom 9. Dezember 2009 und 19. Juni 2014 für Erweiterungsinvestitionen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gewährt. Für die 2. Erweiterung der Betriebsstätte (weiterer Ausbau der Gutsanlage Tressow) erhielt das Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von 3.409.500,00 Euro. Mit diesen Fördermitteln wurden die ehemaligen Gutshäuser grundlegend rekonstruiert. Neben Hotelzimmern ist zudem ein Medical Wellness Bereich entstanden. Darüber hinaus wurde der Neubau eines Seminar-/ Veranstaltungszentrums gefördert. Ferner wurden mit den Mitteln der Bau einer Freilichtbühne, die Gestaltung der Außenanlagen sowie der Bau von Stellplätzen unterstützt. Für die 3. Erweiterung der Betriebstätte wurde dem Unternehmen ein Zuschuss in Höhe von 1.760.000,00 Euro bewilligt. Gegenstand des Investitionsvorhabens ist zum einen der Ausbau der Küche in Ulrichshusen. Zum anderen soll auf dem Hügel in Tressow ein Hanghaus mit 10 Familienappartements entstehen, die ehemalige Wildannahme neben dem bestehenden Lager soll zu einem exklusiven Wellnessbereich und ein Bestandshaus in Tressow zur Wäscherei und Hausmeistergebäude umgebaut werden. Zu b) Mit Zuwendungsbescheid vom 2. Juli 1998 erhielt Herr von Maltzahn für die Errichtung, den Umbau und die Sanierung der Gutsanlage Ulrichshusen einen Zuschuss in Höhe von 971.454,58 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Zur Ausweitung der Kapazitäten erhielt das Unternehmen mit Zuwendungsbescheid vom 20. Februar 2006 einen weiteren Zuschuss in Höhe von 1.078.000,00 Euro. Die zusätzlichen Kapazitäten wurden vorrangig auf der ehemaligen Gutsanlage in Tressow geschaffen. In einer ersten Ausbaustufe wurden unter anderem der ehemalige Kuhstall, das Müllerhaus, die Wassermühle und die große Feldsteinscheune umfangreich saniert und stilgerecht rekonstruiert, um weitere Übernachtungsmöglichkeiten sowie Tagungs- und multifunktionale Flächen zu schaffen. Aus dem Zuständigkeitsbereich des jetzigen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt erhielt Freiherr von Maltzahn im Jahr 2015 in Dahmen/Ortsteil Rothenmoor für eine Kleinkläranlage in der Alten Dorfstraße 25 und für eine weitere im Schwarzen Weg 2 jeweils 750 Euro Zuschuss. Die beiden Förderungen von Kleinkläranlagen erfolgten für vorhandene Wohnbebauungen im privaten Eigentum von Herrn von Maltzahn gemäß der Richtlinie zur Förderung von Abwasseranlagen (FöRi-AW, außer Kraft seit 31.12.2015; Förderprogramm Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 2007 - 2013). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/925 3 Des Weiteren wurden in den Jahren 2003-2008 insgesamt 79.880 Euro für eine Feldsteinmauer und die Instandsetzung eines Wasserbeckens (beides im Park Gützkow) ausgereicht. Hierzu gab es folgende drei Förderanträge: - 2003 Instandhaltung des Wasserbeckens im Park Gützkow - 2004 Wiederherstellung einer Feldsteinmauer im Park Gützkow 1. BA (Bauabschnitt) - 2006 Wiederherstellung einer Feldsteinmauer im Park Gützkow 2. BA Diese Förderungen erfolgten im Rahmen der Richtlinie Naturverbundenes Dorf vom 13. Oktober 1995 [Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Seite 1027 (AmtsBl. M-V S. 1027)], geändert durch Artikel 4 der Richtlinie vom 10. Juni 2002 (AmtsBl. M-V S. 623)], geändert durch erste Änderung der Richtlinie Naturverbundenes Dorf vom 14. Oktober 2004 (AmtsBl. M-V S. 977). 2. Welches konkrete Ergebnis brachten die an Helmuth Freiherr von Maltzahn ausgegebenen Förderungen aus Drucksache 7/383? a) An welche Bedingungen waren sie geknüpft? b) Wie rechtfertigt die Landesregierung die Vergabe solch hoher Summen an eine einzelne private Person? Zu 2, a) und b) Zur Förderung in Höhe von 500,00 Euro Nach dem Erwerb des ADA-Scheins durch Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter bestand für das Unternehmen die Möglichkeit, Auszubildende einzustellen und zu betreuen. Bedingungen für das Einlösen der Bildungsschecks sind unter anderem, dass der Gesamtbetrag für die Ausbildung bezahlt wurde und die oder der Ausgebildete am Lehrgang teilgenommen hat. Dies wird auf dem Bildungsscheck vom Antragsteller, der oder dem Ausgebildeten und dem Bildungsdienstleister bestätigt. Die Fördermittel wurden nicht an eine private Person vergeben, sondern an das Einzelunternehmen Helmuth Freiherr von Maltzahn. Zur Förderung in Höhe von 5.169.500,00 Euro Durch Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ konnten insgesamt 43 neue Dauerarbeitsplätze geschaffen und 21 Dauerarbeitsplätze gesichert werden. Für eine Überwachungszeit von mindestens fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens müssen die Arbeitsplätze tatsächlich besetzt oder zumindest auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten werden. Ebenfalls müssen die geförderten Wirtschaftsgüter mindestens fünf Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der geförderten Betriebsstätte verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Wirtschaftsgüter ersetzt. Die Fördermittel wurden nicht an eine private Person vergeben, sondern an das Einzelunternehmen Helmuth Freiherr von Maltzahn. Drucksache 7/925 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. In welcher Höhe bezuschusste das Landesamt für Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt die Restauration der Gutsanlage und des Schlosses? Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern bezuschusste die Restaurierung der Gutsanlage des Schlosses Ulrichshusen wie folgt: 1994 - 350.000,00 DM 1995 - 200.000,00 DM 1997 - 225.000,00 DM. Über die Förderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und der Deutschen Bundesstiftung Umwelt sind keine Angaben möglich, da die Förderbescheide der genannten Stiftungen in eigener Verantwortung direkt an die Zuwendungsnehmer ergehen.