Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/926 7. Wahlperiode 24.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Förderung der Netto ApS & Co. KG und ANTWORT der Landesregierung Nach Angaben der Drucksache 7/383 erhielt die dänische Einzelhandelskette Netto ApS & Co. KG Fördermittel in Höhe von einmal 780,00 Euro und einmal 798.500,00 Euro. 1. Wann und zu welchem konkreten Zweck wurden die Fördermittel vergeben? Wer war seitens des Landes für die Vergabe, Verhandlung und Planung zuständig? Die Fördermittel in Höhe von 798.500,00 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ wurden mit Zuwendungsbescheid vom 5. Juli 2010 für die Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums um circa 1.070 Quadratmeter Kühlfläche, wobei 270 Quadratmeter als ungekühlte Fläche für Isotainer Transportbehälter genutzt werden, bewilligt. Weitere Investitionen betrafen die Erweiterung der Bereiche Molkereiprodukte, Milch und Frischfleisch sowie Obst und Gemüse, verbunden mit der Schaffung von zusätzlichen Stellflächen und Kommissionierplätzen. Bewilligungsstelle war das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Drucksache 7/926 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Per Zuwendungsbescheid, datiert vom 20.08.2014, wurde die Förderung in Höhe von 780,00 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Form eines sogenannten Bildungsschecks im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung der Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten und Unternehmen an den Wandel“ ausgereicht. Dieser wurde für die Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens am IT-Kurs „Visual Studio 2013, Grundlagen“ eingesetzt. Der Zuwendungsbescheid wurde ebenfalls durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern ausgereicht. 2. An welche Bedingungen war die Fördermittelvergabe geknüpft? Für Förderungen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ müssen für eine Überwachungszeit von mindestens fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens die Arbeitsplätze tatsächlich besetzt oder zumindest auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten werden. Ebenfalls müssen die geförderten Wirtschaftsgüter mindestens fünf Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der geförderten Betriebsstätte verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Wirtschaftsgüter ersetzt. Bedingungen für das Einlösen der Bildungsschecks sind unter anderem, dass der Gesamtbetrag für die Ausbildung durch den Zuwendungsempfänger bereits bezahlt wurde und der Angestellte am Lehrgang teilgenommen hat. Dies wird auf dem Bildungsscheck vom Antragsteller, dem Ausgebildeten und dem Bildungsdienstleister bestätigt. 3. Welches Ergebnis brachten die Fördermittel? Durch die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ verpflichtete sich das Unternehmen, 313 Dauerarbeitsplätze (DAP) zu sichern und 21 Dauerarbeitsplätze neu zu schaffen; für das Jahr 2015 konnte das Unternehmen 391,50 DAP nachweisen. Durch die Weiterbildung konnten Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter des Unternehmens Kompetenzen erwerben, die unter anderem für den Erhalt und die Verbesserung der Marktpräsenz des Unternehmens eingesetzt wurden.