Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/929 7. Wahlperiode 24.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Ansteckende Krankheiten von Asylbewerbern und ANTWORT der Landesregierung l. Liegen Erkenntnisse über aufgetretene ansteckende Krankheiten in den Sammelunterkünften für Asylbewerber und illegal Eingereiste in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 vor? Ja. 2. Liegen speziell Erkenntnisse über a) Tuberkulose, b) HIV, c) Hepatitis B und/oder C vor? Die Fragen 2a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Zu Hepatitis B und C sowie zu Tuberkulose bestehen Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz . Entsprechende Kenntnisse liegen bei den Gesundheitsämtern und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vor. Zu HIV erfolgen nach dem Infektionsschutzgesetz anonyme Meldungen direkt vom diagnostizierenden Labor zum Robert-Koch-Institut. Die Landesregierung hat daher keine Erkenntnisse zur Anzahl der mit HIV infizierten Asylbewerberinnen und Asylbewerber.