Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Dezember 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/93 7. Wahlperiode 15.12.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Erbschafts- und Schenkungssteuer - Auswirkung auf Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12) insbesondere die Verschonungsregelungen für das Betriebsvermögen nach §§ 13a und 13b Erbschaft - und Schenkungsteuergesetz in ihrer alten Fassung als zu weitgehend betrachtet und Änderungen an dem bisher geltenden Recht angemahnt hatte, musste die Erbschaft- und Schenkungsteuer insoweit neu geregelt werden. Mit dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaftund Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Bundesgesetzblatt 2016, Seite 2464) liegen die Neuregelungen nunmehr vor. 1. Wie hoch waren die Steuereinnahmen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer jeweils in den Jahren seit 2013? Die Einnahmen des Landes aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer betrugen: 2013 2014 2015 2016* Aufkommen (in Euro) 9.237.593,31 11.058.007,93 11.633.713,40 10.502.542,65 * bis 30. November 2016 Drucksache 7/93 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Erbschafts-/Schenkungssteuerfälle lagen diesen Einnahmen jeweils in den Jahren seit 2013 zugrunde? a) Wie hoch war der Anteil der Unternehmensübergänge? b) Wie hoch war der Anteil von vererbtem Privatvermögen? 3. Wie hoch war das durchschnittliche Steueraufkommen pro Erb-/ Schenkfall bei a) Unternehmensübergängen und b) vererbtem Privatvermögen? Zu 2, a), b), 3, a) und b) Das Steueraufkommen eines Kalenderjahres setzt sich aus Zahlungen für Veranlagungsfälle mehrerer Jahre zusammen. Wie viele Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerfälle den in der Antwort zu Frage 1 genannten Aufkommen einzelner Haushaltsjahre zugrunde liegen, ist daher nicht bekannt. Eine periodengerechte Ermittlung des durchschnittlichen Steueraufkommens je Erb- und Schenkfall ist aus diesem Grunde nicht möglich. Die Anzahl der in den Jahren 2013 bis 2015 angezeigten Übertragungssachverhalte (Fallzahlen ), die aufgrund der hohen Steuerfreibeträge weit niedrigere Anzahl der erstmaligen Steuerfestsetzungen und die Höhe der festgesetzten Beträge ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Die Daten für 2016 werden erst nach Ablauf des Kalenderjahres ermittelt, unterjährige Statistiken liegen nicht vor. 2013 2014 2015 Fallzahlen gesamt 27.809 26.741 28.541 - davon Sterbefälle 20.503 19.562 21.364 - davon Schenkungen 7.306 7.179 7.177 Anzahl erstmalige Steuerfestsetzungen 1.346 1.447 1.426 - davon Erbschaftsteuerfestsetzungen 880 930 960 - davon Schenkungsteuerfestsetzungen 466 517 466 Festgesetzte Steuer gesamt (in Euro) 10.654.558 10.297.284 11.766.714 - davon Erbschaftsteuer (in Euro) 9.073.969 8.504.914 10.198.336 - davon Schenkungsteuer (in Euro) 1.580.589 1.792.370 1.568.378 Steuer pro Festsetzung gesamt (in Euro) 7.916 7.116 8.252 Steuer pro Erbschaftsteuerfestsetzung (in Euro) 10.311 9.145 10.623 Steuer pro Schenkungsteuerfestsetzung (in Euro) 3.392 3.467 3.366 Eine Unterteilung der Werte nach Sachverhalten mit und ohne Betriebsvermögensübergängen ist mangels statistischer Erhebungen nicht möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/93 3 4. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Erbschaftssteuerfall jeweils in den Jahren seit 2013? Bei der Bearbeitung von Erbfällen ist zunächst eine Pietätsfrist von etwa sechs Monaten abzuwarten . Erst nach Ablauf der Frist werden Sachverhalte vom Finanzamt näher ermittelt. Die Steuerfestsetzung erfolgt, wenn alle relevanten Sachverhalte aufgeklärt und erforderliche formale Wertfeststellungen nach § 151 Bewertungsgesetz der Erbschaftsteuerstelle zugegangen sind. Aufgrund dieser Umstände ergaben sich folgende durchschnittlichen Bearbeitungszeiten pro Erbfall: 2013 2014 2015 Bearbeitungszeit 22,0 Monate 19,8 Monate 19,5 Monate Die Daten für 2016 werden erst nach Ablauf des Kalenderjahres ermittelt, unterjährige Statistiken liegen nicht vor. 5. Wie hoch werden die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungssteuer jeweils für die Jahre 2016 und 2017 geschätzt? Im Haushaltsplan 2016/2017 sind die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer für beide Haushaltsjahre mit jeweils 10,0 Millionen Euro veranschlagt. Die tatsächlichen Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer betrugen zum 30. November 2016 10.502.542,65 Euro. Die Landesregierung erwartet in Anbetracht der Einnahmeentwicklung in 2016 und nach den Ergebnissen der Novembersteuerschätzung für 2017, dass die Haushaltsansätze für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 mindestens erreicht werden. 6. Wie hoch sind die durchschnittlichen Verwaltungskosten (Personalund Mitteleinsatz) pro Erbschafts-/Schenkungssteuerfall? Die Landesregierung kann die im Rahmen der Festsetzung und Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in den unterschiedlichen Arbeitsgebieten des in Mecklenburg-Vorpommern zentral für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen Finanzamtes Ribnitz-Damgarten anfallenden Sach- und Personalkosten nicht exakt ermitteln. Im Wege einer überschlägigen Schätzung geht die Landesregierung von durchschnittlichen jährlichen Kosten (2013 bis 2015) in Höhe von 1.250.000 Euro aus. Unter dieser Annahme ergäben sich bei etwa 28.000 Fällen pro Jahr (vergleiche Antworten zu den Fragen 2 und 3) durchschnittliche Verwaltungskosten von circa 45 Euro je Fall.