Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/930 7. Wahlperiode 01.09.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Einhaltung der Hilfsfristen der Rettungsdienste in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In 11 von 16 Bundesländern werden die sogenannten Hilfsfristen bei Einsätzen von Rettungswagen nicht eingehalten (Süddeutsche Zeitung vom 26. Juli 2017 - „Helfer gegen Helfer“). 1. Wie hoch ist in Mecklenburg-Vorpommern der Anteil der Rettungseinsätze von Krankenwagen, bei denen die sich aus § 8 Absatz 2 Nr. 7 des Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ergebende Hilfsfrist nicht eingehalten wird? Die Daten zur Erfüllung der Hilfsfrist werden durch die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes erfasst und liegen der Landesregierung für 2015 und 2016 noch nicht vor. Zur Beantwortung der Anfrage werden deshalb die Daten des Jahres 2014 herangezogen. Nach dem im Jahr 2014 gültigen Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) in Verbindung mit der Präzisierung durch den Rettungsdienstplan (RDP M-V) stellt die Regelung auf die Erfassung einer durchschnittlichen Hilfsfrist von zehn Minuten ab, welche die Landesregierung als Referenzgröße für die Hilfsfristerfüllung heranzieht. Drucksache 7/930 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Hilfsfrist in einem Rettungsdienstbereich gilt laut § 7 Absatz 2 des Rettungsdienstgesetzes vom 1. Juli 1993 in Verbindung mit der Präzisierung durch Ziffer 2.5 des Rettungsdienstplanes (Erlass des Sozialministeriums vom 16.Februar 1999) in der Regel als erfüllt, wenn ein im jeweiligen Rettungsdienstbereich an einer Straße gelegener Notfallort im Jahresdurchschnitt aller Einsätze in nicht mehr als 10 Minuten erreicht wurde. Entsprechend betrug die durchschnittliche Hilfsfrist im Jahr 2014 10,7 Minuten. 2. Welche Gründe liegen den Verspätungen zugrunde? Die Gründe für die geringe durchschnittliche Überschreitung der Hilfsfrist sind vielfältig, so zum Beispiel: - Mecklenburg-Vorpommern ist ein dünn besiedeltes Flächenland mit vielen zeitnah schwer zu erreichenden Orten und Ortsteilen, - die Zunahme der Gesamteinsätze durch das Ansteigen der Lebenserwartung und das veränderte Anforderungsverhalten der Bevölkerung an den Rettungsdienst, - zeitgleiche Einsätze, - Zunahme der Verkehrsdichte, besonders in der Urlaubszeit und in den Berufsverkehrszeiten, - Abwesenheitszeiten durch zeitaufwändige Krankenhausanfahrten und Rückfahrten zur Rettungswache.