Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/931 7. Wahlperiode 28.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Zuwendungen an politische Stiftungen und politische Jugendverbände in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Vergabe der Fördermittel für in Mecklenburg-Vorpommern ansässige politische Stiftungen und politische Jugendorganisationen durch die Landeszentrale für politische Bildung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur politischen Bildung vom 22. November 2005 (AmtsBl. M-V S. 1374). Laut Erläuterungen zum Haushaltstitel 0704 684.01 bemisst sich die Verteilung der Haushaltsmittel für politische Stiftungen und politische Jugendorganisationen nach dem Mittel der bei den letzten beiden Landtagswahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern für die ihnen nahestehenden Parteien abgegebenen Zweitstimmen. Die Förderung von politischen Stiftungen und politischen Jugendorganisationen ist dann gegeben und begründet, wenn die ihnen nahestehenden Parteien in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Wahlperioden dem Landtag oder dem Bundestag angehören und in Mecklenburg-Vorpommern einen Landesverband unterhalten. Der Anspruch auf Förderung erlischt, sofern die fragliche Partei in zwei aufeinander folgenden Legislaturperioden weder dem Landtag noch dem Bundestag angehört oder angehört hat. Drucksache 7/931 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Welche Zuwendungen aus Mitteln des Landes Mecklenburg- Vorpommern erhielten im Jahr 2016 a) die Konrad-Adenauer-Stiftung/Politisches Bildungsform Mecklenburg -Vorpommern, b) die Friedrich-Ebert-Stiftung Mecklenburg-Vorpommern, c) die Rosa-Luxemburg-Stiftung Mecklenburg-Vorpommern? Zu a), b) und c) Die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern gewährte im Jahr 2016 folgende Zuwendungen: - Konrad-Adenauer-Stiftung/Politisches Bildungsforum Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 29.526,71 Euro, - Friedrich-Ebert-Stiftung Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 36.845,48 Euro, - Rosa-Luxemburg-Stiftung Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 19.777,42 Euro. 2. Welche Zuwendungen aus Mitteln des Landes Mecklenburg- Vorpommern erhielten im Jahr 2016 a) die Friedrich-Naumann-Stiftung Regionalbüro Lübeck, b) das Bildungswerk Mecklenburg-Vorpommern in der Heinrich-Böll- Stiftung? Zu a) und b) Die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern gewährte im Jahr 2016 folgende Zuwendungen: - Friedrich-Naumann-Stiftung, Büro Mecklenburg-Vorpommern (Klosterstraße 16, 17033 Neubrandenburg) in Höhe von 7.329,24 Euro, (Die Friedrich-Naumann-Stiftung Regionalbüro Lübeck erhält von der Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern keine Zuwendungen.) - Bildungswerk Mecklenburg-Vorpommern in der Heinrich-Böll-Stiftung in Höhe von 6.521,55 Euro. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/931 3 3. Welche Zuwendungen erhielten die in den Fragen 1 und 2 genannten Stiftungen mittelbar durch Förderung von von diesen getragenen oder veranstalteten „Bildungs- oder Integrationsprojekten“ oder „Projekten zur Demokratieförderung“ (bitte nach Stiftung und unter Benennung des geförderten Projekts auflisten)? Die Ehrenamtsstiftung (EAS) hat im Jahr 2016 mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) im Bereich allgemeiner Fortbildung für Vereinsvertreter zusammengearbeitet. Hierzu im Einzelnen: - Seitens der FES wurde in Kooperation mit der EAS ein Seminar mit dem Thema „Fundraising“ durchgeführt. Die EAS hatte hierfür Mittel in Höhe von 618,00 Euro bereitgestellt. - Ferner wurden durch die FES zwei Seminare mit dem Thema „Zivil- und Steuerrecht für Vereine“, ebenfalls in Kooperation mit der EAS, durchgeführt. Die hierfür seitens der EAS in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von insgesamt 1.375,00 Euro wurden noch nicht ausgereicht; dies geschieht erst nach - derzeit noch nicht vorliegender - Rechnungsstellung. 4. Welche Zuwendungen aus Mitteln des Landes Mecklenburg- Vorpommern erhielten im Jahr 2016 a) die Linksjugend ['solid] Mecklenburg-Vorpommern, b) die Jungen Liberalen Mecklenburg-Vorpommern, c) die Junge Union Mecklenburg-Vorpommern? Zu a), b) und c) Die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern gewährte im Jahr 2016 Zuwendungen an: - die Linksjugend [solid] Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 19.675,20 Euro, - die Jungen Liberalen Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 0,00 Euro, - die Junge Union Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 42.435,28 Euro. Drucksache 7/931 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Welche Zuwendungen aus Mitteln des Landes Mecklenburg- Vorpommern erhielten im Jahr 2016 a) die Jusos Mecklenburg-Vorpommern, b) die Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern? Zu a) und b) Die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern gewährte im Jahr 2016 Zuwendungen an: - die Jusos Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 66.653,32 Euro und - die Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 8.448,44 Euro 6. Welche Zuwendungen erhielten die Jugendorganisationen der Parteien mittelbar durch Förderung von von diesen getragenen oder veranstalteten „Bildungs- oder Integrationsprojekten“ oder „Projekten zur Demokratieförderung“ (bitte nach Jugendorganisation und unter Benennung des geförderten Projekts auflisten)? Keine.