Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/934 7. Wahlperiode 01.09.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Sachstand Schwimmhalle Anklam und ANTWORT der Landesregierung Der Nordkurier berichtete am 08.08.2017, dass der Beginn der Sanierung der Anklamer Schwimmhalle sich verzögern könne, obwohl die Landesregierung bereits 2016 eine Förderung von 3,5 Millionen Euro zugesagt habe. 1. Wie hoch fällt die Unterstützung des Landes bezüglich der Planungsund Sanierungskosten aus (bitte beteiligte Ministerien und jeweils die Höhe der Förderung angeben)? Nach aktuellem Stand ist geplant, die Stadt Anklam bei der Sanierung der Schwimmhalle mit Finanzhilfen in Höhe von insgesamt etwa 4,269 Millionen (Mio.) Euro zu unterstützen. - Ministerium für Inneres und Europa 2,000 Mio. Euro Sonderbedarfszuweisungen - Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung 2,150 Mio. Euro Kommunalinvestitionsförderung 0,119 Mio. Euro Kofinanzierungsmittel des Landes 4,269 Mio. Euro Finanzhilfen insgesamt Drucksache 7/934 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche konkreten Förderzusagen wurden bereits erteilt (bitte Förderprogramme , Fördersumme, Datum der Zusage nennen)? Das damalige Ministerium für Inneres und Sport hat am 05.07.2016 in einer gemeinsamen Beratung mit Vertretern der Stadt Anklam, der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald und des Hauptzuwendungsgebers erklärt, dass beabsichtigt sei, den kommunal verbleibenden Eigenanteil des Vorhabens in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch mit 2,000 Mio. Euro, auf Grundlage der Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen, gegebenenfalls unter Anerkennung der Kostengruppen 600 (Ausstattung) und 700 (Nebenkosten), zu fördern. Das damalige Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat unter Bezug auf die zwischen der Hansestadt Anklam, deren Rechtsaufsichtsbehörde und dem Land geführten Abstimmungen , wonach sich die förderfähigen Gesamtkosten auf insgesamt 4,400 Mio. Euro belaufen, zu deren Finanzierung ferner Sonderbedarfszuweisungen in Höhe von 2,000 Mio. Euro zur Verfügung stehen, im Rahmen der Kommunalinvestitionsförderung Städtebau am 29.07.2016 eine Zuwendung in Höhe von bis zu 2,150 Mio. Euro in Aussicht gestellt. Diese Zusagen erfolgten angesichts des Verfahrensstandes nicht auf der Grundlage des § 38 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Die Bereitstellung von Kofinanzierungsmitteln des Landes in Höhe von 0,119 Mio. Euro ergibt sich aus den Fördergrundsätzen zur Kommunalinvestitionsförderung Städtebau vom 07.12.2016. 3. Warum haben die Bauarbeiten an der Anklamer Schwimmhalle noch nicht begonnen? Die Hansestadt Anklam stellte mit Schreiben vom 31.08.2016 einen Antrag zur Förderung im Zuge der Kommunalinvestitionsförderung. Die Antragsunterlagen waren jedoch nicht vollständig, sodass weitere Nachforderungen seitens des Landesförderinstitutes Mecklenburg- Vorpommern (LFI) erforderlich waren. Seit der Antragstellung haben sich zudem die Gesamtkosten mehrmals verändert. Es bedarf ferner noch des Nachweises der Eigenanteilserbringung durch die Stadt Anklam sowie der Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde (Landkreis Vorpommern-Greifswald). Zudem ist entsprechend der Verwaltungsvorschrift „Grundsätze zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen im Bereich des Städtebaus in Mecklenburg-Vorpommern“ Ziffer 4.2 b) die Vorlage eines vom für den Sport zuständigen Ministerium anerkannten Raum- und Funktionsprogramms erforderlich. Erst nach Vorliegen vollständiger Unterlagen kann eine Zuwendung bewilligt werden. Ein Baubeginn vor Abschluss des Förderverfahrens schließt nach dem Haushaltsrecht eine Förderung aus. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/934 3 4. Wann werden die Bauarbeiten voraussichtlich beginnen? Die eingereichten Unterlagen sehen einen Baubeginn für den 01.10.2017 vor. In Abhängigkeit der noch beizubringenden Unterlagen kann gegebenenfalls eine Änderung erforderlich werden. 5. Wann werden die Bauarbeiten voraussichtlich abgeschlossen sein? Die eingereichten Unterlagen sehen das Bauende für den 30.06.2019 vor. In Abhängigkeit der noch beizubringenden Unterlagen kann jedoch auch hier eine Änderung erforderlich werden. 6. Warum erwägt das Landesförderinstitut eine europaweite Ausschreibung ? 7. Wie wurde die Stadt Anklam über diese Erwägungen informiert? 8. Wann wurde die Stadt Anklam über diese Erwägungen informiert? Die Fragen 6, 7 und 8 werden zusammenhängend beantwortet. Ob eine europaweite Ausschreibung erforderlich ist, bestimmt sich aus dem Vergaberecht. § 3 Absatz 7 der Vergabeverordnung regelt, dass, falls die beabsichtige Erbringung einer Dienstleistung zu einem Auftrag führt, der in mehreren Losen vergeben wird, der geschätzte Gesamtwert aller Lose zu Grunde zu legen ist. Bei Planungsleistungen gilt dies nur für Lose über gleichartige Leistungen. Erreicht oder überschreitet der geschätzte Gesamtwert den maßgeblichen Schwellenwert, gilt diese Verordnung für die Vergabe jedes Loses. Hierauf hat das LFI im Rahmen eines baufachlichen Vorgesprächs am 10.01.2017 aufmerksam gemacht. Zu diesem Gespräch wurde am 11.01.2017 ein Protokoll erstellt, das der Hansestadt Anklam am 12.01.2017 per E-Mail übermittelt worden ist. Mit Schreiben des LFI vom 21.07.2017 wurde die Stadt Anklam erneut auf die Notwendigkeit der Einhaltung des Vergaberechts hingewiesen. Drucksache 7/934 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 9. Wie hoch werden die Kosten für die Planungs- und Sanierungsarbeiten laut aktuellem Stand ausfallen? Nach derzeitigem Planungsstand betragen die Gesamtkosten rund 4,815 Mio. Euro. 10. Wie hoch wird der Anteil der Stadt Anklam an den Planungs- und Sanierungskosten ausfallen? Nach derzeitigem Planungsstand beträgt der Anteil der Stadt Anklam an den oben genannten Gesamtkosten insgesamt etwa 0,546 Mio. Euro.